Ebay Topo deutschland v3 für 65,-?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo extremcaver,
    das sehe ich etwas anders,
    Die TopoDv3 wird als Set (DVD, SD) verkauft somit erwirbst du auch nur ein Nutzungsrecht, nämlich das für das Set.
    Wenn hier immer wieder angeführt wird, das Lizenzvereinbarungen die man vor dem Kauf nicht einsehen kann ungültig sind, würde ich da eher vorsichtig sein. Tatsache ist, das wenn ich die Lizenzbedinungen vor dem Kauf nicht einsehen kann, ich nach dem Kauf (wenn ich mit den inliegenden Bedingungen nicht einverstanden bin) das Produkt beim Händler zurückgeben kann und dieser mir den Kaufpreis erstatten muss.
    Im übrigen wird niemand gezwungen ein Produkt zu erwerben mit dessen Nutzungsbedingungen er nicht einverstanden ist. Das man mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist bedeutet nicht automatisch das man sich darüber hinwegsetzen kann.
    Meiner Meinung nach wäre es wünschenswert wenn es eine klare Gesetzliche Regelung zu dem Thema geben würde und zwar in der Form das für jede Software (oder wie in diesem Falle Datensammlung) einheitliche und klare Regeln gibt an die sich Anbieter und Kunden zu halten haben und nicht das jeder Anbieter sein eigenes Süppchen kocht und Kunden sich unter Umständen, in Verkennung der rechtlichen Lage, strafbar machen.



    Mit freundlichen Grüßen, Hein

  • Neulich, habe ich beim Aldi ne Kiste Äpfel gekauft, aber die Nutzungsbedingungen erst beim Verzehr des letzten Apfels in der Verpackung gefunden. Die Lizenzbedingungen sagten aus, dass ich die Äpfel nur Verzehren dürfe, wenn ich diesem Vertrag zustimme, der lautete, ich müsse die folgenden 2 Jahre jeden Monat die vertraglich vereinbarte Lizenzgebühr von 20 € /Monat entrichten. Das wollte ich nicht. Habe die Äpfel wieder rausgekotzt und an Aldi zurückgegeben.


    Ist absurd, weil das ja für Äpfel nicht möglich ist, nur für SD-Karten von Garmin soll sowas gehen.


    Nein, wie extremcarver es sagt, das gibt es in Europa nicht. Die Rechtslage ist glücklicherweise klar, nur hier im Forum ist sie es nicht.


    Alfons

  • Der Apfelvergleich hinkt nicht nur, der ist völlig daneben, da hier Ware verkauft wird und kein Nutzungsrecht.


    Bei Software ist das halt anders. Es ist im Thread von Hein schön ausführlich beschrieben, das ihr halt nicht die Karte kauft, sondern ein Nutzungsrecht zu den Bedingungen Garmins erwerbt. Das ist etwas ganz anderes. Wenn euch das nicht passt, gebt das Paket an Garmin zurück und gut. Wenn ihr das aber akzeptiert, dann haltet euch dran und versucht nicht das Recht nach euren Ideen umzubiegen. Garmin sagt in 2.6: Trennung verboten, also ist es verboten. Punkt. Aus. Da könnt ihr so viel dran rum diskutieren wie ihr wollt, das ändert rein gar nicht. Wenn ihr es nicht glauben wollt, lasst euch von der Verbraucherzentrale beraten oder klagt dagegen.


    Wenn euch das nicht interessiert, ist das euer Problem.

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  • Es ist immer wieder vergnüglich, wie über gewisse Bestimmungen diskutiert werden kann und es eigentlich nur darum geht, illegales Handeln irgendwie zu rechtfertigen und als legal darzustellen. Und am Ende sieht dann nur dieses Forum nicht klar, alle anderen aber schon.


    Okay um es kurz zu machen, ich habe gestern Abend ein längeres Telefonat mit einem mir bekannten Herrn von Garmin geführt. Unter anderem kamen wir kurz auf diese Rechtslage bei den hier angesprochenen eBay-Angeboten zu sprechen. Für Garmin ist der folgende Satz klar und deutlich:

    Zitat

    DVD und MicroSD-Karte können nur gemeinsam auf einen Dritten übertragen werden.

    Wem dieser Satz und der daraus folgende Umstand nicht korrekt erscheint sei hiermit Aufgefordert seine These durch ein gerichtliches Urteil welches zu seinen Gunsten entschieden wird zu beweisen. Dann wird auch dieses Forum hier eine andere Ansicht vertretten und Garmin mit Sicherheit sehr schnell reagieren und die Lizenzbestimmungen entsprechend anpassen. Wer geht vor und eröffnet in dieser Frage den Rechtsstreit gegen Garmin? Müssten hier ja gleich etliche sein, die sich sicher sind dabei gross raus zu kommen!


    Bei den hier verlinkten eBay-Angeboten wird aus meiner Sicht klar und offen deklariert, dass die SD-Karte der TopoDv3 von der DVD getrennt werden. Damit ist dieses Angebot im Sinne der oben auszugsweise abgedruckten Lizenzbestimmung klar illegal. Auch durch noch so langes Diskutieren und noch so geschicktes Argumentieren wird dieses Angebot kein bisschen legaler. Sogar wenn die grosse Masse dies anders sehen würde änderte dies nichts an dieser Tatsache.


    Wer auf dieses eBay-Angebot eingeht sollte fairer weise wissen was für eine Art Geschäft er da abschliesst und sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Zumindest dies schuldet dieses Forum den fragenden Usern. Denn die allfälligen Konsequenzen die aus diesem Geschäft folgen können, werden die User die hier andere Argumente ins Land zu führen versuchen nicht für Ihn zu tragen bereit sein.

  • Der Apfelvergleich hinkt nicht nur, der ist völlig daneben, da hier Ware verkauft wird und kein Nutzungsrecht.


    In der Lizenz die Aldi unter die Äpfel gelegt hatte, stand ganz klar, dass es sich um den Verkauf eines Nutzungsrechts handelte, nicht um den Verkauf von Äpfeln.;)


    Aber auch hier im Forum hat ja mal ein Fachjurist etwas geschrieben. Das ist AFAIK etwas kompetenter, auch wenn dieser Beitrag hier einfach ignoriert wird. Und amerikanische Recht kommt in dieser Beziehung glücklicherweise in Europa (noch) nicht zur Anwendung. Da kann hier noch so oft das Gegenteil behauptet werden.


    Und nein, Garmin wird klagen müssen, wenn jemand die SD-Karte getrennt verkauft, nicht wir. Aber, wie sie selbst schreiben, können sie ja nicht mal etwas gegen Raubkopierer unternehmen, weil sie kein hieb- und stichfesten Beweise haben.

  • Ich verstehe ehrlich gesagt den Sinn solcher Threads nicht:


    - die Lizenzbestimmungen sind seitens Garmin deutlich formuliert


    - der Verkauf der SD-Karte ohne die DVD stellt einen Verstoß gegen diese Lizenzbestimmungen dar


    - ob diese Lizenzbestimmungen rechtens sind, kann letzten Endes nur ein Gericht überprüfen bzw. entscheiden, alles andere sind unverbindliche Spekulationen


    Jetzt kann ich mich entweder dazu entscheiden, mich an diese Lizenzbestimmungen zu halten oder mich darüber hinwegzusetzen.


    Entscheide ich mich für die 2. Alternative, hänge ich es nicht an die große Glocke und verkaufe mich nicht als Hüter der Verbraucherrechte.


    Auf lange Sicht führt so was dann dazu, dass neunen Kartenversionen weder eine SD-Karte beiliegt noch eine 2. Freischaltung möglich ist. Dann kann einmal freigeschaltet werden und gut ist...

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  • Und amerikanische Recht kommt in dieser Beziehung glücklicherweise in Europa (noch) nicht zur Anwendung. Da kann hier noch so oft das Gegenteil behauptet werden.

    Welches Amerikanische Recht? Die Lizenz ist von Garmin DEUTSCHLAND. Die Karte hat die GPS GmbH Gräfling erstellt. Die Karte kommt nicht von Garmin USA oder sonst wo her.

  • @ Alfons,
    Hast du dir das von dir hier angeführte Thema ganz durchgelesen http://www.naviboard.de/vb/showthread.php?p=79181#post79181 ?
    In Beitrag 11 (auch von Jola) zum Urheberrecht schreibt er Zitat "So ist das Nutzungsrecht, wenn nicht ausdrücklich erlaubt, grundsätzlich auf einen Rechner beschränkt und darf nicht an Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder weitergegeben"
    Da die DVD und die SD zusammengehören (man kann sie offiziell nicht einzeln kaufen) wäre damit das aufspalten des Sets unzulässig.


    Grüße, Hein

  • Hallo Alfons


    Neulich, habe ich beim Aldi ne Kiste Äpfel gekauft,


    Unterscheide bitte das Urheberrechte an immateriellen Gütern von den Eigentumsrechten an materiellen Gütern. Deine Äpfel sind materielle Güer, eine Karte ist ein immaterielles Gut. Der Datenträger, Papier oder SD-Karte spielt dabei keine Rolle.


    Gruss Joern Weber

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  • @ Alfons,
    Hast du dir das von dir hier angeführte Thema ganz durchgelesen "So ist das Nutzungsrecht, wenn nicht ausdrücklich erlaubt, grundsätzlich auf einen Rechner beschränkt und darf nicht an Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder weitergegeben"


    Ja, hab ich gelesen, aber Deine Schlussfolgerung halte ich für falsch. Das betrifft Raubkopien Tauschbörsen usw., nicht den Weiterverkauf, aber wie gesagt, wie alles im Leben, das ist Ansichtssache.


    Was Jola schreibt sagt alles und stimmt so immer noch, man muss es nur begreifend lesen.

  • Manch einer wird den Unterscheid zwischen Nutzungsrecht und Kauf einer Ware nie verstehen.


    Das liegt mehr am wollen als am können.

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