Für die Sachmängelhaftung sind immer nur der Käufer und der Verkäufer Kontrahenten. Ein gewerblicher Verkäufer kann sich nur in ganz besonderen Fällen der Sachmängelhaftung entziehen, bei Neuware praktisch unmöglich. Für Güter wie ein neues Navigationsgerät gilt immer und ohne Einschränkung ein Zeitraum von 24 Monaten. Innerhalb der ersten 12 Monate mit Beweislastumkehr, danach für weitere 12 Monate ohne Beweislastumkehr. Die daraus entstehenden Ansprüche kann der Käufer auch nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen, nicht gegenüber dem Produzenten oder irgendeinem anderen Händler.
Hallo Onkel Benz....
das einzige was in diesem Post falsch ist sind die Zeitangaben.... es muss richtig 6 Monate und 18 Monate heißen.
Aber die Ansprüche aus Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) kann ich nur gegen meinen Vertragspartner (=Händler) geltend machen.
siehe BGB ab §§ 433