Radarwarnsystem

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Navigationsgeräte mit Radarwarnsystem

    Gespeicherte Radarstandorte in Deutschland und in der Schweiz wenn möglich löschen

    Ein Navi ist heutzutage mehr als ein Pfadfinder, der einem hilft, von Punkt A nach Punkt B zu kommen. Die Geräte zeigen auch wichtige Punkte, sogenannte Points of Interest (POI), an. Genau diese Funktion könnte besonders Besitzern älterer Navigationsgeräte Probleme bereiten. Denn neben Tankstellen, Krankenhäusern, Sehenswürdigkeiten u.a. zeigen einige dieser Geräte automatisch auch Radarstandorte an.
    In manchen Ländern verboten

    "Obwohl diese Informationen durch die Temporeduktion vor Gefahrenstellen durchaus sinnvoll im Sinne der Verkehrssicherheit sein können, ist der Einsatz dieser Geräte in manchen Ländern verboten, beispielsweise in Deutschland und in der Schweiz", klärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner auf. "Neben Strafgeldern droht mancherorts sogar die Abnahme des Geräts."
    Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen:


    • Österreich:
      GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als "Ankündigungsfunktion" sind in Österreich erlaubt.
      Verboten sind allerdings Radarwarngeräte, die aktiv über Funkwellen Radarstandorte aufspüren. Die Einfuhr von solchen Geräten nach Österreich oder der Besitz kann mit bis zu 4.000 Euro Strafe belegt werden. "Ein richtiges Warngerät darf von der Polizei beschlagnahmt werden", stellt Pronebner klar.
    • Schweiz und Deutschland:
      Alle Geräte, die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen warnen, sind verboten. Darunter fallen alle GPS-Navigationsgeräte, die eine Radar-Warn-POI aktiviert haben - also beispielsweise Navigationssysteme und entsprechend ausgestattete Mobiltelefone.

      "Achtung, auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Handy oder einem Notebook sind untersagt, wenn sie über eine entsprechende Warnfunktion verfügen", so die ÖAMTC-Juristin.

      Strafen: "Kann in der Schweiz ein Polizist einem Autofahrer nachweisen, dass die Warn-Funktion aktiviert ist, drohen mindestens 200 Euro Strafe". Ähnliches gilt in Deutschland: Hier droht ein Bußgeld von mindestens 75 Euro. Außerdem dürfen deutsche und Schweizer Polizisten die Geräte sicherstellen und vernichten. "Die Konfiszierung eines Laptops ist wirklich fatal, wenn dadurch alle darauf gespeicherten Daten verloren gehen", sagt Pronebner.


    • Verboten
      sind Radarwarner außerdem in Bosnien-Herzegowina, Irland, Mazedonien, Slowakei, Weißrussland und Zypern. Unsicher präsentiert sich die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien: "Im Zweifelsfall sollte man immer von einem Verbot ausgehen", sagt die ÖAMTC-Juristin.
    • Erlaubt
      sind GPS-Navigationsgeräte mit POI-Radarwarnern derzeit in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien und in Ungarn.

    So kann man sein Navi-Gerät trotz Radarwarner nutzen

    "Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht", stellt Pronebner klar. Vor der Fahrt ins benachbarte Ausland sollten daher alle Autofahrer sicherstellen, dass ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Straßenverkehrskontrollen (Geschwindigkeit, Rotlicht, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthalten und diese wenn möglich deaktivieren oder - noch besser - vom Hersteller entfernen lassen.

    Quelle:http://www.oeamtc.at/a1125354/…02-26&cmp=nl_verkehr_auto

  • Moin Werner,

    interesssante Ausführungen, leider ist es wieder nicht eindeutig formuliert. Habe ich ein Navi mit individuellen POI´s und somit einer aktiven Annäherungswarnung an eine Radarfalle, verstehe ich es diese Funktion mit einem Radarwarner gleichzusetzen.
    Habe ich ein altes Navi ohne individuell ladbare POI´s und verwende die beliebten Overlay-Karten mit den roten Punkten, so ist es ein passives System, daß nur auf interessante Punkte hinweißt. Dieses mit einem Radarwarner gleichzusetzen verstehe ich nicht.....
    In D scheint sich die Rechtssprechung da auch noch nicht ganz im klaren zu sein.

    Schöne Grüße
    Jens

    Streetpilot Atlantic, Streetpilot i3, Streetpilot 2610, BMW MN 3+, Zumo 350 LM, Zumo 390 LM und jetzt Zumo XT an Triumph Explorer XCx

  • ... gib in Google mal in Suche "Polizei konfisziert GPS" ein.



    Kein Ergebnis.


    Gruß
    Günther

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  • Hallo Leute,
    langsam wird das Thema zu einem Problem.
    Wir sind ein Forum für Navigationsgeräte.
    Rechtliche Hinweise von Mitgliedern haben hier keinerlei Wirksamkeit.
    Deswegen sollten wir in dieser Hinsicht hier kein Forum für
    Rechtsfragen einrichten!
    Ich persönlich bin der Meinung, daß das Thema Blitzer-POIs schon
    genügend hier besprochen wurde:
    http://www.naviboard.de/vb/sho…php?p=271861&postcount=16
    Dort könnt Ihr frei weiterdiskutieren. Weitere Threads zu dem Thema
    werden konsequent mit Hinweis auf die weiterhin offenen Themen
    geschlossen.