Hallo,
im Forum habe ich folgendes gelesen:
3) Zweitfreischaltung
Bis CN V9 war es bei Garmin in der Regel möglich beim Besitz einer Datenträger Version des Kartenmaterials ein zweites Gerät frei zu schalten. Die macht man online über das myGarmin Konto. Dort erhielt man eine Sub-Lizenz zur ersten Freischaltung. Diese Zweitfreischaltung gilt nur für den Besitzer der ersten Freischaltung und ist daran gebunden. Die Freischaltungen sind nicht trennbar und auch darf die Zweitfreischaltung nicht solo verkauft werden da sie an die erste gebunden ist.
Ich hatte vor wenigen Monaten ein Garmin Streetpilot 2620 erworben (gebraucht, jedoch mit Restgarantie und so gut wie neu mit allem Zubehoer und CN9 DVD+Lizenz).
Da ich das GPS am Motorrad einsetze musste ich leider feststellen, dass das 2620 absolut ungeeignet ist wegen dem eingebauten Microdrive. Deswegen habe ich mir ein gebrauchtes, guenstiges 2610 besorgt.
Beim 2610 war keine Software dabei (laut Registrierung ist Version 5.01 freigeschaltet, bringt mir aber sowieso nichts, da ich die Software ja nicht habe).
Ich ging davon aus, dass ich die CN9 problemlos am anderen GPS einsetzen koennte.
Leider hat der Vorbesitzer des 2620 die Zweitfreischaltung der CN9 bereits verwendet und die Option ist leider nicht mehr auswaehlbar fuer mich.
Diese Zweitfreischaltung gilt nur für den Besitzer der ersten Freischaltung und ist daran gebunden. Die Freischaltungen sind nicht trennbar und auch darf die Zweitfreischaltung nicht solo verkauft werden da sie an die erste gebunden ist.
Laut obiger Aussage muesste ich doch durch den Erwerb des 2620 inkl. "Haupt-Lizenz" fuer CN9 das Recht auf eine Zweitfreischaltung haben?
Ueber Infos wuerde ich mich sehr freuen.
Viele Gruesse
Frank