Navigationsgeräte mit Radarwarnsystem
Gespeicherte Radarstandorte in Deutschland und in der Schweiz wenn möglich löschen
Ein Navi ist heutzutage mehr als ein Pfadfinder, der einem hilft, von Punkt A nach Punkt B zu kommen. Die Geräte zeigen auch wichtige Punkte, sogenannte Points of Interest (POI), an. Genau diese Funktion könnte besonders Besitzern älterer Navigationsgeräte Probleme bereiten. Denn neben Tankstellen, Krankenhäusern, Sehenswürdigkeiten u.a. zeigen einige dieser Geräte automatisch auch Radarstandorte an.
In manchen Ländern verboten
"Obwohl diese Informationen durch die Temporeduktion vor Gefahrenstellen durchaus sinnvoll im Sinne der Verkehrssicherheit sein können, ist der Einsatz dieser Geräte in manchen Ländern verboten, beispielsweise in Deutschland und in der Schweiz", klärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner auf. "Neben Strafgeldern droht mancherorts sogar die Abnahme des Geräts."
Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen:
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Österreich:
GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als "Ankündigungsfunktion" sind in Österreich erlaubt.
Verboten sind allerdings Radarwarngeräte, die aktiv über Funkwellen Radarstandorte aufspüren. Die Einfuhr von solchen Geräten nach Österreich oder der Besitz kann mit bis zu 4.000 Euro Strafe belegt werden. "Ein richtiges Warngerät darf von der Polizei beschlagnahmt werden", stellt Pronebner klar. -
Schweiz und Deutschland:
Alle Geräte, die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen warnen, sind verboten. Darunter fallen alle GPS-Navigationsgeräte, die eine Radar-Warn-POI aktiviert haben - also beispielsweise Navigationssysteme und entsprechend ausgestattete Mobiltelefone.
"Achtung, auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Handy oder einem Notebook sind untersagt, wenn sie über eine entsprechende Warnfunktion verfügen", so die ÖAMTC-Juristin.
Strafen: "Kann in der Schweiz ein Polizist einem Autofahrer nachweisen, dass die Warn-Funktion aktiviert ist, drohen mindestens 200 Euro Strafe". Ähnliches gilt in Deutschland: Hier droht ein Bußgeld von mindestens 75 Euro. Außerdem dürfen deutsche und Schweizer Polizisten die Geräte sicherstellen und vernichten. "Die Konfiszierung eines Laptops ist wirklich fatal, wenn dadurch alle darauf gespeicherten Daten verloren gehen", sagt Pronebner.
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Verboten
sind Radarwarner außerdem in Bosnien-Herzegowina, Irland, Mazedonien, Slowakei, Weißrussland und Zypern. Unsicher präsentiert sich die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien: "Im Zweifelsfall sollte man immer von einem Verbot ausgehen", sagt die ÖAMTC-Juristin. -
Erlaubt
sind GPS-Navigationsgeräte mit POI-Radarwarnern derzeit in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien und in Ungarn.
So kann man sein Navi-Gerät trotz Radarwarner nutzen
"Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht", stellt Pronebner klar. Vor der Fahrt ins benachbarte Ausland sollten daher alle Autofahrer sicherstellen, dass ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Straßenverkehrskontrollen (Geschwindigkeit, Rotlicht, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthalten und diese wenn möglich deaktivieren oder - noch besser - vom Hersteller entfernen lassen.
Quelle:http://www.oeamtc.at/a1125354/…02-26&cmp=nl_verkehr_auto