Moin,
ich hoffe nur der Anbieter des CO300 war schon beim Fundbüro und hat es abgeben, alles andere wäre strafbar.
- Dromaius
Moin,
ich hoffe nur der Anbieter des CO300 war schon beim Fundbüro und hat es abgeben, alles andere wäre strafbar.
- Dromaius
Nein ...war er nicht....
Hoffe mal das der Verlierer sein Gerät wieder bekommt....
Das ist ja eine Frechheit.
Apropo verlieren: Ich hatte ja mein 60er auch mal verloren und nach einer Woche selbst wiedergefunden. Was ich damals erst erfahren habe obwohl ich schon jahrelang Garmin Geräte habe ist, dass Garmin eine Datenbank führt wo man Verlustgeräte eintragen lassen kann.
Spüätestens wenn der Finder oder hier der Käufer mal was braucht wo die Geräte-ID relevant ist ist er dran.
Vielleicht sollte man das mehr publik machen !?
einfach eBay melden. Man kann nichts verkaufen was einem nicht gehört. Nennt sich Hehlerei. Geräte kann man bei Garmin über dieses Formular als Verlust melden: http://www.garmin.de/allgemein…Unit_Declaration_Form.pdf
einfach ist gut.
Wo muss man da einfach klicken, damit es gemeldet ist?
Danke, den Weg kenne ich, aber es war von einfach die Rede.
...so ist es halt die übliche Klickerei.
So ehrlich, wie der Anbieter den Artikel beschreibt, weiß er sicher gar nicht, dass er eine Fundunterschlagung begeht. Ich habe ihm daher einfach eine Mail geschickt:
"Eine gefundene Sache zu verkaufen, ist Fundunterschlagung und nach §246 BGB strafbar. Der eventuelle Käufer macht sich der Hehlerei schuldig, was ebenfalls strafbar ist.
Nimm daher den Artikel lieber wieder aus dem Angebot raus, bevor jemand Strafantrag stellt (schon das Anbieten ist strafbar).
Freundliche Grüße
XXXX"
Mal sehen, was passiert.
Das Angebot ist seit 12.18 MEZ beendet.
...ich hoffe nur der Anbieter des CO300 war schon beim Fundbüro und hat es abgeben, alles andere wäre strafbar.
Hmm, es kommt drauf an, ob der Besitzer es aus Versehen verloren hat oder ob er es wutentbrannt weggeworfen hat. ^_^;)
Stefan
Hmm, es kommt drauf an, ob der Besitzer es aus Versehen verloren hat oder ob er es wutentbrannt weggeworfen hat. ^_^;)
das könnte man vielleicht an den Biss-Spuren ablesen . . .
SCNR - Anton
Nein ...war er nicht....
Hoffe mal das der Verlierer sein Gerät wieder bekommt....
siehe http://www.naviboard.de/vb/showthread.php?t=26225&page=5
Hat Jemand die Kontaktdaten von dem Verkäufer?
einfach eBay melden. Man kann nichts verkaufen was einem nicht gehört. Nennt sich Hehlerei
... stimmt nicht :D. Habe den Artikel zwar nicht mehr lesen können aber bei Verlust nennt es sich Fundunterschlagung ;).
Alles anzeigenSo ehrlich, wie der Anbieter den Artikel beschreibt, weiß er sicher gar nicht, dass er eine Fundunterschlagung begeht. Ich habe ihm daher einfach eine Mail geschickt:
"Eine gefundene Sache zu verkaufen, ist Fundunterschlagung und nach §246 BGB strafbar. Der eventuelle Käufer macht sich der Hehlerei schuldig, was ebenfalls strafbar ist.
Nimm daher den Artikel lieber wieder aus dem Angebot raus, bevor jemand Strafantrag stellt (schon das Anbieten ist strafbar).
Freundliche Grüße
XXXX"
Mal sehen, was passiert.
Also wenn schon, dann StGB .