Darf ein Kfz-Navi in der Schweiz nicht mittig an der Windschutzscheibe befestigt werd

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,


    ich habe gerade die aktuelle Folge von "c't TV" gesehen, im Bericht wird eher beiläufig erwähnt, dass man in der Schweiz angeblich ein KFZ-NAvi nicht in der Mitte der Windschutzscheibe befestigen darf, sondern nur auf der linken Seite.


    Leider finde ich dazu trotz Google keinerlei Informationen im Netz, hat jemand eine Quelle und weitere Informationen, wo man das Navi überhaaupt anbringen darf? Wie ist die tatsächliche Rechtslage in der Schweiz, und wie sieht es in Deutschland aus, wie muss ein Navi befestigt werden? Kann die mittige Platzierung an der Windschutzscheibe im Falle eines Unfalls als grobe Fahrrlässigkeit gewertet werden, wenn durch das Navi die Sicht beeinträchtigt war (was ja kaum vermdeibar ist, zumindest bei den meisten mitgelieferten Windschutzscheibenhalterungen), oder durchs Fahrzeug fliegt?

  • Hallo Jackie78


    In der Schweiz ist das so, das nichts die Sicht des Fahrers beeinträchtigen darf. Das bertifft nicht nur Navis sondern auch Wimpel, Stinkbäumchen usw.


    siehe ab Seite 13
    http://www.tcs.ch/etc/medialib…_Navigationstest_2008.pdf


    Auf der Seite 14. sind übrigens die veralteten Bestimmungen zum Thema Radarwarner, POIs usw. zu lesen.
    Neu dürfen auch per Radio keine Radarfalleninfos verbreitet werden.


    Das mit der Sichtbehinderung dürfte im übrigen auch für die meisten anderen Länder gelten.


    http://www.bundesrecht.juris.de/stvo/__23.html




    Gruss Urs

  • Das denk ich auch. Wenn irgendetwas, egal was, durch's Auto fliegt, werden sicherlich einige unangenehme Fragen gestellt. Erst recht wenn's dadurch Verletzte gab. . .

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...
  • Danke erstmal für die Infos, aber so ganz klar geworden ist mir die Sache noch nicht. Heisst das, ich darf das Navi in der Schweiz mittig anbringen, wenn ich es ganz tief unten an der Scheibe anbringe, wenn dadurch die 12 Meter Sicht nicht beeinträchtig wird? Und wie messe ich das nach?


    Hat jemand eine wirklich einschlägige Information, wo das Navi denn sicher angebracht werden kann, so dass man in der Schweiz keiner Bußgeldgefahr ausgesetzt ist? Ich finde zu dem Thema wie gesagt bei Google nicht wirklich viel, bisher war mir die Info auch neu.


    Zum herumfliegen des Navis: bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Navihalterungen der Hersteller so fest halten, dass sie im Fall eines Aufpralls sicher sind. Da ich aber auch schon Navis im Fahrbetrieb von der Scheibe habe fallen sehen, obwohl der Saugnapf vorher fest war, kann man sich gut vorstellen dass beim Unfall da nicht so viel halt ist.


    Sind dann Saugnapfhalterungen für die Windschutzscheibe generell unsicher? Wie gesagt, die meisten Navis (bei meinem Navigon 2210 zum Beispiel) liegt nur so eine bei.

  • Hallo Jackie



    Hat jemand eine wirklich einschlägige Information, wo das Navi denn sicher angebracht werden kann, so dass man in der Schweiz keiner Bußgeldgefahr ausgesetzt ist? Ich finde zu dem Thema wie gesagt bei Google nicht wirklich viel, bisher war mir die Info auch neu.


    Ganz einfach: Wenn du dein Navi am unteren Scheibenrand befestigst wie vermutlich 90% der Leute und das Navi nur die Sicht auf deine Motorhaube verdeckt, dann wirst du auch in der Schweiz keine Probleme haben.
    Nachmessen musst du übrigens nicht, der gesunde Menschenverstand reicht.


    Der Link von surveyer trifft den Nagel übrigens auf den Kopf und ist lesenswert.
    Ich habe übrigens auch schon Motorfarzeugfahrer gesehen, die ihr Navi direkt vor den Augen montiert hatten. Die gehöhren dann vermutlich auch zu jenen Leuten, die in einen Fluss fahren obschon keine Fähre an der Anlegestelle steht und so weiter und so fort.


    Grus Urs

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...
  • Hallo,


    in Luxemburg ist das Anbringen des Navis mittig an der Windschutzscheibe immer verboten. Nur rechts oder links!


    Gruss aus Luxemburg,
    Thierry