Frage zur FreischaltungTopo D V2 und CN

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo!
    Bitte nicht gleich prügeln, falls Frage schon x-mal gestellt wurde!
    Habe aber nix genaues gefunden!
    Frage: Die Topo D V2 kann man doch auf beliebig viel Rechnern, aber nur für 2 Garmin-Geräte freischalten!?
    Wie ist das mit dem City Navigator Europa? Wenn ich das in diesem Forum richtig gelesen habe, kann der nur für einen Rechner und ein Gerät freigeschalten werden!? Stimmt das? Wäre echt Sch...!!!
    Danke für Eure Antworten!

  • hallo lukahai,


    grundsätzlich gibt es keine Freischaltung für einen PC - nur Freischaltungen für GPS-Geräte. Bei der TOPO D v2 sind 2 GPS-Geräte möglich - bei der CN ab 2008 nur ein Gerät.
    Mit dieser Geräte-Freischaltung kann man die Karte auf einem beliebigen PC nutzen.


    Grüsse - Anton


    PS: Sonderfälle sind die Installatonen nur mit Registrierung und die Nutzung von Mobile-PC.

  • Also:
    Topo V2 D = richtig: Freischaltung für 2 Garmin Geräte, PC-Installationen soviel Du lustig bist.

    CN für alles was später ist als V9 nur mehr EIN Gerät, PC Installationen ebenfalls soviel Du lustig bist.

    edit:

    Zitat

    kann man die Karte auf einem beliebigen PC nutzen.



    Das klingt verwirrend. Er kann PC-Installationen machen was er will. Er kann auch die KArten BETRACHTEN. Nur die Übertragung/Freischaltung auf´s Gerät haut halt nicht hin.

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  • Ich verstehe das so: Ich installiere die Topo oder den CN auf meinen PC zu Hause und auf mein Notebook. Nun kann ich Touren planen - am PC - und im Urlaub auf dem Notebook. Und diese kann ich dann auch auf meinen Garmin übertragen?
    Sagt nicht, dass dies nicht funktioniert!!!

  • Sagt nicht, dass dies nicht funktioniert!!!



    Hallo,

    genauso funktioniert es ......... du mußt nur die Freischaltcodes deiner Geräte auf jeden Computer hinterlegen.

  • Da bin ich beruhigt!
    Schlecht dennoch. dass der CN nur auf einem Gerät verwendet werden kann!
    Das Gerät verlieren ist schon blöd, dann aber auch noch eine neue Karte!

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  • ...
    Das Gerät verlieren ist schon blöd, dann aber auch noch eine neue Karte!


    Hi,
    bei Garmin kannst Du ein verlorenes/gestohlenes Gerät melden.
    Wichtig ist dafür die Seriennummer des Gerätes.
    (Nicht zu verwechseln mit der Unit-Nr.)
    Als mir mein VistaC gestohlen wurde, hatte ich Glück, daß die Seriennummer
    auf der Originalverpackung als kleiner Aufkleber noch vorhanden war.
    Ich habe es Garmin damals gemeldet.
    Damals habe ich jedoch noch keine CN auf dem Gerät gehabt, sondern nur
    die Topo-DV1 und die ist ja "zum Glück" nicht an ein Gerät, sondern an den
    PC gebunden.
    Ich könnte mir vorstellen, daß Du im Falle eines Diebstahls neue
    Freischaltcodes für das Ersatzgerät bekommen kannst


    Ich vermute:
    Ist das Gerät als gestohlen bein Garmin gemeldet und der Dieb schickt das
    Gerät später mal zur Reperatur ein, wird das Gerät eingehalten, bis die
    Sache geklärt ist.
    Ein Freischalten von Karten ist dann, meines Wissens nach, auch nicht mehr
    möglich, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.


    Vielleicht kann mal jemand von Garmin die Sache hier im Board mal ganz
    kurz erklären/beschreiben. Darüber würden wir uns hier sehr glücklich
    schätzen.

  • Genau so habe ich es in irgend einem Thread von einem "Betroffenen" gelesen!
    Garmin war da knallhart! Keine Chance!

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  • Hi,
    ich habe jetzt die Lizenz zur CN2009NT drei mal gelesen.
    Da steht nichts von Verlust oder Diebstahl drin.
    Meines Erachtens muß Garmin einer erneuten Freischaltung auf ein
    Ersatzgerät zustimmen.


    Die Lizenz besagt, daß ich die Software (Karte) auf einem Garmin GPS
    Receiver nutzen darf. Sie umfasst die Lieferung des Datenträgers und der
    darauf enthaltenen Software.
    Zudem darf die Software auf einem Computer genutzt werden und
    zusätzlich noch auf einem weiteren Computer (Laptop o. ä), wenn ich die
    Software nicht gleichzeitig auf beiden Rechnern nutze.


    Mit dem Verlust des Gerätes habe ich weder den Datenträger, noch die
    Software (Karte) und schon gar nicht die Lizenz zur Nutzung verloren, es
    sei denn ich habe die Karte auf SD gekauft und mitsamt dem Gerät verloren
    bzw. gestohlen bekommen.


    Der Vertrag besagt also, daß ich die Karte auf einem Gerät nutzen darf.
    Da mir das erste Gerät nicht mehr zur Verfügung steht und ich die Karte
    somit auf diesem Gerät nicht mehr nutzen kann, steht mir IMHO das Recht
    zu, mir ein Ersatzgerät zu kaufen und meine rechtmäßig erworbene Lizenz
    zu nutzen in dem ich vom Lizenzgeber einen Freischaltcode für das neue Gerät bekomme.


    Wenn der Diebstahl des Gerätes bei der Polizei angezeigt worden ist,
    kann der Lizenzgeber nicht unterstellen, ich hätte den Diebstahl nur vorgetäuscht.
    Gleiches gilt, wenn ich den Verlust des Gerätes bei meiner Versicherung
    gemeldet habe. (Ob die das Gerät nun ersetzt oder nicht.)


    Wenn etwas in der Richtung unterstellt wird, liegt die Beweislast beim
    Lizenzgeber.


    Ich bitte Euch um andere Interpretation der Lizenzbestimmungen.

  • Ich bin jetzt zu Faul den Lizenztext durch zu lesen, aber steht da nicht irgendwas von der festen, einmaligen Verbindung über die Freischaltung der Karte an das Gerät drin? Damit ist diese Lizenz an die ID des Gerätes gebunden und wenn mir das Gerät gestohlen wird, kann ich sie nicht mehr nutzen. Soweit klar.


    Wo steht aber, das Garmin diese Bindung aufheben muss um es mir zu erlauben die Karte an eine neue ID zu binden? Da tun sich interessante Rechtliche Auslegungen auf. Ob wir Laien da klar kommen?


    Ich glaube gelesen zu haben, das eine Versicherung im Fall das sie zahlen auch die Karte mit ersetzen da sie zum Zeitpunkt des Diebstahls ja fest mit dem Gerät 'verbunden' war.


    Sollte ich Zeit finden, lese ich mir mal den Lizenztext durch. Welchen hast du genommen? Aktuelle V2009?

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