Verkauf von GPSMap 62S plus Kartenmaterial - rechtliche Fragen

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Leute!
    Bitte verzeiht mir die vielleicht dämliche Frage.


    Ich habe ein GPSMap 62S. Dazu habe ich die Topo Österreich V2 auf dieses Gerät registriert. Zusätzlich habe ich "City Navigator® Europe NT – Alps + DACH" damals Download gekauft und auf eine micro-SD-Karte geladen und ebenfalls mit diesem Gerät verbunden.


    Ich möchte nun das Gerät samt Kartenmaterial verkaufen. Das ist doch erlaubt, oder? Ich verkaufe es als Einheit.


    Wenn erlaubt, wie muss ich dann vorgehen, damit der Käufer keine Probleme hat.
    Genügt es, wenn ich bei mygarmin für dieses Gerät die Registrierung einfach lösche? Geht dann das Kartenmaterial automatisch mit? Der Käufer kann dann das Gerät registrieren und alle freigeschalteten Karten stehen ihm zur Verfügung?
    Und kann er/sie dann auch die DVD von der TOPO Österreich auf seinem/ihrem Computer benutzen?
    Und die City Navigator Europe NT kann man dann von mygarmin erneut herunterladen? Weil die eingesetzte micso-SD-Karte möchte ich nicht verkaufen, die würde ich brauchen.


    Fragen über Fragen. Sorry!


    Danke für eure Hilfe!


    Tecumseh17

  • Kuckst du hier! Das beantwortet deine Fragen (insbesondere Antwort #4).


    Und die City Navigator Europe NT kann man dann von mygarmin erneut herunterladen? Weil die eingesetzte micso-SD-Karte möchte ich nicht verkaufen, die würde ich brauchen.


    Das ist dann wohl auch von dem Ablaufdatum des Downloads abhängig. Die neueren Versionen können innerhalb von einem Jahr mehrfach heruntergeladen werden.


    Aber: Warum willst du die Karte überhaupt behalten und nicht mit abgeben? :confused:

  • Das ist eine 6GB micro-SD-Karte und die möchte ich in meinem Mobiltelefon einsetzen. Ich habe die City Navigator-Software ja nur als Download erworben. Aber ich habe gerade in mygarmin.com gesehen, dass man die Software ohnehin nochmals herunterladen kann.


    Wichtig war mir die Info, dass der Käufer, wenn er das Gerät bei Garmin registriert, wieder alle Freischaltungen vorfindet. Und das dürfte wohl der Fall sein...


    Danke für die Hilfe.

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  • Das Kartenmaterial ist doch in dem Fall (download) gebunden an das Gerät. Kopier doch einfach einmal den gesamten Inhalt (\garmin Ordner) deiner 6GB Karte auf eine andere (z.B. billige 2 GB Karte) und stecke diese in das Gerät. Ich gehe davon aus, dass das Gerät die Karte ohne Probleme akzeptiert, da die Freischaltschlüssel für das Gerät in dem Kartenmaterial codiert wurden.

    Wenn Du deine Registrierung löschst, kann der Käufer das Gerät neu bei Garmin registrieren und die verbundenen Karten wandern mit dem Gerät zum neuen Käufer. Wenn das Kartenmaterial aber nicht mehr zum Download zur Verfügung steht, kann nur der Garmin-Support noch weiterhelfen.

  • Danke für den Tipp. Das werde ich probieren.
    Danke für eure Hilfe!!

  • Ich möchte nun das Gerät samt Kartenmaterial verkaufen. Das ist doch erlaubt, oder? Ich verkaufe es als Einheit.


    Abgesehen von den Fragen, wie es nun organisatorisch zu handhaben ist (das beantworten die anderen Postings) ist es rechtlich (das war deine Frage) nicht zulässig. Denn nach § 17 Abs. 2 UrhG erschöpft sich Garmins Verbreitungsrecht nur insoweit, als dass eine Karte auf einem Datenträger in den Verkehr gebracht wurden ist. Nach einem solchen Erstkauf darf der Käufer die Karte auf dem Datenträger weiterverkaufen, ohne dass Garmins Verbreitungsrecht an der Karte verletzt würde. Ohne einen Datenträger aber tritt die sog. Erschöpfungswirkung nicht ein: Garmin, und nicht du als Käufer, darf allein bestimmen, ob die Karte weiter verbreitet wird.


    Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob Garmin das vielleicht sogar im positiven Sinne tut, etwa in den AGB. Es würde mich aber überraschen.


    Den online per Download erworbenen CN darfst du also nicht im Wege des Weiterverkaufs weiter verbreiten. Das ist das an anderen Stellen so intensiv diskutierte und inzwischen geklärte Thema der Gebrauchtsoftware. Mit einem Kopierschutz (Aktivierung) und somit dem sehr umstrittenen § 95a UrhG hat die Frage hingegen nichts zu tun.


    Manni

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  • @manni


    Danke für deinen Beitrag.


    Ich möchte jetzt einfach nur das Garmin-Gerät - die Hardware - verkaufen. Und ich hoffe, dass da Garmin nix Rechtliches gegen mich in der Hand hat! :)


    Was diesen blöden Download-Kauf betrifft: ich möchte den gar nicht verkaufen, der ist nur halt in mygarmin-Konto aufgeführt. Und wie mir hier gesagt wurde, wird, wenn ich mein GPS-Gerät in meinem Account lösche, alles Kartenmaterial auf den Käufer weitergegeben, wenn er das Gerät wieder in mygarmin registriert.
    Das heißt, dieser Download-Kauf klebt am Gerät und wandert einfach mit. Nur dafür kann ich nichts. Ist halt so. Ich verkaufe ausschließlich die Hardware, wenn der zukünftige Käufer dann auch den Download-Kauf dazubekommt, soll es mir auch recht sein.


    Aber jetzt reicht es mir mit dieser rechtlichen Abhandlung. (Dennoch Dank an Manni für die Erklärungen!).


    Übrigens, ich sollte mein GPS-Gerät mal zum Verkauf anbieten.