Karten aus MapSource für den Ausdruck verwenden.

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • hi,


    ich habe mal eine ungewöhnliche frage. habe leider nix passendes hier im forum gefunden.
    ich möchte z.b. meine topographischen karten 2.0 von garmin für eine bestimme region auf mehren blättern bzw. auf einem plotter ausdrucken.
    hintergrund dieser frage ist, ich möchte eine kompette übersichtskarte meiner region an die wand pflastern ;)
    gibt es evt. ein lecker programm dafür?


    habe es mal mit screenshots versucht, aber das funktioniert nicht so wie
    ich es mir vorstelle. mir fehlen einfach in mapsource rasterungen wo durch ich weiss wo ich gerade den nächsten screenshot machen kann.
    habe ja kein problem sie alle auf a4 auszudrucken und dann aneinander zu kleben. nur das muss halt passen gerade in der zweiten bzw. dritten reihe!!


    gruss apple.man

  • Dir ist schon klar, dass Du hier von einem Urheberrechtsverstoß redest?


    Das ausschnittsweise Drucken bei Nutzung durch Mapsource für ausschliesslich private Zwecke (Routenplanung) ist gedeckt, alles andere nicht.

  • ne ist mir nicht klar...


    also ich möchte ja nur einen ausschnitt der karte deutschland auf einen frei wählbaren maßstab drucken der auch nur für mich und meine wand bestimmt ist. will einfach mal ein paar pins anstecken...nix schlimmes...
    sollte das verboten sein!?!??!


    wie sieht es mit kartenmaterial aus googlemaps aus oder gibt es spezielle
    karten oder tools schon dafür?


    gruss rico

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  • Ausdrucke, die mehr als nur zur Darstellung einer Route dienen, sondern den Hintergrund haben, quasi eine Papierkarte aus dem digitalen Material zu erstellen, sind auch für die Privatnutzung ein Urheberrechtsverstoß, da es sich hier um eine Formatumwandlung des geschützten Materials handelt, die Du nicht lizensiert hast.


    Öffentlich dürfte Dir darauf niemand Antwort geben.

  • Ausdrucke, die mehr als nur zur Darstellung einer Route dienen, sondern den Hintergrund haben, quasi eine Papierkarte aus dem digitalen Material zu erstellen, sind auch für die Privatnutzung ein Urheberrechtsverstoß, da es sich hier um eine Formatumwandlung des geschützten Materials handelt, die Du nicht lizensiert hast.


    Darf man den öffentlich nach der Quelle Deiner Aussage fragen ?
    Wäre nützlich bei solchen Hinweisen nicht so zu tun als wäre es die eigene Meinung.


    Wenn man auf dem "großen" Ausdruck eine geplante Route ausdruckt, und diesen dann im eigenen, privaten, nicht öffentlichen Raum an die Wand pinnt, wäre es dann in Ordnung ?


    Danke und Gruß
    Wolfgang

    www.clickpedal.de Gerätehistorie: GPS12, eTrex Summit, 60CS, 60CSx, Oregon300, 62s, eTrex30, WinTec WBT-202, Oregon650, Oregon700. Aktuell: GPSMAP66S SW: BaseCamp aktuelle Version auf WIN10, GPS-Einsatz vorw. bei MTB-Touren. Nach ZUMO340 für die BMW-GS nun Kyocera Duraforce Pro mit LocusMap, Nüvi 3597LMT für PKW, LOCUSMap auf Android

  • mit einer aussage oder mit einer "eigenen meinung" kann man doch seinen
    kollegen hier im forum einen tip geben ohne sich gleich strafbar zu machen.


    so in der art "versuch doch mal dieses programm, bin ich mal aus versehen im internet darüber gestolbert" ;)

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  • Darf man den öffentlich nach der Quelle Deiner Aussage fragen ?
    Wäre nützlich bei solchen Hinweisen nicht so zu tun als wäre es die eigene Meinung.

    Tu ich doch nicht. Und die Quelle steht ja da: Urheberrecht.


    Wenn Du das ausführlich haben willst:
    Frei sind nach §44a UrhG sogenannte "vorübergehende Vervielfältigunshandlungen"

    Zitat

    Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
    1.eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
    2.eine rechtmäßige Nutzung
    eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben


    Damit wäre Ausdrucke zur Darstellung einer Route gedeckt.


    Das Vervielfältigungsrecht aus § 16 muss Dir jedoch explizit übertragen werden, ansonsten liegt es beim Rechteinhaber.
    Eine nicht freie Vervielfältigung ist also ein Urheberrechtsverstoß.


    Ein großräumiger Ausdruck einer Region in Maßstabstreue und Detailierung der digitalen Karte ist IMHO nicht mehr durch den §44a gedeckt, weil es schon daran fehlt, dass der Ausdruck "einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens" darstellt.
    Schliesslich bräuchtest Du ja schon Fremdsoftware, um das zu erstellen.

  • Ein großräumiger Ausdruck einer Region in Maßstabstreue und Detailierung der digitalen Karte ist IMHO nicht mehr durch den §44a gedeckt, weil es schon daran fehlt, dass der Ausdruck "einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens" darstellt.
    Schliesslich bräuchtest Du ja schon Fremdsoftware, um das zu erstellen.


    Nicht unbedingt. Wenn man einen Großformatplotter hat, kann man auch in A0 und größer drucken.


    Aber das Problem ist ein ganz anderes:
    Wenn man aus MapSource druckt, wird im Prinzip eine Bildschirm-Copy erstellt. Und da MapSource die Details in Abhängigkeit des Zoomfaktors darstellt, geht nur klein und detailliert, oder groß und grob.
    Die Qualität eines solches Drucks ist eher bescheiden.

    Mike (mike_hd)

  • habe es mal mit screenshots versucht, aber das funktioniert nicht so wie
    ich es mir vorstelle. mir fehlen einfach in mapsource rasterungen wo durch ich weiss wo ich gerade den nächsten screenshot machen kann.
    habe ja kein problem sie alle auf a4 auszudrucken und dann aneinander zu kleben. nur das muss halt passen gerade in der zweiten bzw. dritten reihe!!


    Hallo 'Apfel Mann'

    Über ein solches Programm bin ich (noch) nicht gestolpert...
    Ein Tipp aber zu Deinem Vorgehen :
    Verschiebe die Karte mit den Cursortasten (links, oben, etc.) damit erreichst Du eine bessere Verschiebung des Ausschnittes als mit der Maus.
    So sollte es dann auch kein Problem mit dem Zusammenkleben geben.

    Mit Biker Grüssen - Beat / Meine Homepage mit div. USA-Touren
    GARMIN SP 2610 / Zumo 396 LMT-S / Colorado 300 / Forerunner 35 / MS 6.13.7 final / CN Europa 2009, 2020.1 / CN North America 2009 / TOPO-CH V2 / AdriaRoute V2.2 / div. OSM von garmin.openstreetmap.nl
    Wintec WBT-201 + 202 / MTP 08/09 mit GPS-Modul / GRP 04/05 / GTA4.7.3.5

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  • Hallo,
    ist dies eine Lösung ? Die Pfeiltastenlösung bringt bei mir keine optimalen Ergebnisse, da MS diese Möglichkeit einschränkt.

    Ansicht>Gehe zu Pos.>Längengrad immer erhöhen um die Gradzahl Mitte bis Seite x 2.

    Ich arbeite mit Faststone Capture. Zusammensetzen ginge mit Irfanview.

    Servus
    Gerd
    Land 8/9/10 - Globalmapper 13 - Androidgeräte mit TwoNav
    TwoNav-Einsatz: Trekking, MTB, Ski-Touren, Hybrid-Straßennavigation

  • zusammensetzen von grafiken, einmal unabhängig von der genannten rechtsproblematik des ausgangsmaterials betrachtet, sollte mit jedem halbwegs vernünftigen stitching programm möglich sein, so wie man es zum zusammenfügen von panoramen nutzt.


    also quasi screenshot machen, verschieben, screenshot machen, verschieben ... eine reihe tiefer, das gleiche wiederholen. die "zeilen" stitchen, die seiten dann drehen. dann die gedrehten zeilen, welche ja jetzt quasi spalten sind, erneut stitchen.

  • Danke an tutterchen für das Stichwort Stitching. Bei Wikipedia fand ich daraufhin diesen Artikel (klick) und bei Microsoft dieses kostenfreie Programm (klick).
    Ich habe dann mal 15 Bildschirmfotos von der OSM Reit- und Wanderkarte gemacht. Ich habe sie in Microsoft Powerpoint eingefügt, die Fensterrahmen entfernt und jedes Foto als einzelne *.jpg Grafikdatei gespeichert. Mit dem (kostenfreien) Microsoft Image Composite Editor v1.2 64-bit habe ich die 15 Grafikdateien dann in einem Rutsch zusammengefügt. Tipp: die Bildschirmfotos sollten mindestens 10 bis 20% überlappen, sonst funktioniert das "zusammennähen" nicht.

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  • - allgemeiner Tipp für Bildschirmfotos: die maximale Auflösung des Monitors auswählen
    - Tipp für MapSource: Tastenkombination <Strg> + <T> und dann die Koordinaten jeweils um einen festen Betrag verändern. Mit einem Tabellenkalkulationsprogramm kann man sich auch eine kleine Tabelle dazu machen.
    - Tipp für Garmin Topo Deutschland: verschiedene Kartendarstellungen vergleichen (MapSource 6.13.7 / MapSource 6.15.3 / verschiedene *.typ Dateien (Huzzel, MapTK))
    - Tipp für Microsoft Powerpoint (geht bei anderen Programmen vielleicht ähnlich): Alle eingefügten Bildschirmfotos markieren, rechte Maustaste --> Größe und Position. Damit kann man gleichzeitig für alle markierten Fotos den Fensterrahmen wegschneiden.

    Er spannt den Norden aus über der Leere und hängt die Erde über dem Nichts auf.

  • Dir ist schon klar, dass Du hier von einem Urheberrechtsverstoß redest?

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    Vielen Dank für diese kostenlose Rechtsberatung im Netz.

    VG
    Sockeye


  • ich möchte eine kompette übersichtskarte meiner region an die wand pflastern


    Es wurde schon einmal angedeutet, um es aber noch einmal zu betonen: wenn es mit Garmins Karten und dem Urheberrecht Probleme gibt und Dich das kümmert, kannst Du auch die OSM Karten nehmen. Die könntest Du auch in MS einbinden.


    Sind für Deine Region vielleicht nicht so schön, genau oder gewohnt wie die Topo, dafür aber rechtlich einwandfrei.

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  • Vielen Dank für diese kostenlose Rechtsberatung im Netz.

    Informich Dich doch bitte erstmal eingehend zu dem Thema, bevor Du subtile Querschläge wegen einer nicht geteilten Meinung verteilst.
    Sanktionierte Rechtsberatung erfordert einen konkreten Fall, nicht eine allgemeine Rechtssituation oder einen fiktiven Fall. Und hier hat ja noch niemand etwas gemacht, sondern will es nur.

  • Ich kann der hier geäußerten Meinung nicht ganz folgen :)


    Also ich drucke öfter mal Karten auf Papier, um mich im Gelände orientieren zu können - jenseits konkreter Tracks oder Routen. und alle mir vorliegenden Programme zur Verwendung von Karten (Geogrid-Viewer, TTQV, Kompass) bieten dafür unterschiedlich komfortable Lösungen.


    Da man mit TTQV auch Garmin-Karten drucken kann, behaupte ich mal, daß das auch legal ist - sonst würde es die Funktion in TTQV nicht geben! Und ich könnte damit schon recht große Übersichten drucken - wenn mir die Qualität der Darstellung von Garmin-Karten in TTQV dabei nicht einen Strich durch die Rechnung machen würde :(


    Nicht alles, was in Garminschen Lizenzbedingungen steht (wobei ich nicht weiß, ob da überhaupt was steht zu dem Thema!), entspricht deutschem Recht ... und auf den mir vorliegenden Topos finde ich überhaupt keine einschränkenden Bedingungen zur Nutzung.


    Gruß
    Ralf

  • Öffentlich dürfte Dir darauf niemand Antwort geben.


    Inzwischen gibt es ja kaum mehr ein Thema, in dem nicht irgendwann irgendjemand daherkommt, und anmerkt "aber das darfstu nich! Lizenzbedingungen! Urheberecht!! Abmahnung!!! LEBENSLANG!!!!"

    Liege ich mit meinem gesunden Menschenverstand so falsch, daß etwas, was niemand anderen schädigt, nicht verboten sein kann? Wenn irgendjemand seine Privatwohnung mit MapSource-Ausdrucken tapezieren möchte, wird Garmin dadurch in irgend einer Weise geschädigt? Macht man sich strafbar, wenn man Tips dazu gibt??

    Uwe

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  • ...
    Liege ich mit meinem gesunden Menschenverstand so falsch, daß etwas, was niemand anderen schädigt, nicht verboten sein kann? Wenn irgendjemand seine Privatwohnung mit MapSource-Ausdrucken tapezieren möchte, wird Garmin dadurch in irgend einer Weise geschädigt? Macht man sich strafbar, wenn man Tips dazu gibt??

    Uwe


    Wäre der Grichtsstand nicht hier? Ich glaube, ich könnte meinem Anwalt kein schöneres Geschenk machen. ;)


    Gruß
    Barolo

  • Inzwischen gibt es ja kaum mehr ein Thema, in dem nicht irgendwann irgendjemand daherkommt, und anmerkt "aber das darfstu nich! Lizenzbedingungen! Urheberecht!! Abmahnung!!! LEBENSLANG!!!!"

    Lesen hilft manchmal. Ich sprach ausschliesslich von Urheberrecht.
    Das ich die Lizenzbedingungen nicht gerade für unumstösslich bindend halte, dürfte jedem klar sein, der den gelöschten Thread bzw. den Frage-Thread danach gelesen hat.
    Also bitte nicht mit "irgendjemand" kommen. Ich überleg mir das seehr genau, bevor ich rechtliche Bedenken ins Feld führe.
    Widerlege halt schlüssig meine Argumentation, wenn Du anderer Meinung bist.


    Ob solche Tipps stehenbleiben, muss der Inhaber des Forums entscheiden, die Folgen tragen aber auch. Sollte das passieren, sag ich schon mal vorsorglich: ICH melde das nirgens, ich geb nur hier meinen Senf dazu.


    Zur Frage der Verletzung des Urheberrechts wegen fehlendem Schaden:
    Der Schaden durch den einzelnen besteht nicht, also wird Dir nix passieren, wenn Du weisst, wie das geht und es machst.
    Gibts Du aber öffentlich Tipps dafür, kann das jemand schädigend einsetzen und Du bist dran.