stand gestern im Display meines Zumo 550 am Brenner in Östereich:..
Was ist damit gemeint, oder was bedeutet das?
Kann mir jemand helfen?
Grusssugus
Variable Gefahrenzone
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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mobile Lasermessungen aus Autos oder Polizisten die dürfen in A noch schätzen...
ohne Messung oder Radarüberwachung...selber schon erlebt am Fernpass...
Gruss
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Ich tippe eher auf eine "Section Control", wobei mir die in Österreich eigentlich "nur" für die A2 und die A10 bekannt sind und nicht für den Brenner.
Gruß
Heinz -
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Das mit dem Schätzen ist ein altes Gerücht. Was es früher meines Wissens nach gab ist das Stoppen einer Meßstrcke.
Grüße aus Tirol
Das mit dem Schätzen wird immer noch durch geführt.Wenn auch mit Soppuhr.
Das ist immer noch gültiges Recht. Mir vor 6 Monaten am Fernpass passiert.
Nur ein Polizist hat mich ohne Laser oder Radar gestoppt, 35€ zahlen oder mit zur
Wache ,ich habe gezahlt.:( -
Zitat
Ein Polizist schätzte meine überhöhte Geschwindigkeit - Ist das erlaubt?
JA - Einem verkehrsgeschulten Sicherheitsorgan der Polizei ist es erlaubt Geschwindigkeiten von Fahrzeugen zu "schätzen". Allerdings nur dann, wenn sich das Fahrzeug an dem Straßenaufsichtsorgan vorbeibewegt und einwandfreie Sichtbedingungen herrschen. Es genügt schon eine Beobachtungsstrecke von 100 m, um eine Überschreitung um mindestens ein Drittel festzustellen. Dies ist auch bei Nacht gültig. Bei einer verlässlichen Schätzung der Geschwindigkeit bei herannahenden Fahrzeugen muss die Beobachtungsstrecke mehrere hundert Meter betragen oder eine wesentlich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.Weitere interessante Infos unter http://www.autobahn-blitzer.at/information/faq-blitzer.html
Das Schätzen ist also tatsächlich zulässig. Wird aber aus nachvollziehbaren Gründen immer weniger durchgeführt. Auszuschließen ist es aber leider nicht.
Aber Back to Topic:
Kann "variable Gefahrenzone" auch noch was anderes bedeuten? Ich denke da z.B. an bekannte "Stauzonen" vor Mauthäuschen etc. -
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Inn Österreich gibt es ein mobiles Section Control System
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Wie funktioniert das?
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2 Mobile Einheiten am Start und Ende der Messtrecke, Videoaufnahme und Datenerfassung der Kennzeichen, Datenübermittlung zur 2. Stelle, dort abgleich und Auswertung beim passieren. zu wenig Zeit für die Strecke: Aufnahme wird gespeichert, wenn alles Ok ist wird die Aufnahme gelöscht.
Die Anlage ist Semi Mobil. Also nicht wie bei uns ein mobiler Blitzer. Die wird da aufgebaut wo für ein paar Tage/Wochen bedarf ist und verbleibt einige Zeit an dem Ort. Die Streckenlänge muss ja genau bekannt sein für die Berechnung der Zeit.
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Fraglich ob das auch rechtens ist.
Ich bin mir nicht sicher ob man den folgende Artikel und dem obigen Schreiben von AndreasL in ein Topf schmeißen kann.
Verfassungsgericht gibt deutschem Autofahrer Recht
Die Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen der österreichischen Polizei mit Videokameras verstoßen gegen die Verfassung....
... Der Kläger muss aus diesem Grund das Bußgeld ebenso wenig bezahlen...
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,606123,00.html -
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Deine Erfahrung zeigt mir, glaube nicht alles was Dir ein Polizist erzählt....
Da kennst du die Polizei und Gesetzgebung Österreich nicht.
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