Auslieferung Zumo 660

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • ..von wegen Wirtschaftskrise, für kein anderes Gerät hatte ich jemals soviele Vorbestellungen.

    Gruß
    tc-rider


    Moin,


    ich denke, das liegt eher an den ständig verschobenen Auslieferungsterminen als an nicht vorhandener Wirtschaftkrise :D


    Gruß
    SuzieQ

  • preis ist wieder 599€

    so wir er auch jetzt erst mal bleiben denke ich

    gruß christian

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  • ja dann aber keine garantie bei garmin deutschland! die schicken das teil ein und du wartest mind. 4 wochen.
    garmin münchen braucht max ne woche und meißt hast du dann ein neues gerät.

  • Die Frage wo man kauft ist doch immer die gleiche. Seitdem es die kuriose Preispolitik von Garmin gibt, gibt es auch diese Diskussion.


    Ich persönlich habe auch in UK bestellt. Der Preisunterschied ist mir einfach zu heftig. Zumal die UK-Geräte ja auch die europäische Basemap und die europäischen Karten dabei haben.


    Aber das muss jeder selbst wissen. Für 150 € bin ich gerne bereit die evtl. Unbequemlichkeiten bei einem Garantiefall in Kauf zu nehmen.


    Allerdings hatte ich bisher weder mit dem eTrex (DEU), noch dem eMap (US-Import) noch dem 276C (DEU) jemals einen Garantiefall.
    Und nach der Garantiezeit verhält sich Garmin Deutschland einem UK-Käufer gegenüber genauso unkulant wie einem DEU-Käufer. Ich sag' nur Stützbatterie beim 276C...


    Just my two cents.


    cu
    ALDI-Tuete

  • ja dann aber keine garantie bei garmin deutschland! die schicken das teil ein und du wartest mind. 4 wochen.


    Der Versand nach UK dauert mit 24h genauso lange wie der Versand in D.... die Bearbeitungszeiten in UK sind identisch mit den Bearbeitungszeiten in D und sogar die Garantiedauer ist mit 12 Monaten identisch zwischen UK und D...


    Was bleibt... die Händlergewährleistung durch den Verkäufer... und die unterliegt einer einheitlichen europäischen Vorgabe...


    Also was bleibt am Ende an Unterschied..... 150 € und sonst nichts.... halt ich muss in Englisch reklamieren.

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  • Falsch!


    Garantiezeit in D ist 24 Monate.


    Onkel_Benz

  • Sersen !


    Dann lies mal Seite 17,
    und falls Du mir nicht glaubst, meine Garantiezeit von 24 Monaten war fast abgelaufen, und ich bekam trotzdem ein neues Gerät.


    Onkel_Benz

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  • Ich glaube dir das natürlich.... und auf Seite 17 steht nur, das ich das Garmin Gerät ggfs. nach UK zu schicken habe und jede der Vertriebsgesellschaften auch eigene individuelle Garantien geben kann.


    Dann wären das nach deiner Aussage in D 24 Monate und in UK...muss ich dann warten bis ich deren individuelle Garantie gelesen habe.

  • Ich glaube dir das natürlich.... und auf Seite 17 steht nur, das ich das Garmin Gerät ggfs. nach UK zu schicken habe und jede der Vertriebsgesellschaften auch eigene individuelle Garantien geben kann.


    Dann wären das nach deiner Aussage in D 24 Monate und in UK...muss ich dann warten bis ich deren individuelle Garantie gelesen habe.


    Da liegt der Hase im Pfeffer!
    In Deutschland gekaufte Geräte haben eine Garantiezeit von 24 Monaten,
    egal wo in Deutschland gekauft.
    Ich kaufte mein Gerät ursprünglich bei Louis,
    habe aber sämtliche Grantieabwicklungen direkt mit GARMIN Deutschland gemacht.


    Onkel_Benz

  • Ihr bringt da Garantie und Sachmängelhaftung (= Gewährleistung) durcheinander.


    Garmin gibt laut den zitierten Unterlagen eine Garantie für 12 Monate. Das ist völlig in Ordnung und auch zulässig. Sie könnten auch ganz auf eine Garantie verzichten.


    Völlig unabhängig davon ist die 24 Monate dauernde Sachmängelhaftung des Händlers in Deutschland.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung von irgendwem (Garmin oder irgendeiner dritten Firma) zu einem Produkt, die nahezu keinen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzlich ziemlich genau definierte Leistung, die vom Verkäufer erbracht werden muss.

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  • also meine frau hat ein zumo 500 aus UK. es war kaputt und ich musste es zu garmin UK schicken. ich hatte es repariert nach knapp 5 wochen wieder.

    ich hatte ein zumo 550 was nach knapp 1,5 jahren nur noch im PC modus
    lief zu garmin Deutschland geschickt und nach 3 tagen hatte ich ein neues gerät incl. sämtlichem zubehör original verpackt. das nenne ich service. da hatte ich gleich ne 2te auto und motorradhalterung.

    aber 150€ sind ja nun auch nicht zu verachten. nur gerade bei einem so neuen gerät wo man ja noch nicht weiß wie es so läuft bin ich froh wenn ich garmin deutschland habe.


  • Du aber auch!


    12 Monate Garantie sind in Deutschland gesetzlich bindend,
    da beißt die Maus keinen Faden ab!
    Sachmängelhaftung wird vom Händler auch nur übernommen, wenn das Gerät seitens Hersteller auch so behandelt wird, sonst wäre ja der Händler der Dumme!
    Und wie Du vielleicht oben schon gelesen hast (vielleicht, soll ja vorkommen),
    hab ich das Gerät bei einem Händler (Louis) gekauft und habe meine Grantieabwicklung direkt mit GARMIN Deutschland abgewickelt,
    da eben hier 24 Monate gelten, und nicht 12!
    Aber i frag mich langsam, wie oft ich das noch schreiben muss:confused:


    Onkel_Benz

  • Garantie ist eine freiwillige Leistung, hier von der Firma Garmin. Das hat nichts mit der gesetzlich verankerten Sachmängelhaftung = Gewährleistung zu tun. Die Garantie kann in einem nahezu beliebigen Rahmen gewährt werden, gesetzliche Regelungen gibt es nicht, außer Einschränkungen durch Gesetze wider lauteren Wettbewerbs.


    Für die Sachmängelhaftung sind immer nur der Käufer und der Verkäufer Kontrahenten. Ein gewerblicher Verkäufer kann sich nur in ganz besonderen Fällen der Sachmängelhaftung entziehen, bei Neuware praktisch unmöglich. Für Güter wie ein neues Navigationsgerät gilt immer und ohne Einschränkung ein Zeitraum von 24 Monaten. Innerhalb der ersten 12 Monate mit Beweislastumkehr, danach für weitere 12 Monate ohne Beweislastumkehr. Die daraus entstehenden Ansprüche kann der Käufer auch nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen, nicht gegenüber dem Produzenten oder irgendeinem anderen Händler.

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  • Und war lernen wir daraus?? Kauf vor Ort und sei glücklich.Ob Fachhändler oder Pluto


    oder MM .Vor Ort ist immer die einfachste Lösung . Ohne langes gezeter und lästige


    Support anfragen . Innerhalb von zwei Jahren plus Kulanz habe ich im Fall Garmin alle Probleme


    zur Kunden zufriedenheit gelöst ..Beispiel: 2820 bzw 2720 innerhalb der Garantie defekt .


    Kein Austauschgerät mehr lieferbar!! Kunde hatte die Wahl : Gutschrift oder adäquates


    Gerät mit allem auch der passenden Halterung ,wenn sie direkt bei Garmin beim Kauf mit


    bestellt worden war. Was klar ist da ZUMO 550 nicht in die Touratechhalterung passt vom


    27/28XX. Alleine dieser Umstand war einigen Kunden der Mehrpreis wert....Es musse wohl


    alles eingeschickt werden auch die Halterung vom 27/28xx .. Kunde glücklich und kommt wieder


    da es sich um nix kümmern musste ...


    Gruss

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance

  • Das Thema "Wer kauft wo" ist doch eigentlich durch, oder?


    Die Optionen sind identifiziert, die Fronten idR verhärtet und jeder denkt das er das Richtige tut :D (Was ja auch jedem zusteht)


    Ich kann ja verstehen das man aufgrund der Nicht-Lieferbarkeit auch jedes noch so banale Thema disktuiert, aber so langsam wird es langweilig.
    Wer will, kann ja gerne einen Thread "Vor-/Nachteile bei Kauf von lokalen /Internet-/Auslandhändler" starten.


    Danke!


    cu
    ALDI-Tuete

  • Garantie ist eine freiwillige Leistung, hier von der Firma Garmin. Das hat nichts mit der gesetzlich verankerten Sachmängelhaftung = Gewährleistung zu tun. Die Garantie kann in einem nahezu beliebigen Rahmen gewährt werden, gesetzliche Regelungen gibt es nicht, außer Einschränkungen durch Gesetze wider lauteren Wettbewerbs.


    Für die Sachmängelhaftung sind immer nur der Käufer und der Verkäufer Kontrahenten. Ein gewerblicher Verkäufer kann sich nur in ganz besonderen Fällen der Sachmängelhaftung entziehen, bei Neuware praktisch unmöglich. Für Güter wie ein neues Navigationsgerät gilt immer und ohne Einschränkung ein Zeitraum von 24 Monaten. Innerhalb der ersten 12 Monate mit Beweislastumkehr, danach für weitere 12 Monate ohne Beweislastumkehr. Die daraus entstehenden Ansprüche kann der Käufer auch nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen, nicht gegenüber dem Produzenten oder irgendeinem anderen Händler.


    Genau. Ergaenzend sei noch hinzugefuegt, dass es auch in England eine aehliche Gewaehrleistungspflicht des gewerblichen Verkaeufers gibt. Ist auch nicht verwunderlich, handelt es sich in beiden Laendern doch um die Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EC. Allerdings gilt die Beweislastumkehr in England nur 6 Monate, dafuer ist aber die Gewaehrleistungspflicht als solche nicht auf 24 Monate beschraenkt, sondern kann je nach Art des Kaufgegenstands (bei GPS eher nicht) bis zu 6 Jahren betragen.


    Gruss
    Uwe

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  • Nein, Chris 1234 hat das schon richtig erklaert.

  • Sersen !


    Ihr könnt gern über Garantie oder Gewährleistung schwafeln,
    folgendes ist definitiv falsch:


    "Die daraus entstehenden Ansprüche kann der Käufer auch nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen, nicht gegenüber dem Produzenten oder irgendeinem anderen Händler."


    Onkel_Benz