Ich fühle mich von Garmin abgezockt!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • IDas Garmin die Lizenz jetzt auf die Nutzung mit einem Gerät eingeschränkt hat, wäre für mich verständlich, wenn dafür die Preise für die Lizenz gesunken wären. So ist es aber zumindest für die Nutzer von zwei Geräten eine Preiserhöhung um 100 %. Für mich unverständlich, da die Preise für Kartenmaterial durch den zunehmenden Umsatz eigentlich kontinuierlich sinken und der Kampf um Marktanteile sicher nicht dadurch gewonnen wird, dass man die Preise für einen Teil der Kundschaft erhöht, wobei das ebenso sicher nicht die schlechtesten Kunden sind, da sie doch in erheblichem Maß zur Verbreitung der Marke beitragen, bzw. beigetragen haben. Denn die Vorteile der Geräte einem potentiellen Kunden nahezubringen, hat Garmin eigentlich noch nie geschafft, sondern diesen Marketingteil den engagierten Nutzern überlassen.

    Yepp, ganz Deiner Meinung!

  • zu #40

    Ist das Erlangen einer Leistung durch Angeben falscher Tatsachen nicht sowas wie Betrug? Ich bin kein Rechtsverdreher...

    Ich lese solche Diskusionen ja recht gern aber findet ihr nicht das hier alles gesagt ist?
    Ich bin auch für eine andere Art Lizenz und weil es keine Zweitgerätefreischaltung mehr gibt hat Garmin ein Nüvi 200 weniger verkauft. Es wurde ein TomTom. Aber ich denk nicht das dies Garmin belastet.

    Zumo 340 im RAM-Mount an Ducati Hyperstrada
    ehem. Quest 1 Sys4.10 Audio 3.00 mit CS6+7 , CN8, 9, 2008 MapSource 6.13.7 Motorradtourenplaner 08/09

  • Also ich habe die 2. Lizenz immer so gesehen, dass die Karten für den Fall des Kaufes eines neuen Garmin-Gerätes für mich ihren Wert behalten. Dadurch ist es mir leichter gefallen, das Geld für die Karten auszugeben. Ansonsten hätte ich mir für Seegebiete, bei denen ich mir nicht sicher war, dass ich nochmals hinfahre, die Karten nicht gekauft. Außerdem wird es mir in Zukunft schwer fallen, ein neues Gerät zu kaufen, wenn ich alle Karten neu kaufen muss.

    Ich glaube, dass Garmin die Lizenzierung nicht geändert hätte, wenn Sie mein Nutzungs- und Kaufverhalten als Maßstab genommen hätten. Ich werde also jetzt Geld sparen, da ich mir voraussichtlich weniger Karten/neue Garmin-Geräte kaufen werden, was ich sehr bedauere, da mir das ganze Thema eigentlich viel Spaß macht. Ich persönlich bin mir nicht sicher, ob die Rechnung von Garmin aufgeht, zumindest, wenn ich unterstelle, dass die Mehrheit der Nutzer mit dem Thema ähnlich umgehen wie ich das tue.

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  • Ich überlege und überlege ... es fällt mir aber beim besten Willen kein Straftatbestand ein.

    paul-josef


    Erschleichen von Leistungen vielleicht ;) {§ 265a StGB}


    Und wenn man vorsätzlich falsche Angaben über einen Sachverhalt macht, mit dem Zwecke sich einen Vorteil zu verschaffen, dann nennt der Jurist das auch Betrug. {§ 263 StGB}


    :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek:

  • "Lass uns diskutieren, denn in unserem schönen Land,
    sind zumindest theoretisch alle furchtbar tolerant.
    Worte wollen nichts bewegen, Worte tun niemandem weh.
    Darum lass uns drüber reden. Diskussionen sind ok."

    Deine Schuld (Die Ärzte)

    Paßt irgendwie zum Thema, dabei ist es doch jedes Schuld, wenn er/sie Geld ausgibt.
    Da ich hier kräftig mitlese war in recht gut informiert über die Änderungen in Garmin`s Lizenspolitik ... ging ja schon wirklich lang rum, wenn auch nur als "Buschfunk". Na und?
    Hab mir also als es noch gab die CN9NT geholt als Vollversion und damit zwei Freischaltungen, eine für mein 276C und eine für mein neues 60Cx. Mein altes 60C hat halt meine Tochter übernommen, die auch noch mit Topo-D-Nord v1 und CN8 klar kommt.
    Da es nunmehr keine Zweitfreischaltung mehr gibt kann ich aber immer noch mein "Hauptgerät 276C" genutzt auf Motorrad und im Auto auf CN2008NT updaten. Auch mit CN9NT im 60Cx kann ich nicht meckern, nehms ja auch überwiegend im Outdoor-Bereich.

    Muß ich jetzt jammern, weil beide Geräte unterschiedliche Versionsnummern im Kartenmaterial haben?
    Muß ich jetzt eine Vollversion von CN2008NT für mein 60Cx kaufen?

    In der Ruhe liegt die Kraft hat mir damals die Volkpolizei erklärt :brav:

  • Erschleichen von Leistungen vielleicht

    Wenn Garmin zum Nachweis des Kaufdatums eine Originalrechnung des Verkäufers verlangt hätte und ich diese nachträglich abgeändert oder verfälscht hätte ... dann wäre das eine andere Sache, die in der Tat den Staat etwas anginge.

    Solange Garmin sich aber mit einer Selbstauskunft begnügt, kann ich behaupten, wass ich will. Ich stehe ja nicht unter Eid und Garmin ist keine Behörde. Es gibt in dem Fall für Garmin auch gar keinen Grund, diese Angaben anzuzweifeln.

    Hat jemand in den Geschäftsbedingungen irgendwo einen Passus gefunden, der den Kartenkäufer zur absoluten Ehrlichkeit verpflichtet und den dieser durch seine rechtsgültige Unterschrift anerkennen muss?

    Nee ehrlich, bleibt mal auf dem Teppich. Das kann man allenfalls "corrige la fortune" nennen und so gut wie alle hier im Board, die überhaupt jemals ein Update in Anspruch genommen haben, haben das so gemacht. Alle Beteiligten haben es gewußt, auch Garmin und denen hat das nicht gepasst, darum geht es jetzt nicht mehr. Punkt.

    Mein schlechtes Gewissen hält sich nach sechs Garmin-Geräten und ungezählten Kartenkäufen und Updates in Grenzen.

    paul-josef

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  • Damals hat garmin nie gefordert sein Gerät sofort zu registrieren, das ist auch
    heute noch so. Niemand wird gezwungen ein mygarmin Konto anzulegen.

    Eine Registrierung musste auch nicht zwingend durchgeführt werden, es blieb
    dem Nutzer überlassen ob er sich registrieren wollte oder nicht.
    Die Registrierung wurde erst erforderlich wenn man eine Update CD/DVD bestellen wollte.
    Und auch hier war niemals die Vorgabe das es zwingend die nächste Kartenversion sein musste!
    Es gab viele User die ein Jahr übersprungen haben, also eine Kartenversion ausgelassen haben, und sich somit erst 2 Jahre später registriert haben um die Update CD/DVD bestellen zu können.
    Warum sollte das ein Strafbestand sein?

    Und heute ist es egal wann man sich registriert (!ACHTUNG mit einer Ausnahme! siehe weiter unten *), denn selbst wenn man heute ein altes Gerät erstmalig mit Kartenmaterial registriert, so setzt garmin
    das Datum automatisch auf das Erscheinungsdatum der jeweils installierten Kartenversion.

    *einzige Ausnahme:
    Jene die nach dem 1. Dez 2007 ein GPS Gerät mit Kartenmaterial CN v9 erworben haben, MÜSSEN sich bis zum 31. Mai 2008 registrieren, da sonst die Gratisfreischaltung von garmin verfällt für das Kartenmaterial CN 2008!
    Hier MUSS die Registrierung UND Bestellung der Update DVD CN 2008 spätestens am 31. Mai 2008 erfolgen um die Gratisfreischaltung von garmin nutzen zu können.
    Ab dem 1. Juni 2008 müssen auch diese User den Updatepreis von 88 USD bei Kreditkartenbezahlung an garmin überweisen.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • OK, Garmin hat reagiert - aber irgendwie in die falsche Richtung. Wenn man ab nun ein Gerät erwischt, das einige Zeit beim Händler rumgelegen hat, kann man eine ev. alte Karte nicht mehr gratis aktualisieren. Da sind die Probleme (mit dem Händler) schon vorprogrammiert. Auch bei den Händlern gibt es ev. welche, die das System nicht unbedingt intus haben.
    Es wär doch einfacher gewesen, NIE einen 25-stelligen Freischaltcode mitzugeben, sodass man immer registrieren muss, um das Gerät verwenden zu können. Damit wäre auch beispielsweise der Fall abgedeckt, dass ein besorgtes Geschenk auch einige Zeit später übergeben werden kann, ohne dass der Beschenkte einen Nachteil (alte Karten) dadurch hat.
    Also ich finde, Garmin hat das vermasselt.


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Warum sollte das ein Strafbestand sein?


    GARMIN hat sich für das kostenlose Update eigentlich nie für die Registrierung interessiert. Sondern beim Anfordern des kostenlosen Updates, hat GARMIN IMMER nach dem Kaufdatum gefragt. Und wer hier vorsätzlich das falsche Datum eingegeben hat, fällt halt unter die entsprechenden Paragraphen, die troy schon weiter Oben genannt hat.

    mfg
    JLacky

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  • Moin Paul-Josef,


    mein Kommentar war auch nicht als Anmache zu verstehen gewesen. Nur der kleine dezente Hinweis (die Diskussion hat sich in den letzten Beiträgen ja etwas gewandelt), dass nicht alles was möglich ist, auch astrein sauber ist.


    Selbstverständlich ist es jedem frei gestellt, wann und ob er sein Gerät registriert und welche Updates er in Anspruch nimmt. Eine verspätete Registrierung ist ja auch kein Fehler und begründet auch noch kein falsches Verhalten, solange die gemachten Angaben zum Kaufdatum wahr sind.


    Wenn es um das kostenlose Update geht, kann ich auch jeden verstehen, der dies in Anspruch nehmen will.


    Aber, wie schon mehrfach hier gelesen, machen manche Erstkäufer gerne falsche Angaben, wenn es um das Kaufdatum geht. Denn bei ehrlicher Angabe würde ein kostenloses Update entfallen, also wird bewusst gelogen, um eine kostenpflichtige Leistung zu erhalten, ohne dafür zu bezahlen.


    Nach dem persönlichen Befinden, mag dies eine Notlüge sein ... schließlich hat man ja schon genug für das Gerät ausgegeben. ;) ...blabla... Ein Kavaliersdelikt halt, wie mal eben bei Dunkelgelb über die Ampel huschen, die +20% bei Speedlimits oder die dB-Killer rausschrauben. Aber nach dem Buchstaben des Gesetztes ist das allerdings eine Straftat und keine Verfehlung (OWi) mehr. Das Risiko, hierbei entdeckt zu werden, ist zwar gering, das spielt jedoch keine Rolle bei der Beurteilung. Wie das jeder mit sich selbst abmacht, da halte ich mich raus. Ich wollte nur darauf antworten, was dabei denn falsch wäre.


    Das blöde ist halt, dass, je mehr Kunden sich irgendwelche Lücken suchen, die Unternehmen immer mehr gegensteuern (müssen). Heraus kommen dann manchmal Regelungen (wie jetzt) die der Allgemeinheit der Kunden mehr schaden als nutzen ... oder sagen wir mal anderes: Unannehmlichkeiten verursachen. Denn wie blöd würden die Käufer aus der Wäsche gucken, die 2009 einen 07er Ladenhüter mit CNv9 kaufen, wenn Sie nicht mehr kostenlos auf die dann aktuelle CNv11 (2009) updaten dürften, weil Garmin sagen würde: wir sind sooft beschissen worden, also bieten wir das nicht mehr an. :wand: Aber sicherlich ist dann wieder der böse Herr Garmin der Buhmann. :motz:Das sehe ich differenzierter. Natürlich würde es auch mich ärgern, wenn ich bei meinem nächsten Gerät Nachteile erleiden müsste. Evtl. würde ich sogar Kaufentscheidungen überdenken.


    Auf der anderen Seite jedoch, lebt kein Unternehmen davon, Leistungen oder Waren zu verteilen. Jedes Unternehmen kann nur dadurch existieren, dass es Leistungen oder Waren verkauft. Jeder Mitarbeiter will bezahlt werden, nach Möglichkeit mit positiver Entwicklung. Jeder Anleger will verdienen, sonst würde man seine sauer verdienten Kröten ja nicht in Aktien und Fonds stecken, sondern in den Strumpf. Ist das irgendwann nicht mehr gegeben, hauen die Mitarbeiter ab bzw. die Qualifikation sinkt und die Produktqualität sinkt, die Anleger entziehen das Kapital ... der Fuchs beißt sich in den Schwanz und das Unternehmen endet in der Liquidation. Das ist allgemeine Marktwirtschaft, der sich weder die kleine Moppedschrauberbude umme Ecke noch ein Weltunternehmen wie Garmin entziehen kann. Nur im Falle von Garmin gäbe es dann gar keine Updates mehr.


    Es wäre zwar äusserst unwahrscheinlich, dass mein erschlichenes Update oder meine Zweitgerätefreischaltung für das Navi meines besten Kumpels die Firma in den Ruin treibt. Aber es wäre der erste kleine Schritt. Und wenn den viele Kunden gingen, ist der Ruck auch im Unternehmen zu spüren. (Ich erinnere in sinnbildlicher Anlehnung daran an die legendären Slade Konzerte mit "Get down and get with it" - z.B. 1973 in Brüssel. ;))


    Gruß, troy®

  • Es wär doch einfacher gewesen, NIE einen 25-stelligen Freischaltcode mitzugeben, sodass man immer registrieren muss, um das Gerät verwenden zu können.


    Bei den Kartenvollversionen macht GARMIN das ja auch so.

    Nur will GARMIN aber auch die Käuferschicht bedienen, die nicht über einen PC verfügen, sondern einfach ein Gerät kaufen, einschalten und verwenden wollen. Und da gibt es genügend Leute, die das so machen.

    Außerdem geht es ja nicht nur um den Missbrauch beim kostenlosen Upate. Es wurden ja auch Massenweise zweite Freischaltcodes bei Onlineauktionen verkauft. Und das hätte man durch zwangsweise Registrierung auch nicht hinbekommen. Man sieht ja, das selbst jetzt noch fleissig solche Angebote in Onlineaktionen auftauchen.

    Zitat


    Also ich finde, Garmin hat das vermasselt.


    Da ist GARMIN nicht alleine, auch die Käufer haben da ihr Schärflein dazu beigetragen. Das ist das alte Spiel aus Aktion und Reaktion. Und ich behaupte mal, das GARMIN in Zukunft weitere Massnahmen ergreifen wird, die uns allen sehr weh tun werden. Wenn sich nämlich die illegalen Verfahren zu Erlangung eines Freischaltcodes weiter im Internet verbreiten, dann denke ich wird GARMIN entsprechend reagieren müssen. Und was dann auf uns ehrliche Nutzer zukommt, möchte ich mir jetzt noch garnicht vorstellen.

    mfg
    JLacky

  • hat GARMIN IMMER nach dem Kaufdatum gefragt.



    Na, nie und nimmer.
    Ganz sicher nicht.
    Die Frage nach dem Kaufdatum wurde erst Jahre später von garmin eingeführt.
    Wir haben unseren SP3 damals Anfang 2003 gekauft und da wurde mit Sicherheit nicht nach dem Kaufdatum gefragt.
    Das wurde irgendwann mal Jahre später eingebaut in der Registrierung von garmin. Noch bevor die mygarmin Konten geboren waren.

    Ich weiß es heute auch nicht mehr mit Sicherheit, aber ich glaube 2005 oder 2006 hat garmin damit begonnen nach dem Kaufdatum zu fragen.
    Vorher war das mit Sicherheit kein Thema bei der Registrierung (=das heute aktuelle mygarmin Konto)
    Vor den mygarmin Konten musste man sich ja immer mit dem 8stelligen Regcode melden bei garmin (der ist heute untrennlich mit dem mygarmin Konto verbunden).

    Aber wie gesagt, es ist ja sowieso hinfällig, selbst wenn du heute ein
    uraltes Bundle in mygarmin registrierst und das heutige Datum als "Kaufdatum" einträgst, dann springt das Datum zurück auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Kartenversion von diesem Bundle.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Aber wie gesagt, es ist ja sowieso hinfällig, selbst wenn du heute ein uraltes Bundle in mygarmin registrierst und das heutige Datum als "Kaufdatum" einträgst, dann springt das Datum zurück auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Kartenversion von diesem Bundle.


    Hallo Kurt

    ... kann ich so nicht bestätigen.

    Bei meinem 2610 wird nach wie vor das Kaufdatum, wie ich es eingegeben habe, und bei der CN7 das Registrierungsdatum xx.xx.08 angezeigt. Da wurde überhaupt kein Datum zurückgestellt.

    Mit Biker Grüssen - Beat / Meine Homepage mit div. USA-Touren
    GARMIN SP 2610 / Zumo 396 LMT-S / Colorado 300 / Forerunner 35 / MS 6.13.7 final / CN Europa 2009, 2020.1 / CN North America 2009 / TOPO-CH V2 / AdriaRoute V2.2 / div. OSM von garmin.openstreetmap.nl
    Wintec WBT-201 + 202 / MTP 08/09 mit GPS-Modul / GRP 04/05 / GTA4.7.3.5

  • Ihr müsst meine Texte schon genau lesen....

    Ich sagte (schrieb) wenn jemand heute ein altes Bundle erstmalig in mygarmin registriert und als Kaufdatum das heutige Datum eingibt DANN wird als Datum
    das jeweilige Erscheinungsdatum angezeigt vom Kartenmaterial welches diesem Bundle beigelegt war.

    Bundles die schon lange registriert sind, sind davon nicht betroffen.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Ich habe das schon so gelesen und verstanden, wie Du es geschrieben hast, kann es aber trotzdem nicht bestätigen :





    Gemäss Dir müsste ja nun bei der CN7 beim Freischaltdatum ca. der 1.12.04 (Erscheinungsdatum CN7) stehen. Da steht aber nach wie vor das Registrierungs- / Freischaltdatum von letztem Monat.

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  • Yeap ;)

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  • Das ist interessant, ich habe vor ca. 3 Wochen jemanden geholfen sein Gerät zu registrieren und da ist das Kaufdatum auf das Erscheinungsdatum des Kartenmaterials zurückgesetzt worden.

    Es wäre also möglich das zum Zeitpunkt deiner Registrierung (15. Feb 2008)
    diese Funktion von garmin noch nicht aktiv war.

    Egal, Hauptsache das mit der kostenlosen Freischaltung ist dir erhalten geblieben.

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