Thread weg - was los?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Ein derartiger User würde doch nur als Blitzableiter dienen und womöglich auch noch persönlich diffamiert werden. Er hätte sicherlich keinen Spass in einem Forum, wo auch immer.:huh:


    Gruß
    Günther

    Ein CM (Community Manager) gehört heute eigentlich einfach dazu, man (Garmin in dem Falle) ist an Basis, kann schnell helfen, schlichten, erhält Feedback (Wünsche, Zufriedenheit, Kritik), zeigt Kundennähe, sorgt für eine positives Klima, kann Kunden auf neue Produkte gezielter aufmerksam machen. Angegriffen wird ein CM selten, da er offiziell ist, zum Team zählt und damit auch mit den nötigen Respekt behandelt wird. Sollte er mal "angeplaumt" werden, so wird er das auch ignorieren können, gegebenfalls schreitet der Admin ein. Für die Community ist ein CM gerade was das Feedback angeht Gold wert, die Community wäre schlecht beraten sich dieser zusätzliche Kommuniktionsmöglichkeit zu berauben und daher schon selbst drauf achten, das das Klima stets respektvoll bleibt. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Underworld2201,

    ich wollte hier niemanden beleidigen, wenn das so rüberkam tut es mit leid...
    Zum Thema Klicki-Bunti Forum lasse ich besser auch mal jedem seine Meinung :D und ich denke wir können da nun Frieden drüber schließen oder? :aufgeb:

    Den Worten von T31_a schließe ich mich voll an!

    Gruß
    Tobias

  • Ein CM (Community Manager) gehört heute eigentlich einfach dazu, .....
    ...... die Community wäre schlecht beraten sich dieser zusätzliche Kommuniktionsmöglichkeit zu berauben und daher schon selbst drauf achten, das das Klima stets respektvoll bleibt. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.


    Natürlich wäre eine derartige Kommunikation gut, aber die Community verhält sich leider anders.


    Ich habe im PNAV-Forum einen Thread erlebt, in dem ein SM regelrecht auseinandergenommen wurde.


    Dieser Thread zeigt doch deutlich die Marschrichtung:


    Die Firma Garmin muss der Community begründen, warum sie den Thread gelöscht haben möchte. Und die Community entscheidet. Und erst dann dürfen Moderator und Admin handeln. Und da es im Internet kein Post- und Briefgeheimnis gibt, hätte die Garmin-Mail natürlich auch veröffentlicht werden müssen.;)


    Ein CM wäre auch in den Sog geraten.


    Gruß
    Günther

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  • ....
    Und da es im Internet kein Post- und Briefgeheimnis gibt, hätte die Garmin-Mail natürlich auch veröffentlicht werden müssen.....


    Da magst Du ja recht haben, das ergibt aber nicht automatisch, daß jeder
    unbedingt seine e-mails offenlegen muss.
    Wenn Du legal an den Inhalt einer e-mail kommst, darfst Du sie lesen.
    Wie aber kommst Du legal an den Inhalt einer e-mail.... Gar nicht, es sei
    denn, daß sowohl Absender als auch Empfänger ihr Einverständnis dazu geben
    und Dir den Inhalt freiwillig überlassen. Ohne dieses Einverständnis geht da nix.
    Ich würde auch ungern gezwungen sein, meine täglichen e-mails
    veröffentlichen zu müssen

  • @ Klaus,
    Beachte den Similey am ende von Günthers Satz.
    Ich werte den Satz ironisch.


    Grüße, Hein

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  • Gar nicht, es sei denn, daß sowohl Absender als auch Empfänger ihr Einverständnis dazu geben und Dir den Inhalt freiwillig überlassen.


    hmmmm, da wäre ich mir gar nicht sooooo sicher.


    wenn man in einer wissenschaftlichen Arbeit, aber auch in einem Forum! etwas unter Angabe der Quelle zitiert, dann kann man Dir gar nichts! Als Quelle kann eine Zeitschrift dienen, aber auch eine persönliche Mitteilung! Eine E-Mail ist nichts anderes als eine persönliche Mitteilung.


    Wenn man nun aber möchte, dass eine Information oder was auch immer, unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben wird, dann müssen der Informationsgeber und der Informationsnehmer eine Vereinbarung treffen, dass der Nehmer die Information nicht an andere weitergibt.

  • @ No.3,
    Das entspricht aber aber nicht gerade dem was ich als gutes benehmen kenne.


    Grüße, Hein

  • Das entspricht aber aber nicht gerade dem was ich als gutes benehmen kenne.


    lol, um das Pferd mal von hintem rum aufzuzäumen, so kommentarlos nen Thread verschwinden zu lassen ist von Seiten Garmins nicht wirklich ein gutes Benehmen. ;)


    Aber zurück zum Punkt: mein Post oben IST gutes Benehmen. Schlechtes Benehmen wäre obiges, aber ohne Angabe der Quelle!



    Aber wie auch immer, ansonsten, in diesem speziellen Fall musste Garmin doch davon ausgehen (oder sind die so naiv?) dass Fragen gestellt und Antworten gefordert werden ?!?

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  • :eek: Niggese: Persönliche Post ist persönliche Post und darf nicht veröffentlicht werden.


    Ein persönlich addressiertes Schreiben, Mail, PN drückt durch seine Form bereits den Willen des Absenders aus, dass dies ein Dialog bleibt, solange nichts anderes darin steht oder der Art des Schreibens nach ein anderer Wille eindeutig ist.


    Verletzt Du diesen Willen, verletzt Du Persönlichkeitsrecht, eagl ob Du die Quelle nennst oder nicht.

  • Als Quelle kann eine Zeitschrift dienen, aber auch eine persönliche Mitteilung! Eine E-Mail ist nichts anderes als eine persönliche Mitteilung.

    Das ist ein gewaltiger Irrtum!

    Ein Buch, eine Zeitung sind schließlich Publikationen, die sich an die Öffentlichkeit rtichten. Da ist das Wort "Publikum" enthalten. (lateinisch publicare: veröffentlichen) Ein Brief, es sei denn ein expliziter "öffentlicher Brief", ist an eine private, andere Person gerichtet, die darauf vertrauen kann, dass die Öffentlichkeit keine Kentniss vom Inhalt erlangt. Das garantiert das Briefgeheimiss und eine email ist rechtlich einem Brief absolut gleichgestellt.

    "Fordern" können wir übrigens so lange, bis wir schwarz werden. "Druck" auf eine Firma kann man, außer bei Rechtsverstößen ihrerseits, nur über den Markt machen. Als aktives, bewußtes Werkzeug eingesetzt, würde es dazu einer großangelegten, organisierten Kampagne bedürfen ... OK, wer bildet das Organisationskomitee, wer gibt den Vorsitzenden und vor Allem: Wer stellt genügend Geld zur Verfügung? Um die niederprasselnden Unterlassungsklagen abzuwehren z.B.

    Nein, es geht nur einvernehmlich, mit Respekt, Höflicheit und gegenseitigem gutem Willen. Ich denke, wir könnten von Glück sagen, wenn wir so etwas hinbekämen.

    paul-josef

  • :eek: Niggese: Persönliche Post ist persönliche Post und darf nicht veröffentlicht werden.


    Ein persönlich addressiertes Schreiben, Mail, PN drückt durch seine Form bereits den Willen des Absenders aus, dass dies ein Dialog bleibt, solange nichts anderes darin steht oder der Art des Schreibens nach ein anderer Wille eindeutig ist.


    Verletzt Du diesen Willen, verletzt Du Persönlichkeitsrecht, eagl ob Du die Quelle nennst oder nicht.


    Nein. Das ist nicht so (aber eine juristische Diskussion bringt uns hier nicht weiter und mein Feld ist das eigentlich auch nicht). Eine generelle Rechtsverletzung gibt es in D hier nicht. Vielmehr muss im Klagefall immer eine Interessenabwägung stattfinden
    Bislang gibt es dabei drei simple Pfeiler:
    a) Urheberrecht
    b) allgemeines Persönlichkeitsrecht
    c) vertraglich gestützte Geschäftsbeziehungen


    a ist klar, c auch, b ist etwas knifflig. Denn es gibt Präzedenzen nach denen die ungefragte Veröffentlichung von Mails die in Geschäftsbeziehungen versendet werden als b interpretiert werden. Bsp.: schreibt Garmin den Boardbetreiber an und dieser veröffentlicht die Mail kann (nach Klage und Interessenabwägung) der Boardbetreiber das allg. Persönlichkeitsrecht des Garminmitarbeiters verletzt haben. Ebenso wenn ein registrierter Kunde eine formale Supportanfrage an Garmin schickt. Auch die Veröffentlichung einer solchen Mail kann nach Klage und Interessenabwägung als Verletzung allg. Pers. Rechte gesehen werden. Die Abwägung ist dabei sehr wichtig: denn auch wenn nur ein Kunde fragt kann die Antwort von sehr breitem und berechtigtem Interesse sein und entsprechend festgestellt werden.


    Es gibt hier einen simplen Ausweg: Paraphrase mit Quellenangabe ohne Namensnennung (sonst droht fall b).


    Also wenn jemand schreibt: am 2.2. hat mir ein Garmin Mitarbeiter (Abteilungsleiter) auf meine Supportanfrage per mail mitgeteilt, daß man (sinngemäß) alle Anwaltzombies* in Bewegung setzt wenn ich nochmal irgendwo schreibe wie man die topo vom oregon 400 auf eine sd karte kopiert dann ist das o.k. Auch wenn Garmin dabei nicht gut dastünde.


    * p.s. ich mag Anwälte und Garmin ist auch o.k. nur zur verdeulichung


    Nachtrag: mit Briefgeheimnis hat das alles auch nichts zu tun. Da geht es ausschliesslich darum was der "Befördernde" mit einem Brief machen darf.

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  • Na, Dir schreib ich dann aber besser nix. Weiss ich, was Du da für ne Interessenabwägung ins Feld führst.:confused:
    Ich finde diese Frage höchst wichtig und bin erschreckt, dass Du da so leichtfertig mit umgehst. Auch für Emails gilt im Übrigen das Briefgeheimnis, wenn auch nicht in identischer Form.


    Ich zitier mal einen Artikel über ein Urteil des Landgerichts Köln.
    Es geht um die ungefragte Veröffentlichung einer Geschäftsmail an mehrere bestimmte Empfänger, also nicht einmal eine 1zu1-Kommunikation:

    Zitat

    Das Gericht folgte dem jedoch nicht und sah in dem Verhalten des Beklagten einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hierbei sei insbesondere die geschützte Geheimsphäre betroffen. "In diesen Bereich fallen schriftliche Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen." Auch habe der Kläger durch das Versenden der Mail nicht den heimischen Bereich verlassen und in eine öffentliche Sphäre begeben. Die wäre nur der Fall gewesen, wenn der Kläger die Mail an einen nicht abgrenzbaren Personenkreis geschickt hätte. Die vorliegend verschickte Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender, anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte, auch nicht damit zu rechnen habe, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.

    Quelle
    Die Geheimhaltungsinteressen ergeben sich also bereits eindeutig aus der Versendungsform.


    Mit einer banalen Interessenabwägung kann man das nicht aushebeln.


    Wenn ich dem Support schreibe, mach ich das in der Regel über ein Formular, bei dem ich der Verwendung zustimme. Genau aus diesem Grund.

  • Na, Dir schreib ich dann aber besser nix. Weiss ich, was Du da für ne Interessenabwägung ins Feld führst.:confused:
    Ich zitier mal einen Artikel über ein Urteil des Landgerichts Köln.
    Es geht um die ungefragte Veröffentlichung einer Geschäftsmail an mehrere bestimmte Empfänger, also nicht einmal eine 1zu1-Kommunikation:
    Quelle


    Keineswegs leichtfertig, im Gegenteil. Das zitierte Urteil entspricht meiner Schilderung. Darin geht es darum daß jemand der nicht zu den direkten Adressaten der mail gehörte diese sich besorgte und dann veröffentlichte. Der Absender hat dann eine Unterlassungsklage gegen den Boardbetreiber gestellt. Das Gericht hat hier eine genaue Interessenabwägung vorgenommen und dabei auch erörtert, ob der Kreis der direkten Adressaten als geschlossen betrachtet werden musste. Das wird in dem zitierten Link doch auch genau so beschrieben:confused:.


    Eigentlich sollten solche Probleme m.E. aber gar nicht auftreten und schon durch allgemeine Anstandsregeln ausgeschlossen sein. Aber in der Wut auf Defizite beim teuer erworbenen Produkt geht da manches daneben. Und manchmal ist Wut ja auch gut:D


    Emails und Briefgeheimnis ist ein weites Feld (Mitarbeitermails, Spamfilter, Backups uvm.). Immer aber geht es um die Übermittlungswege, also was Telekom, Arcor, der Hausbriefträger oder meine Sekretärin damit machen darf.


    Sehr viele Boards haben doch mittlerweile eine entsprechende Passage in ihre "ABGs" aufgenommen. Meist entlang des Beispiels veröffentlichen von " offiziellen Support Mails im Wortlaut mit Absender". Das kann man doch auch hier tun (oder ist das schon so??). Das Problem betrifft ja nicht nur den Umgang mit Garmin.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Leute,

    diese Diskussion zeigt doch nur: rechtliches Minenfeld!
    In dieses werde ich mich sicher nicht begeben nur weil einige User hier aus sicherer Entfernung das fordern. In vielen solcher Mails steht übrigens unten explizit drin das dieser Inhalt nicht zu veröffentlichen ist und damit erübrigt sich die Diskussion sowieso.
    Die Forderung von Garmin haben wir ja im Sinn wiedergegeben und meiner Meinung nach reicht das völlig aus um die Information an das Forum zu transportieren.

    Gruß
    Tobias

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  • Hi Leute,

    diese Diskussion zeigt doch nur: rechtliches Minenfeld!
    In dieses werde ich mich sicher nicht begeben nur weil einige User hier aus sicherer Entfernung das fordern.



    Und das ist eine gute Einstellung.
    Es ist haarsträubend, es tun sich Abgründe auf, zu sehen wie manche hier denken und das auch noch zu rechtfertigen versuchen.

    Ich melde mich eigentlich nur um Dir zu sagen dass ich froh bin zu sehen wie der Betreiber das sieht. ;)

    Das andere ist nur lehrreich, werde mein Verhalten hier sicher verändern. :huh:

  • Hallo,

    wie ist denn jetzt der letzte rechtlich abgesicherte Stand? Gibt es legale nur die Möglichkeit die EU-Recreationalmap auf dem Oregon 400t zu betrachten?

    Es wäre nett, wenn jemand der die Rechtslage duchblickt nochmal ein kurzes Fazit posten könnte.

    Danke & Gruß

    Jochen

  • ...nochmal ein kurzes Fazit posten könnte...



    Hallo Jochen,


    das Oregon-Benutzerhandbuch (Seite 36/37) beinhaltet die Lizenzbestimmungen zur Nutzung der Oregon-Geräte.


    Demnach stimmt der Nutzer zu, das Oregon so zu nutzen, "wie es geliefert" ist. Eine Änderung der Oregon-Software durch den Benutzer schließen die Lizenzbestimmungen aus.


    Demnach stellt das Umwandeln und einbinden der mit dem Oregon gelieferten Karte in MS einen Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen dar.


    Jetzt könnte man sich darüber streiten in wie weit diese Lizenzbestimmungen rechtliche Gültigkeit besitzen...


    ...wirkliche rechtliche Klarheit würde da vermutlich nur eine gerichtliche Überprüfung bringen.


    Wer die Zeit und das Geld hat, hier einen Musterprozess anzustrengen, kann das gerne tun, mir ist dafür meine Zeit und mein (meist zuwenig vorhandenes) Geld zu schade :D


    Aus rechtlicher Sicht hat der Forumsbetreiber sicherlich gut daran getan, den ursprünglichen Thread hier raus zu nehmen...


    Gruß


    Herbert

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  • Das Fazit ist, das Garmin der Meinung ist, das dem so ist und daher bei öffentlicher Beschreibung der Sache einschreiten wird.


    Rechtlich kann Dir das niemand abschliessend beantworten, da müsste ein Gericht per Urteil antworten und das will wohl kaum einer bezahlen.;)

  • Jetzt könnte man sich darüber streiten in wie weit diese Lizenzbestimmungen rechtliche Gültigkeit besitzen...

    Nö, DAS ist rechtlich in Deutschland eindeutig: Lizenzbestimmung nach Kauf entfaltet keinerlei Gültigkeit.
    Es spielen aber noch urheberrechtliche Komponenten mit rein, die man auch noch recht weit aulegen kann.


    Bringt daher alles nix, da man bei einer Abmahnung seitens Garmin erstmal dagegen halten muss, sprich sich im Rechtsstreit durchsetzen muss.
    Die Mittel und Muse hat wohl keiner.