"Update der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für weitere Straßen" - neu bei NT2009?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Bei meinem Zumo500 erreiche ich diese Funktion durch das Installieren einer "Unfallschwerpunkte"-POI ;)



    Für leidenschaftliche Schnellfahrer empfehle ich eine PDA-Lösung.
    Bei einer Kontrolle durch die Rennleitung hol ich mit einem Fingerdruck den Homescreen (= Desktopoberfäche des PCs) aufs PDA-Display.
    Falls man sich vom ordnungsgemäßen Zustand der elektronischen Wegweiseeinrichtung überzeugen will, befindet sich zumindest eine weitere Navisoftware ohne verdächtige POIs auf dem Gerät, mit einer deutlich sichtbaren Verknüpfung auf dem Homescreen :cool:.


    Gruß Bergdohle

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  • Sersen Kai !


    Da muss ich leider widersprechen!
    Das PAG auf das ich mich bezog,
    ist jenes von Bayern,
    da hinkt der Vergleich mit dem Landgericht Köln mal gewaltig!
    Und es ist bekannt, dass die bayrischen Grünen gern mal über Ihre Befugnisse hinaus gehen, auch das ist Fakt (selbst mehrfach live erlebt).
    Beispiel gefällig?
    Gern: Ein Motorradfahrer befuhr die Bergrennstrecke in Mickhausen mit schleifenden Kniepads, wurde aufgehalten und Ihm wurden 3 Punkte und Fahrverbot angedroht wegen überhöhter Geschwindigkeit!
    Genau sowas geht laut PAG in Bayern!
    Aber er hatte eine Rechtschutzvesicherung, und der Bulle war im Verfahren sehr angepisst...


    mfg Onkel_Benz

  • Das PAG sagt nichts über den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Sicherstellung aus, das ist in der StPO geregelt. Im PAG Art. 25 steht nur, dass die Polizei prinzipiell befugt ist, Sicherstellungen vorzunehmen. Eine Beschlagnahme ist nur eine besondere Form der Sicherstellung, so dass die Beschlagnahme dadurch automatisch miterfasst wird.

    Die drei Tage Frist, die im Zusammenhang mit der Beschlagnahme immer angeführt werden sind auch nicht besonders verbindlich. In der StPO heißt es nur "Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen". Das "soll" nennen die Juristen dann eine Obliegenheit und die ist nicht einklagbar.

    Daraus entsteht schnell eine vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigte Variante: Der Polizist beantragt eine gerichtliche Bestätigung und das Gericht entscheidet dann darüber, ob die Beschlagnahme aufrecht erhalten wird. Das kann dann "rein zufällig" schon mal etwas dauern, so dass diejenigen, die einer Sicherstellung nicht zugestimmt hatten, etwas länger auf die Freigabe warten mussten. Vor Gericht hatte das alles, soweit ich weiß, keinen Bestand. Ich vermute, dass bei den Mopeds, die im Rahmen einiger konzertierter Aktionen sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, wohl meistens schon vorher eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei vorlag. Für die sichergestellten Mopeds wurden jedenfalls sehr zügige Abholtermine ermöglicht und somit entstanden den Betroffenen dann auch geringere Kosten, als denen, deren Moped beschlagnahmt wurde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Was der Polizist "androht" ist allerdings völlig unerheblich. Er kann ein Bußgeldverfahren einleiten, aber nicht entscheiden, was dabei herauskommt.

  • Welche nüvi können das anzeigen??
    Gruss
    PeterA


    Z. B. die 765er

    Zitat aus der Beschreibung bei Garmin Deutschland:
    Er zeigt auch Geschwindigkeitsbegrenzungen für Autobahnen und Fernstraßen an

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  • Also nur die 7XX und die 8XXer können das:(habe ich auch so verstanden aber auf alle nüvis gehofft. NT 2009 sollte das doch auf den nüvis ausser den ZUMOS können.
    Das sind aber wenige^_^
    Gruss
    peterA

  • Hallo,


    Sersen !


    Nun dann frag mal die Biker deren Fahrzeuge am Kesselberg sichergestellt worden sind, anstatt beschlagnahmt zu werden.
    Im Falle einer Beschlagnahme siehst Du dein Eigentum definitiv nicht wieder,
    da beisst die Maus kein Faden ab!


    Da liegst Du völlig falsch. Eine Beschlagnahme würde am Kesselberg z.B. dann durchgeführt, wenn der Betroffene gegen die Sicherstellung ausdrücklich Widerspruch einlegt. Dann muss der Richter über die Maßnahme entscheiden. Das bedeutet aber nicht, dass derjenige Sein Mopped nicht wiederbekommt. Es unterliegt nämlich nicht der Einziehung, wie z.B. verbotene Gegenstände (Wurfsterne, Betäubungsmittel pp).




    Und eben diese Beschlagnahme dürfen Beamte im Streifendienst nicht vornehmen, das is nunmal so.


    Absoluter Nonsens! Siehe Erklärung oben!



    Eine Beschlagnahme kann nur durch richterlichen Beschluss erfolgen!
    Was die Herren in Grün machen ist lediglich eine vorläufige Beschlagnahme,
    also eine Sicherstellung, und die wiederum ist nur rechtens, wenn Gefahr im verzug besteht!


    Gefährliches Halbwissen! Die Beschlagnahme muss innerhalb der vorgegebenen Frist richterlich bestätigt werden. Eine "vorläufige Beschlagnahme" ist keine Sicherstellung.



    Gefahr im Verzug wiederum bedeutet, dass eine Straftat verschleiert werden soll !


    Auch absolut falsch. Wenn eine Straftat verschleiert werden soll, so ist das Verdunkelungsgefahr!



    ......
    Also das zum Thema "Ahnung von der Materie haben" .


    Einen besseren Beweis Deiner Unkenntnis von der Materie hättest Du nicht liefern können. Also, wenn man von der Materie keine Ahnung hat, einfach mal nicht schreiben und sich nicht auch noch als arrogant und beratungsresistent zeigen.


    Gruß Jürgen


  • Hallo,


    auch hier wieder der Beweis absoluter Unkenntnis.
    Das PAG hat mit der StVO überhaupt nichts zu tun.


    Du bleibst mit Deinen Behauptungen den Beweis schuldig. Nenne doch einfach einmal die entsprechenden Gerichtsurteile mit den Aktenzeichen. Da werden sich die Sachverhalte wohl ganz anders darstellen.


    Also hör auf mit dem unqualifizierten Stammtischgeschwätz. Das würde nicht einmal in der Zeitung mit den vier Buchstaben stehen.


    Gruß Jürgen

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  • Hi Neffe Benz und Co.
    Lustig eure Prestige Diskussion aber total nutzlos :eek: und am Thema vorbei.:o
    Gruss
    PeterA

  • Hi Neffe Benz und Co.
    Lustig eure Prestige Diskussion aber total nutzlos :eek: und am Thema vorbei.:o
    Gruss
    PeterA


    Hallo PeterA,


    ist mir schon klar, wollte nur so viel Rechtsunwissenheit nicht unkommentiert lassen. Sonst glaubt das nachher noch jemand.


    Gruß Jürgen

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  • @all,

    Frage zum Update NT 2009 . Ich hoffe es war noch kein Thema.

    Wenn ich das Update über Garmin runterlade, benötige ich da die neuere Version 6.14.1 oder läuft es auch unter 6.13.7.

    Danke im Voraus für Eure Hilfe

    Hans-Jürgen

  • Wenn ich das Update über Garmin runterlade, benötige ich da die neuere Version 6.14.1 oder läuft es auch unter 6.13.7.


    6.14.1 wird automatisch beim Update installiert. Kannst du dich erstmal nicht gegen wehren. ;)


    Zum Downgrade auf 6.13.7 findest du hier im Forum den passenden Thread.


    Gruß
    Heinz

  • Will ein Polizist bei mir etwas sicherstellen, bin ich nicht damit einverstanden. Dann muß er es beschlagnahmen, um es mir wegzunehmen.
    Wenn er es mit meinem Einverständnis sicherstellt, habe ich es schwer, dass Zeug wiederzubekommen. Eine Beschlagnahmung muß vom Richter kurzfristig bestätigt werden, und ich, bzw. mein Anwalt kann dagegen Einspruch einlegen, und meine Chanchen, mein Eigentum schnell wiederzubekommen sind bei berechtigtem Einspruch sehr gut.


    Dabei rede ich aber nicht von frisierten Motorrädern, sondern zB. von PCs, die auch zum Broterwerb eingesetzt werden.


    Limbo

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  • Ja nee, das grade nicht.
    Rein praktisch ist es bei der Sicherstellung so, dass Du kooperierst. Das wird sich grundsätzlich positiv auswirken, insbesondere auf die Bearbeitungsgeschwindigkeiten.
    Kooperierst Du nicht, muss also beschlagnahmt werden, hast Du grundsätzlich schon mal schlechtere Karten. Das Ganze wird genauer geprüft, es kommt der Verdacht dazu, dass Du etwas zu verbergen hättest, weil Du sonst ja hättest kooperieren können usw.
    Mit einem Einspruch gegen die Beschlagnahme fügst Du einen weiteren Schritt ein, denn da wird ausschliesslich geprüft, ob der Beamte vor Ort in dieser Situation richtig entschieden hat. Die eingehende Sachverhaltsprüfung verzögerst Du damit aber.
    Daher macht der Einspruch nur dann Sinn, wenn der Beamte vor Ort grobe Fehler gemacht hat.



    Die Geschichte mit den Motorrädern ist eh ein Politikum, daran ist das schwer zu fassen. Dazu kommen ablauftechnische Schwierigkeiten. Ich würde zB. einer Sicherstellung vorläufig zustimmen, mich aber weigern, meine Maschine selbst auf einen Abschlepper zu verladen. Da geht dann der Hickhack wieder los, ob man das jetzt als Verweigerung der Sicherstellung deutet oder nur als Haftungsfrage. Insgesamt also ein recht nebulöses Beispiel aufgrund der hineingepackten Brisanz.

  • Vielleicht kann ich zur Klärung beitragen, da ich vom Fach bin:
    Das Radargerät wird nicht beschlagnahmt, sondern sichergestellt. Beschlagnahmen erfolgen nach der StPO, d.h. zur Straftatenbekämpfung.

    Die missbräuchliche Benutzung ist eine gefahrenabwehrende Maßnahme, so dass eine Sicherstellung nach dem Polizeigesetz des einschreitenden Bundeslandes erfolgt. In fast allen Ländern unterliegen die Radargeräte bei eingeschalteten und betriebsbereit angetroffenem Zustand der Vernichtung.
    Änhnlich wie bei der Beschlagnahme von Einziehungsgegenständen, bekommt der Betroffene die Sache nicht mehr zurück.

    Frohes Fest ...und liebe Grüße aus Berlin

    Thomas


  • Sersen !


    Und Du willst vom Fach sein?
    Da wundert mich echt nix mehr...


    Onkel_Benz

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  • Sersen !


    Erstens hab ich nirgends behauptet,
    dass das PAG mit der StVO was zu tun hat,
    und zweitens ist das 4-buchstabige Ding keine Zeitung.
    Bei dem Fall mit dem Knieschleifen war ich selbst vor Ort,
    kenne sogar den Polizisten und den Betroffenen und , oh Graus sogar den Ausgang des Gerichtsverfahrens.


    Onkel_Benz

  • Ist schon sehr lustig das hier mitzulesen ;)


    Ich als Mod oder Admin hätte das schon längst geschlossen !!

    Honda Integra, Zumo 660, Nüvi 3597, Montana 600, iPhone mit TomTom und Navigon zum Vergleich.