Habe in 03'04 einen 2610 über einen ebay Händler erworben. Kaum sind 3 Monate ins Land gegangen, schon ist das Gerät defekt. O.K., da ich sozusagen neben Garmin Deutschland wohne, bin ich persönlich hin, um zu reklamieren. Meine äusserts miesen Erfahrungen hierzu möchte ich hier nicht vorenthalten:
1. Am liebsten ist es den KD-Technikern, wenn Sie keinen Publikumsverkehr haben.
2. Umtausch bzw. Garantie nur gegen Rechnung von einem NICHT-Internet Händler.
3. Wenn bei einem Internet Händler erworben, so muß man eine Austauschpauschale löhnen, die sich im Fall vom 2610 auf € 261,-- beläuft.
Hiermit wird systematisch deutsches Garantierecht unterlaufen. Ja, können denn irgendwelche Firmen (in diesem Fall U.S. amerikanisch) ihre Garntiebedingungen für ihre Artikel in Deutschland angepriesen, beliebig ändern? Nein, natürlich nicht. Auch wenn sie dies versuchen und über ihre Homepage so kundtun, müssen auch sie sich a die Maßgaben der jeweiligen Länder halten - vor allem an die Gesetze.
Habe deshalb Unterlassungsklage über die renommierteste dt. Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht eingereicht - es geht nicht an, daß die Garantie für ein Gerät, was erst seit 11'03 und de facto erst seit 12'03 im Handel ist (ergo 2 Jahre Garantie schon rein rechnerisch akzeptiert werden müssen - egal ob mit oder ohne Kaufbeleg!!!) nach eigen Gutdünken des Herstellers festgelegt werden.
Habe zudem viel Zeit und werde ggf. auf Grundsatzurteil klagen (Einschalten von Verbraucherverbänden und Hinzuziehen aller relevnten Medien). Nur wenn man nicht alles schluckt, kann und wird sich in diesem Land etwas ändern!!!!!