So nebenbei etwas OT: Verletzung des UrhG stellen ein Privatanklagedelikt dar und werden daher von keinster weise vom Staat verfolgt. Das heisst, dass der Urheber den Urheberverletzer klagen kann, sofern er (der Urheber) das möchte. Staatsanwälte oder Staatsgewalt ausübende Organe spielen dabei in keinster Weise mit
Nicht ganz, korrekt. (EDIT: doch ganz korrekt ) Es gibt gibt schon strafrechtliche konsequenzen. du meinst wahrscheinlich "Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinem Recht Verletzten zu verfolgen"
Hier gehts auch nicht um Urheberrechtsverletzungen sondern um Verletzung von zuvor akzeptierten Nutzungsbedingungen ?!?
Ich bin auch der Meinung, dass sich webseitenbetreiber im zeitalter zweistelliger megabit/s internetverbindungen ausreichend vor missbrauch (fraud) schützen sollten und nicht nur "jammern". wer ein offenes WLAN betreibt, kann auch als "Störer" belangt werden.