Spannende Auktion auf eBay

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • ....... Der Artikel wurde nur zu dem Zweck eingestell, jemanden damit übers Ohr zu hauen. Ich finde das extrem schwach, dass man sich hier tot lacht und nichts unternommen hat......
    Aber so ist das halt, man macht sich lieber über die Leute lustig die auf so was reinfallen, als dagegen was zu unternehemen. Da kann ich nur hoffen es geht keinen von euch auch mal so.......


    Hallo Skyperkid,


    wegen weiterer Beispiele zu fairplay, müssen wir nicht zu eBay wechseln. Hier im naviboard.de tauscht sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Usern über die besten Möglichkeiten zur Vermeidung von Geschwindigkeitsübertretungen bei Radarfallen aus. Wenn Du konsequent bist, müsstest Du nun auch dafür sorgen, das alle PKW-Lenker die gleiche Chance zur Vermeidung bekommen.
    Wenn Dein Navi rechtzeitig vor der Radarfalle piepst und der vor Dir fahrende Mitmensch fotografiert wird, entsteht doch eine gewisse Zufriedenheit darüber, das es Dich nicht erwischt hat, eben weil Du ein Stückchen schlauer bist als der Kumpel voraus.
    Genau so ist das auch bei dem Verkauf einer OVP. Oder sehe ich das falsch ?


    Gruß
    trailsurfer

    www.clickpedal.de Gerätehistorie: GPS12, eTrex Summit, 60CS, 60CSx, Oregon300, 62s, eTrex30, WinTec WBT-202, Oregon650, Oregon700. Aktuell: GPSMAP66S SW: BaseCamp aktuelle Version auf WIN10, GPS-Einsatz vorw. bei MTB-Touren. Nach ZUMO340 für die BMW-GS nun Kyocera Duraforce Pro mit LocusMap, Nüvi 3597LMT für PKW, LOCUSMap auf Android

  • ...
    Wenn Dein Navi rechtzeitig vor der Radarfalle piepst und ...



    ... Dein Navi piepst i.d.R. vor der Stelle, wo einmal eine Radarfalle gestanden hat und damit wieder eine stehen könnte :p

  • Vermeidung von Geschwindigkeitsübertretungen bei Radarfallen

    Das ist nun doch eine ganz andere Baustelle.

    Vergleichbar an den beiden "Fällen" ist doch eigentlich nur, dass es bei beiden irgendwie um etwas Illegales geht. Generelle "Chancengleichheit" ist aber ein idealistischer Gedanke und liesse sich im Bezug auf Radarfallen ohnehin nicht herstellen, wie sollte das bitteschön denn aussehen? Selbstverständlich würde man aber durchaus im Einzefall ein entgegenkommendes Fahrzeug vor einem Starenkasten, den man gerade "erfolgreich" passiert hat, warnen, eventuell mit der Lichthupe. Es muss einem allerdings dabei klar sein, dass auch das an sich schon zumindest eine Ordnungswidrigkeit wäre.

    Im Falle des Verkaufs einer leeren Verpackung steht jedoch die Täuschung und der Betrug des Käufers zweifelsfrei und erkennbar im Vordergrund, wesshalb man hier mit einer Klage durchaus Chancen hätte. Man fände sich ja zunächst vor einem Amtsgericht wieder und hier wird sehr häufig nach dem persönlichen Gusto des jeweiligen Richters entschieden.

    Nicht zuletzt wurde ja berichtet, dass eine betrefende Auktion nach einer Intervention bei eBay schnell herausgenommen war. Das wäre dann auch die wirklich sinnvolle Aktion, denn ein freundlicher Hinweis an die fünf Höchstbietenden erreicht ja keinesfalls alle Interessenten und ist inzwischen auch nicht mehr so ohne Weiteres möglich. Genauso würde ich gegebenenfalls also vorgehen, wenn ich auf Dergleichen stossen würde. Es ginge mir dabei aber auch nicht um den abstrakten Gedanken einer Chancengleichheit, sondern eher um gesundes Rechtsempfinden und praktisches Mitgefühl.

    paul-josef

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  • ebay reagiert da mitlerweile so gut wie gar nicht mehr... selbst wenn es mehr als eindeutig ist, dass ein Verkäufer selbst auf die eigenen Auktionen bietet. An sich ist es ja nicht verboten OVP bei ebay zu verkaufen. Meiner Meinung nach, wer nicht liest ist selber schuld


    __________________________________________________
    Gesegnet sein jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten! *
    (* Zitat von Oscar Wilde)
    Aufgrund der Rechtschreibreform leidet der Author an einer umfassenden Verwirrung. Daher sind Fehler zu entschuldigen
    Schau doch mal vorbei: Hochzeit Bücher

  • Kartonverkäufer sind doch so alt wie eBay selbst, wozu also aufregen.


    Der Bedarf für den Verpackungshandel resultiert aus der möglichen Aufwertung eines neuwertigen Produktes, wenn man es näherungsweise oder identisch wie beim Neukauf anbieten kann.


    Das es von je her zu solchen Fehlgeboten kommt, motiviert natürlich Angebote wie dieses, denn hier liegt schon im Auktionstitel der Täuschungsversuch.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • Das ist nun doch eine ganz andere Baustelle.........Im Falle des Verkaufs einer leeren Verpackung steht jedoch die Täuschung und der Betrug des Käufers zweifelsfrei und erkennbar im Vordergrund.....


    Hallo paul-josef,


    das mit der Absicht zur Täuschung, finde ich durchaus vergleichbar.
    Wer sein Navi mit Radarfallen-POI's vollpackt, hat bereits in diesem Moment, und da sitzt der downloader noch daheim vor seinem PC, die Absicht schneller fahren zu wollen, als erlaubt. Wofür sonst macht der das ?


    Gruß
    Wolfgang

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  • Naja, das mit der "Täuschung" finde ich im Wortsinne bei den Radarfallen nicht gegeben. Ich werde halt nicht geblitzt, wenn ich nicht zu schell bin. Eine Radarfalle lässt sich eben nicht täuschen, die ist völlig objektiv. :rolleyes:

    Wenn ich mich dazu "unerlaubter" Mittel bediene, kann das u.U. ein eigener Tatbestand sein, aber es ist keine Täuschung und auch kein Betrug, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Wäre es eine (arglistige) Täuschung, oder ein Betrug, würde es auch entsprechend abgeurteilt werden. Es wird aber niemand getäuscht, weil ich im Moment des Vorbeifahrens an der Messstation ja tatsächlich mit erlaubter Geschwindigkeit unterwegs war. Was hätte sein können, spielt hier keine Rolle.

    Der Versuch, einem vielleicht Unvorsichtigen einen leeren Karton zu verkaufen, schrammt nach meinem Rechtsempfinden hart am Betrug vorbei. In jedem Fall ist es eine arglistige Täuschung und die berechtigt den Käufer zum Rücktritt. Siehe Wikipedia:

    "Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung im Bürgerlichen Recht oder zum Erlass eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht veranlasst wird, was bei Durchschau der Täuschung nicht geschehen wäre."

    Die "Willenserklärung" ist hier der Kauf selbst und der erfolgte in Verkennung der wahren Eigenschaften der gekauften Sache. Dieses "Missverständnis" ist vom Verkäufer von Anfang an durch die Gestaltung des Angebots vorbereitet und beabsichtigt, also vorsätzlich und damit eben arglistig.

    Weiter dazu:

    "... kann der, der zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, seine Erklärung anfechten. Rechtsfolge der Anfechtung ist dann nach § 142 BGB eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung rückwirkende Nichtigkeit. Die Rechtsfolge der Nichtigkeit tritt allerdings erst durch Erklärung der Anfechtung ein, nicht durch das bloße Vorliegen einer arglistigen Täuschung. Sollte der Getäuschte trotz der Täuschung an dem Rechtsgeschäft weiter festhalten wollen, so steht ihm dies frei."

    Hier der komplette Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung

    Das Opfer hat also gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren, muss dieses aber auch aktiv von sich aus tun, sonst passiert nichts. Ein richtiger Händler kann solche "Spielchen" ohnehin nicht betreiben, weil der Kunde nach dem Fernabsatzgesetz 14 Tage Rückgaberecht hat und die Rückgabe dabei nicht einmal begründen muss.

    paul-josef

  • .....
    Die "Willenserklärung" ist hier der Kauf selbst und der erfolgte in Verkennung der wahren Eigenschaften der gekauften Sache. Dieses "Missverständnis" ist vom Verkäufer von Anfang an durch die Gestaltung des Angebots vorbereitet und beabsichtigt, also vorsätzlich und damit eben arglistig.
    .......


    wer bei diesem aufgezeigten Angebot "in Verkennung der wahren Eigenschaften der gekauften Sache" zugreift, dem ist auch sonst nicht mehr zu helfen :huh:


    Es ist doch mittlerweile allgemeine lLebenserfahrung, dass man gerade bei Ebay doppelt und dreifach vorsichtig sein und jedes Wort 3x lesen muss

  • Wer eine leere Verpackung versteigert, und dabei die Eigenschaften des ursprünglichen Inhalts anpreist, will den Käufer vorsätzlich täuschen.


    Wenn jemand gesetzeskonform ein KFZ fahren möchte, kann er trotzdem unbeabsichtigt ein Schild übersehen und zu schnell fahren. Ich halte es nicht für kriminell, wenn sich ein Fahrer Gefahrenstellen durch das Symbol der zulässigen Geschwindigkeit auf dem Navi anzeigen läßt. Zwar stehen häufig Radarfallen an solchen Gefahrenstellen, aber eben nicht grundsätzlich, und es gibt auch Meßstellen, die nicht angezeigt werden. Der Nutzer solcher Warner ist also nicht völlig sicher vor Messung und Strafe.


    Limbo

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  • Wer eine leere Verpackung versteigert, und dabei die Eigenschaften des ursprünglichen Inhalts anpreist, will den Käufer vorsätzlich täuschen.

    und wer sich täuschen lässt, hat nicht richtig gelesen -> wer lesen kann, ist klar im Vorteil :)

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  • und wer sich täuschen lässt, hat nicht richtig gelesen -> wer lesen kann, ist klar im Vorteil :)



    1. Thema verfehlt, 6 setzen !
    Es geht nicht um das drauf reinfallen, sondern um absichtiche Täuschung des Käufers.

    2. Fairness und reines Gewissen sind wohl Fremdworte für Dich.

    Hoffentlich gerate ich niemals an einen Verkäufer mit Deiner Mentalität.

    Limbo

  • 1. Thema verfehlt, 6 setzen !
    Es geht nicht um das drauf reinfallen, sondern um absichtiche Täuschung des Käufers.

    wenn Du Dich täuschen lässt, ist das Dein alleiniges Problem..

    Zitat


    2. Fairness und reines Gewissen sind wohl Fremdworte für Dich.

    @Limbo,
    ohne jemanden persönlich zu kennen, solltest Du mit solchen Diffamierungen schön vorsichtig sein!

    Zitat


    Hoffentlich gerate ich niemals an einen Verkäufer mit Deiner Mentalität.
    Limbo


    bisher habe ich noch niemanden über den Tisch gezogen, werde es auch niemals versuchen.. denn ich hätte solche Praktiken nicht nötig.


    100% positive Bewertung, über viele Jahre hinweg, schauen in meiner Ebay Statistik gar nicht so übel aus :)


    Auch ich habe schon meine Lehrgeld gezahlt, keine Sorge.. allerdings nicht bei solch durchsichtigen Angeboten.

  • 1. Thema verfehlt, 6 setzen !
    Es geht nicht um das drauf reinfallen, sondern um absichtiche Täuschung des Käufers.


    Genau da liegt der Denkfehler.


    Erst wenn es keine Trottel mehr gibt, die auf solche Offensichtlich falschen Angebote mehr reinfallen, dann hört das mit solchen Angeboten auch auf.


    Solange es aber Bieter gibt, denen der Verstand entgleitet, wenn sie niedrige Preise und reiserrische Texte sehen, solange wird es auch solche Angebote geben.


    Oder in Kurzform: Versuch nicht Wölfe zu jagen, solange es genügend dumme Schafe gibt. Bring den Schafen das kämpfen bei.


    Mfg
    JLacky

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  • wenn Du Dich täuschen lässt, ist das Dein alleiniges Problem.. .



    Ich lasse mich selten täuschen, bin freier Investor.

    @Limbo,
    ohne jemanden persönlich zu kennen, solltest Du mit solchen Diffamierungen schön vorsichtig sein!.



    Eine "Mentalität" bemerken ist keine "Diffamierung".
    Deine Einstellung zu solchen Geschäftsgebaren zeigt mir aber, dass ich mit Dir keine Geschäfte machen möchte.


    bisher habe ich noch niemanden über den Tisch gezogen, werde es auch niemals versuchen.. denn ich hätte solche Praktiken nicht nötig.



    Wird bei Prozessbeginn vor jedem Gericht behauptet. Das Gericht kommt sehr oft zu einem anderen Urteil. :rolleyes:


    100% positive Bewertung, über viele Jahre hinweg, schauen in meiner Ebay Statistik gar nicht so übel aus :).



    Bin ein alter Internet-Hase und schon seit BTX-Zeiten dabei und mit über 10 Jahren wohl einer der ersten Ebay Members in D.
    Habe auch 100% positive Bewertungen.
    Ich sehe auch nicht nur das Geschäft, sondern auch meinen guten Namen und den Ruf des ganzen Ebaysystems. Ohne Vertrauen ist das System tot.

    Leider hat Ebay das Bewertungssystem so geändert, dass man mit etwas Geschick schlechte Bewertungen löschen lassen kann.


    Auch ich habe schon meine Lehrgeld gezahlt, keine Sorge.. allerdings nicht bei solch durchsichtigen Angeboten.



    Bin bisher immer gut aus schlechten Einkäufen rausgekommen. Nur beim letzten Windows7 hat mir PayPal das Geld retten müssen. Der gewerbliche Verkäufer war vorher gut bewertet, und ist wohl selbst in Schwierigkeiten gekommen.

    Limbo

  • Genau da liegt der Denkfehler.
    Erst wenn es keine Trottel mehr gibt, die auf solche Offensichtlich falschen Angebote mehr reinfallen, dann hört das mit solchen Angeboten auch auf.



    Ja, Dein Denkfehler.

    Wenn man den Anbietern nicht mehr vertrauen kann, gibt es bald keine Käufer mehr auf Ebay.

    Limbo

  • [mod]
    Bitte bleibt, bei allen Differenzen in den Ansichten zu dieser Angelegenheit, sachlich und höflich, wie es auch unsere Forenregeln verlangen.
    [/mod]

    -----------------------------------------------------------------


    Wenn ich die Ansichten einmal zusamenfassen darf, ergeben sich zwei Positionen:

    • Der Versuch, einen leeren Karton mittels Beschreibung der Eigenschaften des ursprünglichen Inhalts an einen Unaufmerksamen zu verkaufen, ist in jedem Fall unlauter und eventuell sogar strafbar.
    • Der Käufer ist selbst schuld, wenn er nicht richtig liest und sich hereinlegen lässt.

    Bei aller berechtigten Kritik an "Schnäppchenmentalität" und der damit einher gehenden temporären Blindheit, muss man nach einiger Überlegung doch zu dem Schluss kommen, dass die Ansicht Nummer zwei nicht richtig sein kann, denn sie hat Weiterungen, die wir alle nicht wollen können. Niemand ist ausser Gefahr, selbst irgendwann zum Opfer zu werden. Im Extrem könnte der Satz dann lauten: Der Ermordete ist selbst schuld, warum war er zur falschen Zeit am falschen Ort? Das kann so nicht sein.

    Auch der Versuch, eine Straftat zu begehen, ist strafbar, dazu muss die Tat nicht vollendet werden. Es muss also nicht eimal ein Opfer geben, damit eine Sache justitiabel wird.

    paul-josef

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  • Zitat

    Niemand ist ausser Gefahr, selbst irgendwann zum Opfer zu werden.


    Richtig, nur ist es nicht notwendig zu Handeln um zum Opfer zu werden.


    Zitat

    Im Extrem könnte der Satz dann lauten: Der Ermordete ist selbst schuld, warum war er zur falschen Zeit am falschen Ort? Das kann so nicht sein.


    So ist es auch bei solchen eBay-Aukltionen ja auch nicht. Der Ermordete läuft ja nicht aus eigener Motivation mehrmals ins Messer des Mörders der einfach nur das Messer hinhält.
    Der Käufer bei eBay macht aber genau das. Er läuft sehenden Auges in das betrügerisch aufgemachte Angebot, obwohl er es eigentlich erkennen könnte, das er über den Tisch gezogen wird.


    Zitat

    Auch der Versuch, eine Straftat zu begehen, ist strafbar, dazu muss die Tat nicht vollendet werden. Es muss also nicht eimal ein Opfer geben, damit eine Sache justitiabel wird.


    Auch das ist richtig. Nur hat diese Argumentation nichts mit dem Eingangs erwähnten Angebot bei eBay zu tun. Dieses Angebot mag zwar vorsätzlich irreführend formuliert sein. Aber es wird klar darauf hingewiesen das man auf eine Verpackung bittet. Der Rest des Angebotes ist nur Text der den Bieter verwirren soll. Was soll daran strafbar sein? So was passiert jeden Tag in der Werbung. Die ganze Werbeindustrie lebt von dem versprechen und vorgaukeln von Eigenschaften einer Ware, die dem potentiellen Käufer motivieren soll, die Ware zu kaufen, obwohl er sie evtl. gar nicht braucht.


    Nein, bei allen Gegenargumenten, die ich bis jetzt hier gehört habe, ich bleibe bei meiner Meinung: Wer auf solche Angebote reinfällt, ist selber schuld und muss halt Lehrgeld bezahlen. Das schärft die Sinne, bei nächsten mal passt er dann besser auf. Und dann verschwinden letztendlich solche Angebote von alleine.


    mfg
    JLacky

  • Ja, Dein Denkfehler.

    Wenn man den Anbietern nicht mehr vertrauen kann, gibt es bald keine Käufer mehr auf Ebay.


    Prima, genau das sage ich ja. Wenn die Käufer so mündig geworden sind, und nicht auf jeden Mist bieten, ist das doch OK so. Ich verteidige hier doch nicht eBay, sondern versuche die Leute etwas aufzurütteln und dazu zu bringen das sie erst Denken, und dann Handeln. Und wenn das dazu führt das eBay den Bach runtergeht, ist das doch egal, da geht doch die Welt nicht unter.


    mfg
    Jlacky