Zulassungsbescheinigung Teil II verloren - was nun?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Ist wie bei einem Auto. Ohne Rechnung kein Eigentumsnachweis.


    2 Paar Schuhe, ein Auto hat kein Eigentumsnachweis per Rechnung sondern nur durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2.


    Etwas Offtopic, macht aber nix. :)


    Sehe das mit dem Pin genauso, zumindest muß das Gerät registriert sein auf den jeweiligen Benutzer und sich das bestätigen lassen. Ansonsten würde das ganze ja keinen Sinn ergeben. Weiß man die Pin nicht mehr von der Bankkarte oder Sim-Karte verlangen auch genügend Institute eine Gebühr, ist also auch gerechtfertigt.

  • Genau genommen hat ein Auto gar keinen Eigentumsnachweis ^^
    Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gilt als Eigentümer.
    Geht diese Bescheinigung allerdings verloren, muss auch glaubhaft gemacht werden (per Rechnung oder Kaufvertrag, hoppala?), dass man der Eigentümer ist, sonst gibt es auch da keinen Ersatz!


    Wenn das Gerät auf den Namen des Einsenders registriert ist, und evtl. keine Rechnung mehr vorhanden sein sollte,
    dann sollte eine beglaubigte Kopie des PA oder Reisepasses als Identifikation genügen (Als Kopie mit beigelegt beim Einsenden).



    Onkel_Benz

  • Habe nichts anderes gesagt :) und die Rechnung bringt Dir dann auch keinen Gewinn, weil dann muß unter anderem auch ermittelt werden wer der vorherige eingetragene Halter in ZLB Teil II war oder/und Kaufvertrag.

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  • Unter anderem?
    Was wölltest denn noch Alles ermitteln wollen?
    Geburtsurkunde des Mitarbeiters welcher für die Einprägung der Fahrgestellnummer verantwortlich war?
    Der vorherige eingetragene Halter bringt nur dann etwas, wenn man selbst einen Erasatz beantragt, ansonsten geht ohne Vorlage einer Rechnung/Kufvertrags garnix.


    Onkel_Benz

  • Die Zulassungsstelle überprüft noch, ob ein anderer Eigentümer für das Fahrzeug registriert ist.


    Es gibt Fahrzeuge, da sind eingetragener Halter, Besitzer, Eigentümer und Verfügungsberechtigter vier verschiedene Personen.

  • Naja, Halter und Besitzer sind schonmal nur eine jur. Person.
    Eigentümer ist entweder der Kreditgeber, oder der Halter,
    allerdings ist der Kreditnehmer bei Kreditkäufen auch der eingetragene Halter,
    drum bekommt man den Brief ja nur zum Zwecke der Zulassung.
    Verfügungsberechtigter ist auch der Halter, nichtmal der Eigentümer.


    Im ungünstigsten Fall eines Ratenkaufes sind es also maximal 2 jur. Pesonen,
    von denen die Zulassungsstelle nur einen überprüfen kann, nämlich den Halter,
    macht also doch wieder nur eine Person :huh:


    Onkel_Benz

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  • Man kann die ganze Sache noch weiter spinnen, auch wenn ich davon zumindest mehr verstehe als Du, weil es mein Job ist, gebe ich Euch Recht und ich habe meine Ruhe, schließlich sind wir hier auch in einem Navi Forum, was durchaus meißt immer in den Threads viel zu weit ausartet. :D

  • Man kann die ganze Sache noch weiter spinnen, auch wenn ich davon zumindest mehr verstehe als Du


    Na dann erklär mir mal, wie ich einen Golf 2 zulassen konnte,
    welcher laut KBA stillgelegt war, der Vorbesitzer ein Pole war und das Fahrzeug zwar nach Deutschland eingeführt wurde, zugelassen wurde (in Hamm), danach aber stillgelegt wurde, ich den Fahrzeugbrief aber unentwertet in der Hand hatte???
    Kannst ja nachschauen: mein Kennzeichen war HY-YK 33.


    Onkel_Benz


  • Geht diese Bescheinigung allerdings verloren, muss auch glaubhaft gemacht werden (per Rechnung oder Kaufvertrag, hoppala?), dass man der Eigentümer ist, sonst gibt es auch da keinen Ersatz!
    Onkel_Benz


    Unsinn, man muss sich ausweisen, weiter nix. Die Zulassungsstelle (bzw. das KBA) weiss, wer als letzter Halter eingetragen ist.


    Naja, Halter und Besitzer sind schonmal nur eine jur. Person.
    Eigentümer ist entweder der Kreditgeber, oder der Halter,
    allerdings ist der Kreditnehmer bei Kreditkäufen auch der eingetragene Halter,
    drum bekommt man den Brief ja nur zum Zwecke der Zulassung.
    Onkel_Benz


    Nochmal Unsinn, sogar gehäuft:
    1. Der Halter ist derjenige, der im Brief eingetragen ist, deswegen aber noch lange nicht Besitzer
    2. Besitzer ist der, der das Auto gerade hat, also damit rumfährt, egal ob er im Brief steht oder nicht
    3. Falsch ist auch, zumindest heutzutage in den meisten Fällen, dass der Kreditgeber den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil2) behält. Meist machen sich die Banken diese Arbeit gar nicht. Somit ist der Halter auch der Eigentümer, sofern er den Fahrzeugbrief hat.
    4. Wieso muss Kreditnehmer und Halter eine Person sein? Meine Tochter kann doch Halter sein und ich schliesse mit der Bank den Kreditvertrag?


    Und ausserdem, wenn wie oben geschrieben, "Naja, Halter und Besitzer sind schonmal nur eine jur. Person." ergibt das noch lange keine juristische Person, sondern es bleibt eine natürliche Person.
    Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Also z.B. ein Verein, eine GmbH oder eine AG.


    Na ja, wenn man so viel weiss, geht schon mal was daneben. ;)


    Gruß
    SuzieQ

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  • Sersen !


    Naja, nu kommt ja der nächste Held daher !


    Es reicht definitiv nicht aus sich auszuweisen, wenn der Brief verlorengegangen ist,
    auch der Eintarg des letzten Eigentümers im KBA ist da nicht aussagekräftig,
    siehe mein Beispiel mit dem Golf 2.


    Zu Deinem zweiten Teil der Ausführungen: ich schrieb von jur. Personen,
    falls Dir das entgangen sein sollte!
    Besitzer ist nicht der, der gerade mit dem Auto rumfährt, sondern allenfalls der Verfügungsberechtigte oder ein Dieb.
    Wenn ein Fahrzeug über eine Bank finanziert wird, behält auch die Bank den Brief als Sicherheit, auch heute noch, ausgenommen für den Fall, wenn es sich um einen Barkredit handelt, wird die Finanzierung über die Hausbank des Händlers finanziert behält die Bank den Brief bis zur Kredittilgung ein.
    Für den Fall mit der Tochter: im Brief wirst Du in dem Fall stehen,
    zugelassen kann das Fahrzeug ja auf deine Tochter sein.
    Der Kreditnehmer ist immer der Halter der im Brief steht, wieviele Kopien von Fahrzeugbriefen soll ich Dir schicken?


    Onkel_Benz

  • Na dann erklär mir mal, wie ich einen Golf 2 zulassen konnte,
    welcher laut KBA stillgelegt war, der Vorbesitzer ein Pole war und das Fahrzeug zwar nach Deutschland eingeführt wurde, zugelassen wurde (in Hamm), danach aber stillgelegt wurde, ich den Fahrzeugbrief aber unentwertet in der Hand hatte???
    Kannst ja nachschauen: mein Kennzeichen war HY-YK 33.


    Onkel_Benz


    Ich brauch Dir doch nichts zu erklären, Du bist doch der Oberlehrer hier im Forum. :)
    Wie mein aaS damals sagte, versuche keinem Oberlehrer was zu erklären, er weiß es immer besser. :D
    Glaube mir manchmal ists besser keine Gegenargumente zu suchen oder zu finden, besonders wenn es nicht in das jeweilige Forum passt.
    Außerdem finde ich solltest Du nicht immer die Leute persönlich beleidigen aka "nun kommt der nächste Held daher".
    Naja Du wirst bleiben wie Du bist, Menschen kann man nicht ändern, aber dennoch hoffe ich auch Du wirst irgendwann einsehen das man nicht alles wissen kann und muß.


    In dem Sinne bleibe ich dabei und das viel geschriebene von Dir ist ja auch zum größten Teil richtig.
    Nun ist aber gut, zoffen kann ich mich mit meiner Frau, aber nicht im Forum über sinnlose Dinge da gibt es schönere Beschäftigungen.;)

  • Dass Halter und Eigentümer eine juristische Person sind, kann schon sein, muss es aber nicht. Eine juristische Person ist nie ein Mensch, sondern z. B. eine Firma oder ein Verein. Besitzer istübrigens tatsächlich derjenige, der gerade die sogenannte Verfügungsgewalt an dem Teil hat, egal ob rechtmäßig (Verfügungsberechtigter) oder unrechtmäßig (z. B. Dieb).


    Ein gar nicht so exotisches Beispiel, in dem vier verschiedene Personen die verschiedenen Funktionen innehaben:


    Oma (Eigentümerin) stellt ihr Fahrzeug dem Enkel (Verfügungsberechtigter) zum Herumfahren zur Verfügung. Opa (Halter) übernimmt alle festen und variablen Kosten und sorgt dafür, dass das Ding in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Um eine günstige Versicherungseinstufung zu erlangen, ist das Fahrzeug auf den Vater (eingetragener Halter) zugelassen. Die Schwester, die sich das Fahrzeug ausgeliehen hat, ohne dass der Bruder oder die Oma davon weiß, ist gerade stolze Besitzerin, unrechtmäßig zwar, aber ohne einen Diebstahl begangen zu haben.


    Für die Behörden ein nicht zu durchschauender Dschungel, weshalb die meistens davon ausgehen, dass der eingetragene Halter der tatsächliche Halter und Eigentümer des Fahrzeugs ist.


    Ähnlich komplizierte Verhältnisse ergeben sich auch schon mal bei Firmenfahrzeugen. Im Unterschied zur Familie weiß dort aber dann üblicherweise jemand, wie die rechtlichen Verhältnisse aussehen.


    Auch bei einem Navi oder anderen elektronischen Geräten können sich solche Verhältnisse einstellen. Das Gerät gehört einer Firma, die es dem Vater zur eingeschränkten Verfügung stellt, der seinen Sohn beauftragt, ein paar Einstellungen an dem komplizierten Glump vorzunehmen. Dessen guter Kumpel hat richtig Plan von der ganzen Sache und hat erstmal einen Sicherungscode eingestellt, den er so sicher gewählt hat, dass er ihn gleich wieder vergessen hat. Bis der Vater aus dem Urlaub zurückkommt, muss das Ding wieder laufen! Die Firma darf davon natürlich nichts erfahren, weil sich ja sensible Firmendaten auf dem Gerät befinden. Ob die das gebacken kriegen? Halte ich zumindest nicht für ausgeschlossen, weil Garmin das nicht erkennen kann.

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  • Sersen !


    @ Tali: das mit dem Golf2 ist Tatsache so geschehen!
    Bemerkt wurde das Ganze erst, als ich das Fahrzeug nach einem Unfall stilllegen wollte, das Fahrzeug existierte zwar im LKR Hoyerswerda (HY),
    hatte auch gültige Kennzeichen und TÜV&HU,
    war aber beim KBA nicht zu finden...
    Mit Hilfe von alten Kaufverträgen, welche dem Fahrzeug beim Kauf über ein VW-Autohaus noch beilagen, konnte ich nach langem Hin und Her nachweisen,
    dass ich rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs war,
    und konnte das Fahrzeug dann auch stilllegen und somit wieder in die alte Heimat (Polen) entlassen.
    Der Schriftverkehr zu der Sache war so geil,
    den hat sogar die Flutkatatrophe überlebt, sprich ich hab von Unfallgutachten und KBA-Eintrag ( die Szilllegung der Zulassung in Hamm) bis zu Rechnungen noch alle Kopien zu dem Vorgang.


    Ein blauer Golf2 Diesel 1,6L fuhr fast 2 Jahre mit gültigen Kennzeichen durch Deutschland und konnte in Blitzerfallen "rasen", ohne dass man dem habhaft werden konnte, da er beim KBA nicht existierte.........


    Onkel_Benz

  • Für den Fall mit der Tochter: im Brief wirst Du in dem Fall stehen,
    zugelassen kann das Fahrzeug ja auf deine Tochter sein.



    Onkel_Benz


    Moin Onkel,


    zeig mir einen Fall, bei dem der Eintrag des Fahrzeughalters im Brief (Teil2) zu dem in der Zulassung (Teil1) nicht übereinstimmt.


    In meinem bisherigen 30 Jahren als Automobilverkäufer bei VW ist mir dies nicht ein einziges Mal vorgekommen.


    :D:D:D


    Aber du weisst es sicher besser...


    Gruß
    SuzieQ


    PS: Es kann allerdings sein, und den Fall meint wohl Chris mit dem Opa oben, das Versicherungsnehmer und Halter unterschiedliche Personen sind.

  • Besser als das Fernsehprogramm und fast so unterhaltsam wie Bundestagsdebatten.:jubel:

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  • Juristisch ist der Halter diejenige Person, die das Fahrzeug unterhält, also die Kosten trägt und für den ordnungsgemäßen Zustand (Hauptuntersuchung, Inspektionen, usw.) sorgt. Die FZV lässt sich darüber nicht weiter aus und man wollte wohl die Schwierigkeit umgehen, einen neuen Begriff einzuführen. Daher wird die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, einfach als Halter bezeichnet. Gerichte sehen es auch als Normalfall an, dass der eingetragene und der tatsächliche Halter identisch sind, unterscheiden im Einzelfall aber die beiden Personen.


    Es gibt meines Wissens auch keine Verordnung und kein Gesetz, die es verbindlich vorschreiben, dass die beiden Personen identisch sein müssen. Das ist insofern bemerkenswert, als dass die Gerichte und Versicherungen stillschweigend hinnehmen, dass aus Gründen der Versicherungseinstufung in der Realität relativ häufig Halter und eingetragener Halter nicht identisch sind, obwohl das ja eigentlich sogar das Erschleichen von Leistungen ist.

  • Könnte ich,
    wenn ich die Fahrzeugscheine noch hätte.
    Fakt ist: ich habe ein Fahrzeug zulassen können, welches laut KBA nicht existent war, Fakt 2 ist es auch: das Fahrzeug wurde bei einem VW Vertragshändler gekauft (die Adresse kannst gern per PN haben).
    Fakt 3: ich bin fast 2 Jahre mit dem Auto rumgefahren,
    erkannt wurde das Problem erst beim Stilllegen.
    Fakt 4: das Fahrzeug war als letztes mit HAM-*-*** beim KBA registriert,
    danach stillgelegt, somit nicht mehr existent,
    wurde dann nach Polen ausgeführt, und direkt wieder eingeführt nach Deutschland.
    Dieses Auto kaufte Ich dann und ließ es zu!


    Onkel_Benz

  • Weil wir hier inzwischen schon 18 Beiträge haben, in denen vom ursprünglichen Thema - Pincode vergessen - nicht mehr die Rede ist, habe ich diesen Teil abgerennt und unter neuem Namen in die Plauderecke verschoben. Nicht nur Zumo-Leser haben ein Anrecht darauf.

    paul-josef

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  • "...Ein blauer Golf2 Diesel 1,6L fuhr fast 2 Jahre mit gültigen Kennzeichen durch Deutschland und konnte in Blitzerfallen "rasen", ohne dass man dem habhaft werden konnte, da er beim KBA nicht existierte..."


    Da Du das aber vorher offenbar nicht wusstest, konntest du es nicht nutzen?!? Pech.



    Mein Vater hat es auch schon geschafft, den VW Variant meiner Frau
    Schwester abzumelden, ohne auch nur das Nummernschild, den Brief oder den
    KfZ-Schein in Händen zu halten. Sein Spruch der dann die Kripo (wo er
    mittlerweile gelandet war) überzeugte "Selbst ein zu Lebenslang verurteilter
    hat noch 'ne Chance auf's Freikommen".

  • war mal wieder kurzweilig zu lesen.
    OB glänzt mal wieder mit gefährlichem Halbwissen, was die juristischen Begrifflichkeiten angeht, und mit Beleidigungen!
    Also Alles wie gehabt.