Auslieferung Zumo 660

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Für die Sachmängelhaftung sind immer nur der Käufer und der Verkäufer Kontrahenten. Ein gewerblicher Verkäufer kann sich nur in ganz besonderen Fällen der Sachmängelhaftung entziehen, bei Neuware praktisch unmöglich. Für Güter wie ein neues Navigationsgerät gilt immer und ohne Einschränkung ein Zeitraum von 24 Monaten. Innerhalb der ersten 12 Monate mit Beweislastumkehr, danach für weitere 12 Monate ohne Beweislastumkehr. Die daraus entstehenden Ansprüche kann der Käufer auch nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen, nicht gegenüber dem Produzenten oder irgendeinem anderen Händler.



    Hallo Onkel Benz....


    das einzige was in diesem Post falsch ist sind die Zeitangaben.... es muss richtig 6 Monate und 18 Monate heißen.


    Aber die Ansprüche aus Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) kann ich nur gegen meinen Vertragspartner (=Händler) geltend machen.
    siehe BGB ab §§ 433

  • Sersen !


    Und warum hab ich dann den Händler wohl auslassen können und die Garantieabwicklung direkt mit GARMIN getätigt und eben nicht mit dem Händler?
    Was macht denn der Händler: genau der schickt es zum Hersteller!


    Onkel_Benz

  • Hallo Onkel Benz....


    das einzige was in diesem Post falsch ist sind die Zeitangaben.... es muss richtig 6 Monate und 18 Monate heißen.


    Aber die Ansprüche aus Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) kann ich nur gegen meinen Vertragspartner (=Händler) geltend machen.
    siehe BGB ab §§ 433


    Stimmt, siehe §476 (6 Monate) und §438 Abs. 1 Nr. 3 (24 Monate insgesamt).

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  • Und warum hab ich dann den Händler wohl auslassen können und die Garantieabwicklung direkt mit GARMIN getätigt und eben nicht mit dem Händler?


    Weil, zum tausendsten Mal, Garantie und Gewaehrleistung/Sachmangelhaftung zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind!!!!!!!!!!!!!!!
    Garantie -----------> Garantiegeber (Garmin)
    Gewaehrleistung (Sachmangelhaftung) ---> Verkaeufer, also Haendler
    Produkthaftung -----------> Hersteller bzw. Importeur in die EU (Garmin Europe)

  • Zum tausendsten Mal auch für Dich:
    Ich hab das Gerät nicht bei GARMIN gekauft, sondern bei Louis,
    trotzdem die Abwicklungen mit GARMIN getätigt,
    jetzt kommst Du!


    Onkel_Benz

  • Ich geb's auf, Du bist erkenntnisresistent.


    Schoenen Sonntag noch.

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  • Klar, wenn die Argumente ausgehen würde ich das auch tun...LOL


    Onkel_Benz

  • das einzige was in diesem Post falsch ist sind die Zeitangaben.... es muss richtig 6 Monate und 18 Monate heißen.


    Upps, war schon etwas früh, als ich das geschrieben habe. Hast natürlich recht.

    ...trotzdem die Abwicklungen mit GARMIN getätigt,
    jetzt kommst Du!


    Du hättest das Gerät auch an deinen ortsansässigen Gemüsehändler schicken können. Vielleicht hätte er es dir auch repariert. Wäre das der Fall gewesen, kannst du trotzdem nicht daraus ableiten, dass irgendein Rechtsanspruch aller Garmin-Besitzer gegenüber dem Gemüsehändler besteht.

    Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags hast du gewisse Pflichten und Rechte. Da der Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer (Fa. Louis) geschlossen wurde, besteht der Rechtsanspruch aus dem BGB auch nur gegenüber der Fa. Louis. Wie die diese Ansprüche erfüllt, also ob sie das Gerät an Garmin schickt, weil sie selbst Ansprüche gegenüber Garmin hat, oder es selbst repariert oder austauscht, bleibt dem Verkäufer, also Louis, überlassen.

    Dass Garmin das Gerät annimmt und nach Ablauf der von ihnen gewährten Garantie kostenlos repariert oder austauscht, ist deren freie Entscheidung, die ihnen niemand verbieten kann. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Das fällt unter den Begriff Kulanz und wird von vielen Firmen so gehandhabt, weil sich die Gesamtkosten dadurch etwas verringern lassen und die Bearbeitungszeiten für den Kunden kürzer ausfallen, als wenn der Händler das Gerät annimmt und an den eventuell vorhandenen Zwischenhändler und der an den Produzenten weiterleitet.

    Rechtsansprüche bestehen immer nur zwischen zwei direkten Vertragspartnern:
    Käufer -> Verkäufer -> Zwischenhändler -> Produzent -> Zulieferer -> Zulieferer des Zulieferers, usw..

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  • Es gibt ihn wirklich! Am 16.05. habe ich ihn aus UK erhalten.

  • Wann hatest du bei wem bestellt.
    Ich hab am 06.05 bei Amazon bestellt und warte....:(

    Grüße
    Saarlothri


  • Rechtsansprüche bestehen immer nur zwischen zwei direkten Vertragspartnern:
    Käufer -> Verkäufer -> Zwischenhändler -> Produzent -> Zulieferer -> Zulieferer des Zulieferers, usw..



    da hast du schon recht.
    in der praxis spielt aber noch das innenverhältnis des händlers zum hersteller eine rolle.
    der händler wird sich ja absichern, dass er die eingehenden reklamationen an seinen vorlieferanten weiterleiten kann.


    man stelle sich das sonst vor:
    ein händler verkauft 200 fernseher, die haben vom anfang an ein unterdimensionierten netzteil und rauchen nach wenigen betriebsstunden zum totalschaden ab.
    innerhalb einiger wochen bringen ihm die kunden die 200 fernseher zurück. dann hat der händler vielleicht 80 euro pro fernseher verdient, muss aber 200 fernseher für 1300 Euro dass stück zurücknehmen. der händler wäre pleite.


    deshalb schicken händler im regelfall die defekten reklamationen weiter an den hersteller/importeur, auf das dieser sich damit rumärgere.
    und dem hersteller/importeur ist es ja egal, ob er die kaputten geräte über den händler oder direkt vom endkunden bekommt.


    im hifi/video/bereich aber auch bei küchengeräten, staubsauger usw. schicke ich seit jahren alle defekten gewährleistungsfälle direkt an den hersteller / importeur. bisher hat sich noch nie einer für nicht zuständig erklärt.


    gruß
    lupus

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

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  • Ursprünglich ging es hier mal um die Auslieferung des 660er und nicht um die rechtlichen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung. Schaut doch einfach im BGB oder HGB nach oder macht einen neuen Thread auf.

  • Das Recht in Deutschland ist sehr kompliziert und so hat jeder ein bisschen Recht wegen Garantie und Gewähleistung. Darüber genau zuschreiben würde mehere Seiten in Anspruch nehmen.
    Wir haben am Wochenende in Deutschland die Zumo 660 incl Originalverpackung in der Hand gehabt. Leider durften wir den Zumo nicht mit nach Hause nehmen. Garmin hat noch eine SD Karte mit 800 Motorradtouren selbst erstellt und dazu gelegt.
    Die Geräte sollen ab Mittwoch oder Freitag (Donnerstag Vatertag) an die Händler und Distributoren nach und nach ausgeliefert werden. Sodass ab nächster Woche damit zurechnen ist das die Geräte auch in Deutschland verfügbar sein werden. Das hat uns der Hauptverantwortliche von Garmin der für die Freigabe der Zumos in Deutschland ist gesagt. Wir hoffen das stimmt damit endlich alle befriedigt sind und die Spekulationen etc aufhören

    Smilie112

  • Wann hatest du bei wem bestellt.
    Ich hab am 06.05 bei Amazon bestellt und warte....:(
    Grüße
    Saarlothri



    Mitte Februar bestellt!

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  • .... Garmin hat noch eine SD Karte mit 800 Motorradtouren selbst erstellt und dazu gelegt.



    Infos bei Louis...<-Link

    Zitat





    Motorrad-Touren auf MicroSD-Karte:

    • 794 Motorrad-Touren in 20 europäischen Ländern mit einer Gesamtlänge von über 200.000 km (die Navigation der Routen ist vorerst nur in eine Richtung möglich).
    • Die Touren (bekannt aus dem MOTORRAD-Tourenplaner) sind alle einzeln von einer Touren Redaktion überprüft und lange Jahre erprobt.
    • Die Touren sind auf der MicroSD-Karte jeweils mit einer kurzen Beschriebung hinterlegt.
    • Einfache Handhabung: MicroSD-Karte in den zumo einlegen, zumo einschalten, Zieleingabe --> Extra --> die gewünschte Tour auswählen und los geht das Tourenvergnügen.
    • Kompatibel zum Garmin zumo 660 und zumo 550
  • Hi
    Bei uns immer schon siehe http://garmin.ch/de/moto.html und anklicken die Beiden:o
    gruss
    PeterA


    Witzigerweise sind die "Strassenpreise" der 660-er in der Schweiz wesentlich höher als die der 550-er und dies obwohl die 550-er eigentlich die tereren Geräte sein müssten.
    zumo 550 ab CHF 779.-
    zumo 660 ab CHF 876.-


    So nebenbei: Heute war ich im Blödmarkt. Da haben die kein 550-er mehr. Der Verkäufer meinte auf meine Frage ob sie die 550-er noch haben nur, dass das 660 kommt und sie deshalb kein 550 mehr haben.
    Was die Frage auslöst, ob der 660-er nicht doch den 550-er ablöst?????

  • Witzigerweise sind die "Strassenpreise" der 660-er in der Schweiz wesentlich höher als die der 550-er und dies obwohl die 550-er eigentlich die tereren Geräte sein müssten.
    zumo 550 ab CHF 779.-
    zumo 660 ab CHF 876.-


    So nebenbei: Heute war ich im Blödmarkt. Da haben die kein 550-er mehr. Der Verkäufer meinte auf meine Frage ob sie die 550-er noch haben nur, dass das 660 kommt und sie deshalb kein 550 mehr haben.
    Was die Frage auslöst, ob der 660-er nicht doch den 550-er ablöst?????


    Warum nochmal müsste das 550er das teuere Gerät sein, weil es ein paar Knöpfe an der Seite hat ?

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  • Marketing, Verbraucher sieht die höhere Gerätenummer. Und ganz klar 660 ist immer besser


    wie 550.Des wegen alter Verkaufstrick...Für den Kunden ohne tiefes Wissen zählt immer nur


    die höhere Geräteversion. Ob das neue nun eine Quantensprung zum Vorgänger ist oder


    nicht zählt nicht wirklich . Hauptsache gross bunt neu !!!Ach flach und handlich ...hatte ich noch


    vergessen .


    Gruss

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance