Eidesstattliche Erklärung bei Neuinstallation

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Da ich meinen Rechner formatieren und neu konfigurieren musste, wollte ich auch die Navisoftware Maptrip 2009 von Navilock neuinstallieren.
    Allerdings gibt es da eine Hürde, den Lizenscode, welchen ich übers Netz bei der Erstinstallation mir beschaffen musste, geht nicht.
    Also NAVILOCK Seite öffnen, neuen Code anforden.
    Da dies auch nicht ging 'ne Mail an Navilock geschickt.
    Zurück kommt eine Mail in der ich aufgefordert werde an Eidesstatt zu erklären, daß ich die Software wirklich nur erneut installieren möchte.
    Ich dachte bisher, ich habe mit dem Kauf eines Produktes die Verfügungsgewalt über diesesim Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Jetzt stellt sich heraus, dass man diese nicht hat, einemn indirekt Softwarepiraterie unterstellt wird und das gekaufte Produkt vorenthalten wird.


    Danke !

  • Hallo hugafuga


    Leider sind einige Leute SEHR schnell dabei mit Anschuldigungen und Vorverurteilungen.


    Mit der Eidesstattlichen-Erklärung ist ja wohl ein Ding das dem Faß dem Boden ausschlägt ...

  • Mit Sicherheit nicht gerade die feine Art,
    Im Gegensatz zu anderen Softwarefirmen wird dir hier allerdings eine zweite Installation ermöglicht.
    Sollte es sich tatsächlich um eine Neuinstallation auf einem neuen Rechner handeln, kann man ja eigentlich, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechen zu müssen, eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.
    Interessant währe noch zu wissen was die Lizenzbedingungen dazu sagen.
    Es währe sicherlich besser gewesen die vorhandene Freischaltung zu sichern.
    Wie gesagt nicht die feine Art.


    Grüße, Hein

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  • ... worüber regt ihr euch auf?


    Als ich meinen T 1500 beim Händler reklamierte, verlangte er eine Rechnungskopie :(, obwohl er wusste, dass er keine Rechnung ausgestellt hatte ;)


    :)

  • Sollte es sich tatsächlich um eine Neuinstallation auf einem neuen Rechner handeln, kann man ja eigentlich, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechen zu müssen, eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.

    Ja, kann man - fragt sich nur wer den Spaß und Lauferei bezahlt, für eben mal geschenkt gibt es die eidesstattliche jedenfalls nicht.

  • Ich glaube eigentlich nicht, dass Eidesstattliche Erklärung hier wirklich Versicherung an Eides statt meint. Die wollen sich wahrscheinlich nur noch einmal ausdrücklich und schriftlich vom user zusichern lassen, dass er auch wirklich keinen Schindluder mit der Zweitfreischaltung treibt. Dabei werfen sie vorbeugend und Eindruck schildernd mit juristischen Termini um sich.

    Hier der link auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

    Navilock kann die Abgabe einer Versicherung an Eides statt gar nicht verlangen. Das könnte nur beispielsweise im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, oder in einem Zivilprozess aktiv von Seiten des Beweisführers geschehen. Dazu hier noch der link zur sogenannten Glaubhaftmachung: http://de.wikipedia.org/wiki/Glaubhaftmachung

    Einfach nochmal eine Erklärung per mail abgeben und gut so. Viel Lärm um nichts.

    paul-josef

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  • Ich dachte bisher, ich habe mit dem Kauf eines Produktes die Verfügungsgewalt über diesesim Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Jetzt stellt sich heraus, dass man diese nicht hat, einemn indirekt Softwarepiraterie unterstellt wird und das gekaufte Produkt vorenthalten wird.

    Und hier liegt schon der Denkfehler. Ich bin mir sicher, das du die Software nicht gekauft hast (kein Produkt gekauft) sondern dir mit Abschluss des Vertrages lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht übertragen wurde. Das verwechselt man gerne mal.

  • Zitat von "pul-Joseff" :
    Ich glaube eigentlich nicht, dass Eidesstattliche Erklärung hier wirklich Versicherung an Eides statt meint.
    Navilock kann die Abgabe einer Versicherung an Eides statt gar nicht verlangen. Das könnte nur beispielsweise im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, oder in einem Zivilprozess aktiv von Seiten des Beweisführers geschehen.

    Kommentar von HUGAFUGA dazu :


    Hallo "Paul Joseff" den Begriff " Erklärung an eidesstatt" wurde von Navilock in ihrer Mail aufgebracht und nicht von mir. Außerdem fügte man ein entsprechendes Formblatt ( Navilock-Entwurf ) an, welchen ich per Post zurück senden soll.


    Trotzdem Danke für den Wikepedia Hinweis.


    Mich "kotzt" dieses Vorgehen nur einfach an !

  • Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie man "Opfern" von Mißständen dennoch den schwarzen Peter zuschieben möchte.


    Schnell wird eine Entschuldigung für diese oder jene Firma gefunden. Der Nutzer hat da sicher einen Fehler gemacht, selbst schuld usw. usw. Ich kann es nicht glauben wie Firmen mit KUNDEN umgehen können und Mancher redet (schreibt) das noch schön. Uneingeschränkte Firmentreue kann das schon nicht mehr sein.

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  • ... worüber regt ihr euch auf?

    Als ich meinen T 1500 beim Händler reklamierte, verlangte er eine Rechnungskopie :(, obwohl er wusste, dass er keine Rechnung ausgestellt hatte ;)

    :)



    Pixmania schreibt keine Rechnungen ??? So ein Quatsch.

    Harry
    gl

  • Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie man "Opfern" von Mißständen dennoch den schwarzen Peter zuschieben möchte.


    Schnell wird eine Entschuldigung für diese oder jene Firma gefunden. Der Nutzer hat da sicher einen Fehler gemacht, selbst schuld usw. usw. Ich kann es nicht glauben wie Firmen mit KUNDEN umgehen können und Mancher redet (schreibt) das noch schön. Uneingeschränkte Firmentreue kann das schon nicht mehr sein.


    :tup::tup::tup::tup::tup::tup::tup::tup::tup:

  • Pixmania schreibt keine Rechnungen ??? So ein Quatsch.

    Harry
    gl


    @ hmops


    ... warst du dabei, als ich das Gerät erhalten habe?


    Sie haben anfangs auch ihre Garantie verweigert und mich an Magellan verwiesen.


    Wahrscheinlich wirst du nun behaupten, so etwas täte Pixmania nicht. :)



    @ all


    Als mein Loox neue Innereien und damit eine neue Gerätenummer bekam, erhielt ich von Fusi für deren Software auf Anfrage einen neuen Schlüssel, bei Opera für den Mobil-Browser erhielt ich keinen neuen Schlüssel, die stellten sich stur, obwohl alle Daten in meinem Konto bei denen vorhanden waren, und ich einen Beleg über die Garantiereparatur vorlegen konnte.


    Es kann also immer mit Unannehmlichkeiten verbunden sein, wenn ein Code abhanden kommt. :)

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  • ... dennoch den schwarzen Peter zuschieben ...
    ... eine Entschuldigung für diese oder jene Firma gefunden...

    Kannst Du das auf den Diskussionsverlauf hier bezogen bitte etwas konkretisieren? Ich würde Dir ja prinzipiell zustimmen, aber ich bin mir nicht sicher, wie ich das interpretieren soll.

    paul-josef

  • Jetzt stellt sich heraus, dass man diese nicht hat, einemn indirekt Softwarepiraterie unterstellt wird und das gekaufte Produkt vorenthalten wird.


    Das würde ich nicht persönlich interpretieren, und außerdem scheint es doch so zu sein, daß der Hersteller den Vorgang unter den formulierten Voraussetzungen unterstützt.


    Bei gewerblicher Software mit Lizenzverwaltung ist es nicht unüblich, daß der Kunde bei Neuinstallationen und Lizenztransfers erklärt, daß er die Anfrage nicht zur "Vermehrung" seiner nutzbaren Installationen nutzt.


    Wie auch immer, Lizenzverwwaltung ist immer lästig, und im Consumermarkt verschreckt man sich damit möglicherweise soviele Kunden wie man Raubkopien vermeidet. IMO.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • Hallo hugafuga,
    bist Du wirklich so weltfremd oder nur beleidigt, weil Du keine Sicherung hast und jetzt etwas Arbeit ?
    Es ist in dieser Welt nunmal so, daß die Raubkopierer Konjunktur haben und auch dreist versuchen, an Codes zu kommen. Und einer email sieht man nicht an, ob der Absender seriös ist oder nicht. Ohne jetzt die Firma tatsächlich zu kennen, habe ich aber volles Verständniss für deren Nachfrage. Schließlich hast Du keine Sicherung gemacht, und deshalb etwas Unmut. Aber versuche mal, deren Standpunkt zu verstehen, statt so überheblich gleich loszuschimpfen. Der Fehler liegt bei Dir und nicht bei Navilock. Was Du schreibst ist, ein alter Schmarren. Wenn Du ein gekauftes Auto gegen die Wand setzt, so bekommst Du auch kein neues. Dir wird nichts vorenthalten, sondern Du hast die Nutzung selbst verhindert, wenn Du den Rechner formatierst, liegt das ausserhalb des Einflussbereiches von Navilock. Also bitte nicht so eine verdrehende Beschreibung der Verantwortlichkeiten. Das klingt nach verletzter Eitelkeit... und ja: Du hast Die Verfügungsgewalt über das erworbene Produkt. Nur hast du die dazu benutzt, es zu vernichten.
    morgen1

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  • @paul-josef :)
    Ich bin mir sicher du weißt was ich meine :D:D


    Ich möchte wirklich nicht konkreter werden.
    Mir stehen die (wenigen) Haare zu Berge.

  • ... dazu benutzt, es zu vernichten

    Moment mal, morgen1! hugafuga hat seinen Rechner "neu aufgesetzt", das kommt vor und ist sein gutes Recht. Dann hat er mit seinem gekauften Datenträger die Software neu installiert und versucht, sie mit dem von ihm aufbewahrten Freischaltcode zum Laufen zu bringen, was nicht funktioniert hat. Möglicherweise weil ein Datum oder eine Session-ID oder wer weiß was in die Codeerzeugung eingeflössen ist und er nicht mehr gültig war.

    Ich kann da beim besten Willen keinen Fehler seinerseits erkennen. Es ist sehr weit hergeholt ihm vorzuwerfen, er habe keine Sicherung gehabt, er hatte ja den original Datenträger. Wir alle wissen, wie samtig ein neu installiertes System läuft und wie ungern man da mit alten Dateien aus beispielsweise einem Image hineinpfuscht. Möglicherweise wollte er bei der Gelegenheit seinem Rechner auch eine andere Struktur geben und daher hätte ihm selbst die Rekonstruktion einer kompletten Partition nichts genützt.

    Warum jetzt also derart über ihn hergefallen wird, ist mir ein komplettes Rätsel. Was bricht sich hier denn auf einmal Bahn? Er hat kein "Auto gegen die Wand gesetzt" und verlangt nun vom Hersteller ein neues. Wir reden hier über Software im Wert von 200 Euro.

    Selbstverständlich hat der Softwarehersteller ein legitimes Recht darauf, seine Produkte gegen Softwarepiraterie zu schützen. In diesem Fall aber bei einem registrierten user gleich den für den Normalbürger bedrohlichen Begriff "eidesstattlich" in's Spiel zu bringen, halte ich für stark überzogen und es kommt ja auch gar nicht gut an. Die freundliche Bitte: "Drucken Sie die beigefügte Erklärung (ohne Eid) aus und senden Sie sie unterschrieben zurück" wäre vielleicht besser aufgenommen worden. Der Ton macht die Musik.

    Das gilt übrigens genauso gut hier im NaviBoard! :cool:

    Ausserdem wären ja andere Schutzmechanismen wie eine ID auf dem Original-Datenträger, der dann zur Installation eingelegt werden muss, zusammen mit der erfolgten Registrierung IMO ausreichend gewesen und vor allem sofort wirksam, nicht erst nach einer Schneckenpost-Einlage. Es geht hier nicht um die Kronjuwelen und ausserdem bekäme man das Programm sehr wahrscheinlich genauso gut gecrackt irgendwo im Netz, was ich mir spare, jetzt zu recherchieren.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in diesem Fall, wie Andreas es schon ausgedrückt hat, ein Kunde verschreckt wurde. Das kann sich rumsprechen, falls das so usus ist.

    Aber was will man machen: Auch ich gehöre zu den Kinobesuchern, denen es anfangs ziemlich unangenehm aufgestoßen ist, dass man vor Beginn der Vorstellung zunächst prophylaktisch mit dem Strafrecht bedroht wird. Man kann der Piraten nicht Herr werden und bedroht stattdessen den unbescholtenen Besucher, der ehrlich seinen Eintritt bezahlt hat. Inzwischen bemerke ich das gar nicht mehr, es geht im Rauschen unter. Wie gewöhnen uns langsam daran, abgehört, bespitzelt, verdächtigt, durchleuchtet und überwacht zu werden.

    Aber jetzt zurück zur sachlichen Diskussion und zur im Naviboard üblichen solidarischen Atmosphäre!

    paul-josef

  • die Diskussion hat sich schon verstelbstständigt zur Diskussion über Firmenphilosophien und Kundenfreundlichkeit. Es geht nicht mehr darum hugafuga konkret zu helfen, aber wir sind ja hier in der Plauderecke. Und da plaudere ich mal meine Meinung aus : das wichtigste am Computer sind qualifizierte Sicherungen ! Ich habe dazu eine externe HDD, wo alle 4 Wochen ein image der Systempartition drauf kommt. Genauso wichtig ist es, überhaupt erst mal mindesten 2 Partitionen anzulegen, getrennt für System und Daten. Und dann noch eine externe Start -CD. W7 bietet die Möglichkeit, direkt aus dem System heraus eine Start-CD zu brennen. Sonst ist die BartPE-Start-CD ebenfalls sehr gut. Noch besser wären getrennte Festplatten. Dann kommt man nicht so leicht in die Situation von hugafuga, den Code erbetteln zu müssen. "Eidesstattliche Erklärung" klingt erst mal abschreckend, ist aber der Unterschied zu einer normalen Erklärung, bei der ich ohne konkrete Rechtsfolgen zu fürchten auch Schwindeln kann. Da der Betroffene alles gekauft hat, braucht er vor der "Eidestattlichen .." keine Angst zu haben. Heißt nur, falls er Lügen würde, wäre er verklagbar. Aber wie sollte Navilock eigentlich den HomePC kontrollieren ? Das können die objektiv nicht. Praktisch könnte hugafuga mit dem nachgelieferten Ersatzcode machen was er wöllte, ohne Konsequenzen zu befürchten. Ein Auffliegen so eines Schwindels wäre sehr unwahrscheinlich. Also setzt Navilock auf psyschologische Einschüschterung, indem es starke Begriffe verwendet. Und der Schreck hat ja auch gesessen. Trotzdem liegt die Ursache bei hugafuga. Navilock trifft keine Schuld. Navilock hat geliefert und die Software lief. Damit hat Navilock seine Kaufverpflichtungen erfüllt. Mich stieß nur etwas berührt die Anspruchshaltung auf, die Schuld zuerst beim anderen zu suchen, statt mal in sich zu gehen und sich zu fragen, ob man vielleicht selbst auch Schuld an der Misere ist, sei es auch nur durch Vertrauen darauf, daß der Computer nie kaputt geht. Und nun war er doch kaputt.
    morgen1

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  • Ich glaube, wir haben große Probleme, uns gegenseitig verständlich zu machen. Das Ausfüllen einer vorgefassten Erklärung ist keineswegs mit der Abgabe einer "Versicherung an Eidesstatt" gleichzusetzen und nur diese hätte rechtliche Konsequenzen. Von daher ist das alles nur Theaterdonner.

    Ich habe den Eindruck, Du hättest meinen Beitrag überhaupt nicht wahrgenommen, denn Du bringst immer noch sterotyp die selben, IMO falschen Argumente. Ich kann nicht die geringste Schuld beim user erkennen - am Problem selbst bei Navilock natürlich auch nicht - und eine Sicherung hätte dem user IMO nichts gebracht.

    "Helfen" müssen wir ihm auch nicht, denn die Sache geht ja wohl auch so seinen Gang, wir können nichts tun. Ich sehe das so, dass er nur seiner Entrüstung Ausdruck geben wollte.

    paul-josef

  • Ich verstehe die ganze Aufregung nicht:


    Ich finde den ganzen Vorgang nicht so ungewöhnlich, wobei sicherlich die Formulierung des Softwareanbieters etwas "an Eides statt" zu erklären, ausgesprochen unglücklich gewählt ist. Ob diese Formulierung nun bewußt gewählt wurde oder einfach nur "dahingesagt" war, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, wobei ich vermute, dass die Antwort auf die Useranfrage von Supportmitarbeitern der Firma und nicht von deren Rechtsabteilung kam...


    Wäre die Formulierung der Firma etwa in der Art ausgefallen wie "...bitte versichern Sie uns schriftlich, dass sie den neuen Lizenzschlüssel lediglich für eine Neuinstallation der Software benötigen", hätte sich vermutlich niemand aufgeregt und das Ergebnis wäre das Gleiche...