Anzeige erlaubte Geschwindigkeit

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Heute ist mir aufgefallen, dass mein Zumo plötzlich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in einem eckigen Kästchen und nicht mehr in der gewohnt runden Verkehrszeichenform zeigt.
    Hat wer eine Ahnung wie ich das wieder ändern kann bzw. warum das auf einmal so ist ???
    Danke für die Antwort im Voraus


    Jan

  • Hallo Jan,

    das wird IMO durch die Firmware bestimmt. Hast Du ein Update gemacht? Die Info selbst stammt aus dem Kartenmaterial. Ist ein ganz praktischer Hinweis, aber verlassen sollte man sich nicht darauf, da sich das in der Realität auch kurzfristig ändern kann.

    paul-josef

  • Die Anzeige würde ich ohnehin ausblenden. Neulich wurde ich von einer mobilen Verkehrsüberwachung gestopt, etwas zu schnell.. Als erstes haben sie auf meinen Zumo gesehen und gesagt das haben sie doch wissen müssen, wie schnell man hier darf, als ich den Ahnungslosen mimte. Der zeigt das doch an.


    Ich konnte verneinen weil ich die Anzeige nicht an hatte. Sonst wäre das Vorsatz gewesen und dann wird es gleich teurer.

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  • Ich konnte verneinen weil ich die Anzeige nicht an hatte. Sonst wäre das Vorsatz gewesen und dann wird es gleich teurer.


    Das glaubst du doch selbst nicht.


    Zum ersten ist die Anzeige mit Sicherheit unverbindlich, weil nicht immer auf dem aktuellen Stand.


    Sonst könntest du ja beim nächsten mal mit 150 Sachen durch eine Autobahn-Baustelle donnern und dem Polizisten sagen: "mein Zümo hat mir das so angezeigt".


    Im besten Fall ist die Anzeige hilfreich, wenn man sich nicht mehr sicher ist, oder eine Tafel verpasst hat.
    Aber am Ende ist die Beschilderung vor Ort Entscheidend.

  • Hallo Jungs
    Zur Anzeige der Geswchwindigkeit: Dies ist meines Wissens nicht strafbar. Strafbar ist , wenn der Cyclop montiert und gebraucht wird, der den Fahrer vor " allen " Blitzer warnt.!

  • Hallo Jan,

    das wird IMO durch die Firmware bestimmt. Hast Du ein Update gemacht? Die Info selbst stammt aus dem Kartenmaterial. Ist ein ganz praktischer Hinweis, aber verlassen sollte man sich nicht darauf, da sich das in der Realität auch kurzfristig ändern kann.

    paul-josef


    Erstmal danke für die Antwort.
    Mir ist natürlich sehr wohl klar dass man sich darauf nicht 100 % verlassen soll (darf).
    Allerdings finde ich es oftmals eine enorme Hilfe und möchte das Feature nicht missen.
    Mir geht es auch keinesfalls um die Sinnhaftigkeit dieser Anzeige und ob und wenn ja wie sehr man sich darauf stützen kann/darf/soll.


    Ich möchte einfach ganz simpel wieder die rote Umrahmung haben und nicht dieses weiße Kästchen.


    Darum auch meine Frage ...


    BTW, bitte spart euch diese ständigen Pro und Contradiskussionen solcher "Hilfsanzeigen". Denn mehr als das sind sie nicht. Wer es nicht will kann es ja abstellen (wie auch immer das gehen mag ...)
    :)

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  • Ich drücke nach jedem Kartenupdate die Firmware 3.5 auf mein Züma 660 und habe so immer die "rote" Geschwindigkeitsanzeige.
    Und das Symbol des Musikplayers ist auch weg....


    Viele Grüsse, Thomas

  • Ich habe die Vermutung dass das eckige Design mit dem Menüpunkt "Mehr Daten anzeigen" zusammen hängen könnte. Diese Einstellung ist zumindest laut dem Screenshot gewählt. Evtl. mal die Anzeige auf "Standartansicht" ändern und probieren ob sich die km/h Anzeige ändert.

  • Ich habe die Vermutung dass das eckige Design mit dem Menüpunkt "Mehr Daten anzeigen" zusammen hängen könnte.


    Nö, denn sonst dürfte mein Zumo nicht das weiße runde Schild mit roter Umrandung anzeigen.
    Es sieht eher so aus, als wenn bei Janis das Hintergrundbild für die Geschwindigkeitsanzeige nicht mehr angezeigt wird.



    @ Janis,


    erfolgt auch im Tagmodus nicht mehr die normale Darstellung?
    Führe mal "Benutzerdaten löschen" aus, das hilft meist, falls der Zumo sich mal verrannt haben sollte.
    Ggf. hilft auch das erneute installieren der Firmware.

    Beste Grüße vom
    StreetPilot 2610 Verwöhnten
    StreetPilot 2610 ~ FW4.80 ~ CNEUv8--:simplify:--Zûmo 660 ( Nr.1 ϯ , Nr.2 ) ~ FW5.10 ~ CNEUNT2024.10

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  • Wenn ich es nicht glauben würde, würde ich es nicht schreiben, aber du kennst deutsche Rechtsprechung schlecht. Es geht ja gar nicht um die Anzeige auf dem Gerät, sondern um das Indiz dass du von deiner Übertretung gewusst hast. Wenn man dir nachweist dass du das gewusst hast und trotzdem schneller fährst ist das Vorsatz:


    Beispiel: Du sagst zum Polizisten du bist so schnell gefahren weil du aufs Klo musstest, oder ein Wasserrohrbruch zuhause. Das ist Vorsatz und kostet extra, wenn man dir böse will. Is so. Auch wenn du das nicht verstehst; aber das macht nichts.


    Also immer Schnauze halten und keine Ausrede, von nichts was gewusst haben und dumm stellen.


  • Beispiel: Du sagst zum Polizisten du bist so schnell gefahren weil du aufs Klo musstest, oder ein Wasserrohrbruch zuhause. Das ist Vorsatz und kostet extra, wenn man dir böse will. Is so. Auch wenn du das nicht verstehst; aber das macht nichts.


    Der Polizist entscheidet mal garnix,
    der stellt lediglich fest, bzw. wirft vor!
    Immer schön die Belehrung anhören, fehlt diese bzw. wird vergessen, ist der Käse schon vorbei, bevor das Ganze zur Bussgeldstelle geht.
    Die Bussgeldstelle entscheidet, ob der Vorsatz noch dazu kommt (z.B. bei wiederholter Geschwindigkeitsübertretung innerhalb kurzer Zeit).
    Wer den doofen Zettel vor Ort unterschreibt ist selbst schuld, wenn dann der Vorsatz mit dazu kommt.


    Cerberus

  • Vor Ort kooperativ zeigen und gleich bezahlen ist meist günstiger (bei geringfügigen, eindeutigen Verstößen), dann entfällt schon mal die Verwaltungsgebühr.
    Wenn man Glück hat, kommt man auch mal nur mit einer Belehrung davon (ohne Verwarnungsgeld), ist aber von der Tagesform des Beamten und dem eigenen Auftreten abhängig.

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  • Vor Ort kooperativ zeigen und gleich bezahlen ist meist günstiger (bei geringfügigen, eindeutigen Verstößen), dann entfällt schon mal die Verwaltungsgebühr.
    Wenn man Glück hat, kommt man auch mal nur mit einer Belehrung davon (ohne Verwarnungsgeld), ist aber von der Tagesform des Beamten und dem eigenen Auftreten abhängig.


    Völlig korrekt!
    So hab ich mir mal 2 von 3 möglichen Punkten und den höheren Satz an Bussgeld gespart.


    Cerberus

  • Der Polizist entscheidet mal garnix,



    Cerberus


    Da täuscht du dich aber gewaltig. Zum einen kann er vor Ort in einem gewissen Spielraum entscheiden - er kann dich ja auch nur mündlich verwarnen - zum anderen nimmt er ggfs. deine Aussage auf und darum geht es.


    Wenn dir durch deine ungeschickte Aussage oder sonstige Indizien Vorsatz nachgewiesen wird kostet das das doppelte Bussgeld. Egal ob das in einem Rahmen liegt, den er noch vor Ort kassieren kann oder will oder ob es ein Verfahren gibt.


    Zitat:


    Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war, dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden kann. Zitatende


    Mir ist das ja völlig egal ob manche hier das glauben oder nicht. Es war als netter OT Hinweis an die Kollegen gedacht sich entsprechend zu verhalten. Wie gesagt in meinem Fall wurde sofort auf das Navi gesehen udn gesagt das müssen sie doch gewusst haben wie schnell man darf, ihr Navi zeigt das doch an. Wer es nicht glaubt dem empfehle ich den Selbstversuch. Meiner war teuer, aber noch im Rahmen und vor Ort zahlbar.

  • Der Polizist entscheidet mal garnix,
    der stellt lediglich fest, bzw. wirft vor!
    Immer schön die Belehrung anhören, fehlt diese bzw. wird vergessen, ist der Käse schon vorbei, bevor das Ganze zur Bussgeldstelle geht.
    Die Bussgeldstelle entscheidet, ob der Vorsatz noch dazu kommt (z.B. bei wiederholter Geschwindigkeitsübertretung innerhalb kurzer Zeit).
    Wer den doofen Zettel vor Ort unterschreibt ist selbst schuld, wenn dann der Vorsatz mit dazu kommt.


    Cerberus


    Hallo zusammen,


    immer noch gerne und viel lese ich den von mir gewählten Foren und freue mich, wen durch sachkundige Angaben / Hinweise Probleme gelöst werde können. Ärgerlich und gefählich finde ich dann allerdings, wenn durch Abweichen von der eigentlichen Fragestellung ein Nebenschauplatz, hier zu schnell fahren, aufgemacht wird und Mitgieder durch "gefählichem Halbwissen" Unsicherheit verbreiten. In Deutschland, also im Geltungsbereich der StVO,StVG und dem Ordungswidrigkeitengesetz gilt:


    1. Der einschreitende Polizeibeamte hat seine Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen; heißt in NRW Entschließungsermessen, bedeutet, der Beamte entscheidet ob er einschreitet oder nicht. Schreitet er ein, ist er an den Buß- und Verwarngeldkatalog gebunden, allerdings gibt es auch hier, wenn auch ganz enge Ausnahmemöglichkeiten,z.B. wirtschaftliche Notlage


    2. Dem Betroffenen ist an Ort und Stelle die Möglichkeit zu geben, sich zu dem vorgeworfenen Verstoß zu äußern ( § 55 OWiG ). Das ist die sog. Belehrung, er ist auch darauf hinzuweisen, dass er sich ggffls schriftlich äußern kann oder eben keine Angaben gegenüber der Polizei machen muss.


    3. Selbstverständlich kann der Polizeibeamte vor Ort feststellen, ob ein Vorsatzverstoß vorliegt oder nicht. Wie soll das denn der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle tun der nicht vor Ort ist ? Maßgebend hierfür ist u.a. der Verstoß selbst, z.B. telefonieren am Steuer, hier wird ganz bewußt das Telefon in die Hand genommen, selbst gewählt, SMS geschrieben usw., also vorsätzlich; doppelte Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit usw.
    Hinzu kommt noch der Punkt der Rücksichstlosigkeit als subjektives Merkmal, hier muss genau festgehalten werden, wie sich jemand vor Ort äußert. Beispiel: wie oben angeführt ich muss dringend aufs Klo oder ich habe einen Wasserrohrbruch und der Betroffene ist zu schnell gefahren. Ich würde darin sogar einen Entschuldigungsgrund sehen, wenn die Angaben glaubwürdig sind, meine Eindrücke dazu würde ich in die Anzeige schreiben und dann entscheidet tatsächlich die Bußgeldstelle bei Bußgeldtatbeständen, bei Verwarngeldtatbeständen entscheidet dann der Beamte vor Ort, ob er zahlen läßt oder nicht


    4. Zum Thema Geschindigkeitsanzeige im Navi:


    Hierzu ist bereits viel, auch hier im Board geschrieben worden. Unterschieden werden muss zwischen der Anzeige der erlaubten Geschwindigkeit und der im Navi vorhandenen Warnfunktion vor Überwachungsmaßnahmen. Letzteres führt bei Benutzung zur Einziehung und Vernichtung des Gerätes, da verboten.


    Ein Polizeibeamter vor Ort kann mehr als viele denken und wissen, also vorsichtig sein mit manchen Äußerungen. Ach ja, Höflichkeit und Sachlichkeit im Gespräch, wenn man erwischt wurde, wirken mehr als Schimpfen ( über sich selbst natürlich ) und Besserwisserei.


    Mit einem lieben Gruß von der Rennleitung NRW

    Herzliche Grüße aus der Vulkaneifel
    Thomas
    Suzuki GSF 600 S Bandit, Zumo XT und Cardo SHO-1

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  • Einen herzlichen Dank an die Rennleitung für diese sachlichen und klaren Beitrag.


    Vieleicht darf ich noch ergänzen, dass u.U eine etwaige Gefährdung auch noch eine Rolle spielen kann.


    Dass mit dem Wasserrohrbruch habe ich bewusst geschrieben, denn der Kandidat nach mir führte das als Entschuldigung an, dass er zu schnell gefahren sei. Damit ist eindeutig der Vorsatz zugegeben worden, warum auch immer, er ist vorsätzlich schneller gefahren als erlaubt. Nett von einem Polizisten wenn er das "überhört" oder als Entschuldigung gelten läßt, muss er aber nicht.


    Die Rennleitung wird mir bestätigen, dass es auch anders interpretiert werden kann und die Sache verteuern kann. Diese Ausreden hören die Herren von der RL sicher ständig.


    Nur auf das wollte ich hinweisen, aber keine OT Diskussion um des Kaisers Bart.


    Unn am besten so wenig wie möglich sagen, man weiss ja nie was daraus gemacht wird.

  • Hier in der Schweiz läuft eine Geschwindigkeitsübertretung so ab:


    Die Uebertretung wird von der Polizei nur nach einer Radarmessung vorgehalten und wenn das Bussgeld CHF 250.00 übersteigt, zur Anzeige gebracht. Darunter kann vor Ort bezahlt werden und die Sache hat sich damit. Schätzung wie im k.u.k. Oesiland durch auf beiden Augen blinde Gendarmen gibt es nicht.


    Wird eine Uebertretung festgestellt, sind sämtliche meist billigen Ausreden von wegen Wasserrohrbruch, dringend aufs Klo usw. zwecklos, die Lizenz zum schneller fahren, wie erlaubt haben nur Einsatzfahrzeuge im Notfall. Es gilt immer der Grundsatz "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht".


    Natürlich kann bei leichteren Verstössen der Polizeibeamte im gegenseitigen freundlichen Einvernehmen Gnade vor Recht ergehen lassen. Die Polizei muss mir auch keinen Vorsatz nachweisen, ich habe mich an die Signalisationen und der geltenden SVG zu halten, wenn ich zu schnell fahre oder trotz Ueberholverbot oder über die Sicherheitslinie überhole, ist es immer vorsätzlich.

  • Hier in der Schweiz läuft eine Geschwindigkeitsübertretung so ab: ...


    Schätzung wie im k.u.k. Oesiland durch auf beiden Augen blinde Gendarmen gibt es nicht.


    Das kommt wohl daher, dass, bis ein Schweizer die Übertretung wahrgenommen und verarbeitet hätte, sich der Lenker des besagten Fahrzeuges bereits 500 Meter außer Sichtweite befände :D


    Ne also im Ernst:
    1. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie gibt es seit 1918 nicht mehr. (müsste mittlerweile auch in der Schweiz schon bekannt sein :rolleyes:)
    2. Gendarmen gibt es seit 1. Juli 2005 nicht mehr.
    3. Schätzen war IMHO nur unter bestimmten Umständen erlaubt und wird seit Verwendung der Laser so gut wie überhaupt nicht mehr praktiziert.
    4. Hat das alles mit dem eigentlichen Threadthema absolut 0 zu tun



    EDIT:
    Habe jetzt eine alte Firmware aufgespielt und die aktuelle 3.90 per Webupdater drübergebügelt.
    Nun funktioniert wieder alles wie es soll.
    Danke für den Tip.

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  • Letzteres führt bei Benutzung zur Einziehung und Vernichtung des Gerätes, da verboten.


    http://www.radarfalle.de/technik/warn_stoertechnik/recht.php


    Ein Navi ist nicht dazu bestimmt.....


    Gerichtsurteil hierzu... Fehlanzeige


    Gleicher Passus in der Schweiz... Gerichtsurteil... das beschlagnahmte Navi wurde schon längst wieder zurückgegeben und in der Schweiz werden Navis diesbezüglich nicht mehr beanstandet.


    Begründung: es können nur die ohnehin bekannten stationären Anlagen angezeigt werden. Mobile Messungen können vom Gerät nicht erkannt werden.


  • NRW=Norwegen?


    Cerberus