Zweiten Freischaltcode verkaufen?!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Zitat

    Zitat von JLacky@23.08.2004 - 15:17
    Welche beiden Lizenzen meinst Du hier?
    Für die CitySelect hast Du nur eine Lizenz! Es sei denn Du hast zwei Orginal-CDs gekauft?


    Hi Wolfgang und JLacky,
    ich meine nur die beiden Freischalt-Codes für 2 GPS-Geräte. Ja, dass ich alles mitgebe ist schon klar, da der Käufer ja auch alles übernimmt. Er übernimmt halt alle Rechte und Pflichten von mir.


    Es dürfte auch Sinn machen, die CS-Karte zusammen mit dem Gerät zu verkaufen. Ansonsten wäre ja Freischalt-Code verloren. Der Käufer wird an der Karte ja auch interessiert sein, wenn er sie nicht schon hat.



    Kay

  • Noch eins zu der Freischaltpolitik von Garmin:


    Bis vor ~ einem Jahr wurden die Autoroutinggeräte immer im Bundel mit der Software verkauft. Da kamen diese Diskussionen gar nicht auf. Allerdings konnte man den 2. Freischaltcode für den Eigengebrauch gar nicht nutzen, weil es ja keine Geräte ohne Software gab.
    Jetzt werden endlich auch Geräte ohne Software verkauft, und dadurch habe ich die Möglichkeit, mein 2.-Gerät günstiger zu erwerben. Diesen Vorteil möchte ich mir nicht unbedingt kaputmachenlassen.
    Wenn der Handel mit der 2.-Lizens aber um sich greift, dann wird Garmin die sicherlich schnell abschaffen. :bye:

  • wer glaubt, daß SW-Klick-Lizenzbestimmungen gelten, sollte mal das hier lesen.


    Insbesondere unter Punkt 3, 2. Abschnitt:


    "3. Wirksame Einbeziehung?


    ...


    Umstritten ist schon, ob Lizenzvereinbarungen überhaupt wirksamer Vertragsbestandteil und damit wirksame Rechtsgrundlage werden können, wenn sie der Käufer erst beim Öffnen der Verpackung, also nach dem Kauf, einsehen kann. Nach § 305 Abs. 2 BGB ist die Frage einer wirksamen Einbeziehung zu verneinen. In diesen Fällen ist die Geltung der Lizenzbestimmungen als Ganzes ausgeschlossen. Es gelten lediglich die gesetzlichen Mindestrechte des Urheberrechts (§§ 69a ff. UrhG)."


    Das ist von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Sakowski und ich denke, der weiß, was er schreibt. :D


    Schönen Abend noch...


    Gruß
    Wolfgang :bye:

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  • moin,


    bin mal gespannt, wie die lizenzbestimmungen von Garmin in zukunft aussehen werden. z.bsp. software befindet sich im gerät ab werk und wird über internet nur noch freigeschaltet - nachdem die kreditkarte gezückt wurde? oder eine zweite freischaltung wird es nicht mehr geben, dafür kostet die software aber noch soviel wie heute?


    wie man den zweiten freischaltcode verkaufen kann, ohne die CD illegal zu kopieren, ist mir eh ein rätsel. einer wird ja wohl mit "backup-CDs" arbeiten, ergo ist einer von beiden illegal unterwegs. :blink:


    bye

  • Zitat

    Zitat von Wolfi2000@23.08.2004 - 18:25

    Da bin ich eben anderer Meinung. Im Kern besagt der §69c UrhG, daß Dir der Hersteller nicht (bzw. nur in sehr engen Grenzen) vorschreiben darf, was nach dem 1. In-Verkehr-bringen (= Verkauf an den Distributor oder Händler) mit der SW weiter geschieht. Und Garmin versucht eben hierauf durch die Freischaltcodes/Seriennummer Einfluß zu nehmen, auf welcher Hardware (= GPS-Gerät) die SW beim Endkunden laufen darf.


    Und was soll daran verboten sein?


    Spätestens nach der Einführung von WIN XP und der damit verbundenen Registrierungspflicht ist doch dieses Thema von Tisch.


    • Fast jede Microsoft Software muss registriert werden
    • Bei PocketPCs wird fast jede registrierte Software an die Seriennummer des Gerätes oder den Benutzernamen gebunden
    • Handy-Software wird in der Regel an die Rufnummer oder IMEI gebunden.
    • usw. usw.


    All das soll unzulässig sein, und der Gesetzgeber und der Verbraucherschutz schauen ungerührt zu?


    GARMIN tut nichts anderes wie viele anderen Firmen auch. Du kanst es akzeptieren, und GARMIN Produkte kaufen, oder nicht kaufen, wenn Du das nicht akzeptieren willst.


    Zitat

    Und der 2. Punkt ist nach wie vor, daß die Klick-Lizenzen (wie bei der Mapsource dabei) in D ziemlich umstritten sind und juristisch gar nicht sicher ist, daß die Vertragsbestandteil mit Dir werden.


    Ich sehe nicht das es sich bei der GARMIN-Lizenz um so einen Fall handelt. Bei den Softwarepacketen von GARMIN die ich bis jetzt installiert habe (MetroGuide, CityNavigator, CitySelect), lag ein Handbuch bei, in dem die Lizensbestimmung (manchmal sogar in Deutsch) zu finden war. Das heisst ich konnte die Lizensbestimmungen einsehen, ohne die Diskette zu installieren.


    Zitat

    spricht m. E. nach nichts dagegen, einen Freischaltcode mit jemand anderem zu teilen, solange sowohl ich, als auch der andere eine original CD der SW besitzt.


    Ja, das ist richtig. Das macht sogar richtig Spass, könnte ich mir vorstellen, so nach dem Motto: Gibt mir deinen zweiten Freischaltcode, dann gebe ich Dir meinen zweiten Freischaltcode. (Tschuldigung)
    Was mach das denn für einen Sinn? Wer eine orginal CD hat, hat doch sowie so eine Lizenz, und bekommt von GARMIN auf Anfrage den zweiten Freischaltcode. Da muss man sich doch den zweiten Fresichaltcode nicht illegal bei eBay oder sonstwo kaufen oder tauschen.


    Zitat

    Wenn Du mir einen Beweis bringst, daß die Lizenzbedingungen tatsächlich Vertragsbestandteil werden, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Ich habe zumindest noch keinen gefunden.


    Wer sich einen zweiten Freischaltcode besorgt, woher auch immer, ohne das er in Bestitz einer Orginal-CD der entsprechenden Karte ist, der muss sich keine Gedanken machen ob die Lizensbestimmungen Vertragsbestandteil sind oder nicht, weil der hat ja noch nichteinmal einen Vertrag, weil er sich die Freischaltung illegal besorgt hat.


    Und das wird spassig, wenn ich dann sage: "Ach Herr Richter, das ist ja alles garnich so schlimm. Die Lizensbestimmungen wären ja sowieso nicht bindend gewesen, also habe ich mir gleich eine Raubkopie besorgt."


    Mfg
    JLacky

  • Hi JLacky,


    ist ja interessant, daß Du gerade Microsoft - eine der größten Rechtsbeuger-Firmen sowohl in den USA, als auch in D - als Beweis für Deine Ausführungen angibst. Hast Du wenigstens ein klein wenig die Prozesse um MS mitverfolgt und wie wenig/gar nicht MS sich an die Urteile/Auflagen hält? Ich empfehle da http://www.heise.de, da kann man die ganze Sache mal nachvollziehen.


    Und "vom Tisch" ist da gar nichts, im Gegenteil.


    Zitat

    GARMIN tut nichts anderes wie viele anderen Firmen auch. Du kanst es akzeptieren, und GARMIN Produkte kaufen, oder nicht kaufen, wenn Du das nicht akzeptieren willst.

    Das mag sein, heißt aber noch lange nicht, daß es auch zulässig ist. Und ich habe bereits vom Kauf eines 76CS Abstand genommen, weil mir die "Lizenzpolitik" von Garmin nicht gefällt. Das ist reine Kundenverarsche.



    Zitat

    Wer sich einen zweiten Freischaltcode besorgt, woher auch immer, ohne das er in Bestitz einer Orginal-CD der entsprechenden Karte ist, der muss sich keine Gedanken machen ob die Lizensbestimmungen Vertragsbestandteil sind oder nicht, weil der hat ja noch nichteinmal einen Vertrag, weil er sich die Freischaltung illegal besorgt hat.


    Und das wird spassig, wenn ich dann sage: "Ach Herr Richter, das ist ja alles garnich so schlimm. Die Lizensbestimmungen wären ja sowieso nicht bindend gewesen, also habe ich mir gleich eine Raubkopie besorgt."

    Ich habe nie behauptet, daß Benutzung eines Freischaltcodes ohne original CD ok ist und habe auch nie von Raubkopien gesprochen, ich zitiere mich da gleich mal selber:

    Zitat

    spricht m. E. nach nichts dagegen, einen Freischaltcode mit jemand anderem zu teilen, solange sowohl ich, als auch der andere eine original CD der SW besitzt.

    Und Original CDs ohne Code werden z. B. über Ebay angeboten, auch Vollversionen. Woher diese kommen ist dann auch völlig irrelevant.


    Ich finde es im übrigen müßig, diese Diskussion weiter zu führen. Wie gesagt: ich lasse mich gerne eines besseren Belehren. Aber nur mit echten Fakten, wie z. B. Paragraphen, Urteile, Fachartikel. Und die hast Du noch nicht gebracht.


    Schöne Nacht noch und immer locker bleiben. Gut und Böse ist halt nicht immer so, wie sich die Software-/Musik-/Filmindustrie das wünscht... :lol:


    Gruß
    Wolfgang :bye:

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  • Zitat

    Zitat von Wolfi2000@23.08.2004 - 23:14
    Ich finde es im übrigen müßig, diese Diskussion weiter zu führen.


    Ja, ist evtl. besser.


    Zitat

    Microsoft - eine der größten Rechtsbeuger-Firmen


    Mit diesem Zittat von Dir, von dem ich mich hiermit distanziere, ist auch für mich diese Diskussion beendet.


    JLacky

  • Hi JLacky,



    Oops, schade eigentlich. Wo es doch jetzt erst interessant wird. ;)


    Aber:


    1. Geben alle meine Beiträge meine persönliche Meinung wieder und
    2. Habe ich bei MS gearbeitet. Ich weiß also - zumindest ein wenig - , wovon ich schreibe/rede.


    In diesem Sinne: Schönen Tag noch und - wie gesagt - locker bleiben... :lol:

  • Zitat

    Zitat von Wolfi2000@24.08.2004 - 09:35


    AGBs sind in jeder branche üblich, nicht nur in der software-branche. nur ist es halt leichter ne CD zu kopieren, als nen Mercedes oder nen toaster, ergo ist auch mehr "schutz" bei softer ware nötig. wer daran schuld ist sind aber wohl nicht die hersteller, sondern die raubkopierer. B)


    wovon sollen denn die programmierer leben? kein wunder, wenn man auf einmal alles in indien machen läßt... :D :lol:

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  • Hi Foxi,


    Zitat

    nur ist es halt leichter ne CD zu kopieren, als nen Mercedes oder nen toaster,


    Das wäre dann - auf Garmin bezogen - so: ich kaufe mir einen Mercedes. Im Kauf ist aber nicht der Mercedes selber enthalten, sondern nur die Erlaubnis den gekauften und noch einen anderen zu fahren (=Freischaltcodes). In dem Moment, in dem ich den 2. Mercedes (z. B. von einem Bekannten) starte, wird dies bei Mercedes selber registriert und gespeichert. Wenn ich einen weiteren Mercedes (z. B. Leihwagen) fahren will, muß ich diesen dann erneut kaufen und erhalte wiederum für den neuen und einen weiteren je eine Fahrerlaubnis.
    Wenn die Fahrzeughersteller sowas machen würden, was glaubst Du, wie lange es die dann noch geben würde? ;)


    Zitat

    wovon sollen denn die programmierer leben?

    Gegenfrage: Wovon leben Open-Source Programmierer? Ich will keine Linux <-> Windows Diskussion vom Zaun brechen, aber Linux ist inzwischen eine recht brauchbare Alternative zu Windows. Und kostenlos. :lol:

  • Zitat

    Zitat von Wolfi2000@24.08.2004 - 16:33


    naja,


    wovon Open-source programmierer leben? wahrscheinlich vom entgeltlichen programmieren für Windows-systeme... und privat entwickeln sie opensource. oder sie leben von internen programmen (IBM, SUN, etc). die gelder werden aber trotzdem irgendwo verdient, denn auch ein opensource entwickler lebt nicht von luft. :P


    im server/web-application bereich hast du wohl recht, im enduser-bereich geht an Mickeysoft aber kaum ein weg vorbei, außer spezial-applikationen. ich hab bis heute z.bsp. noch keine tabellenkalkulation gesehen, die es mit Excel aufnehmen kann (ich rede nicht von Makros oder +/- spielkram, das können alle). ein Windows system läuft recht stabil in einem unternehmen, wo nicht ständig studenten dran rumbasteln und ganze CDs installieren aus lust und laune. mein NT4 rechner lief 4 jahre ohne irgend ein problem, der aktuelle Win2000Pro ist auch nicht letzter schrei, zum "arbeiten (= nicht spielen) aber auch seit 2 jahren ohne probleme im einsatz. und seit ich zuhause aufgehört hab jeden scheiss zu installieren, sondern nur das, womit ich produktiv arbeite, läuft die kiste auch mit XP Pro super. :P


    ich bin kein Mickeysoft freund, aber die konkurrenz hat einfach kein passendes gesamtpaket zu bieten. und solange ein Office-dokument nicht 1:1 in einer fremdsoft zu bearbeiten ist, ohne daß hier und da rumgebastelt werden muß, sind unternehmen eher unwillig, zu wechseln.


    man sollte nicht vergessen, daß der 2-te freischaltcode ein entgegenkommen von Garmin war, die doch teure soft weiter nutzen zu können, falls ein kunde ein zweites gerät kaufte. und davon gibt es einige. mittlerweile gibt es aber einige preiswerte geräte ohne die passende soft am markt (übrigens wurde vorher über das bundeln und deswegen hohe preise gejammert), damit etliche kunden, die vorher nie GPS hatten und schon jammern genau diese kunden, daß die soft nicht gratis ist.


    warum kauft ihr nicht einfach Magellan?


    übrigens läuft der Mercedes auch per freischaltcode. verkauf mal deinen schlüssel, ist wertlos ohne auto - umgedreht genauso :bye:

  • Zitat

    man sollte nicht vergessen, daß der 2-te freischaltcode ein entgegenkommen von Garmin war

    Puh, ich gebe es auf. Anscheinend hat die Gehirnwäsche der SW-Industrie schon zu gut gewirkt... ;)


    Nix für ungut...

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  • nenn es gehirnwäsche, ich nenne es "fairen" preis für "faire" gegenleistung. aber seit geiz geil ist, sind die realitäten wohl verschoben. :lol:

  • Moin Moin


    @Foxi

    Zitat

    warum kauft ihr nicht einfach Magellan?


    Genau deshalb habe ich mir ein Magellan Gerät angeschafft. Mir geht dieses ganze Freischaltgedönz tierisch auf die Nerven. Für mich ist es halt reine Abzocke. Was soll das, den Kauf von Software an ein Gerät zu koppeln. In Zukunft wirds dann wohl soweit sein, dass ich mit dem neu gekauften Auto (muß ja kein Mercedes sein) nur an einer bestimmten Tankstelle tanken darf. :angry:


    Gruß
    Crashdax

  • Hi Crashdax,


    cool endlich mal jemand, dem das genau so auf den Geist geht. :lol:


    Wenn Garmin wenigstens die Übertragung des Freischaltcodes weg von verkauften auf neu angeschaffte Geräte machen würde, dann wäre ich ja gerade noch damit einverstanden. Aber nein, nach 2 Freischaltungen ist definitiv Schluß, egal, ob das freigeschaltete Gerät sich noch in meinem Eigentum/Besitz befindet, oder nicht.


    Ich kann nicht verstehen, wie Leute - von denen man meinen könnte, daß sie vernünftig denken können - diese Geschäftspraktiken - die noch dazu rechtlich auf tönernen Füßen stehen - als "fair" empfinden können.


    Und um beim Beispiel Mercedes zu bleiben: Zu jedem Mercedes gibt es einen Schlüssel mit dazu, bei Garmin müßte man für bestimmte Garmin - Autos die Schlüssel nochmal extra dazukaufen. :D

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  • Meine volle Zustimmung, so nutzt ein Monopolist seine Stellung aus.
    Garmin ist noch dreister als Microsoft.
    MfG wave

  • also ich kann Wolfgang nur zustimmen!!!


    Ich hatte selbst noch eine CityNavigator Lizenz von einem gestohlenem SP III. Die CityNavigator Lizenz wollte ich nun sowohl auf meinen 276C und einem zukünftigen 60CS freischalten. Geht natürlich bei Garmin überhaupt nicht. Der für mich nicht mehr existierende SP III wird ewig an die CityNavigator Lizenz gekoppelt bleiben. Das ist eine extreme Einschränkung. Streng genommen kann ich auch laut Garmin ein einmal registriertes Gerät nicht getrennt von der Software verkaufen.


    Also hätte ich für meine neuen 2 Geräte noch eine CitySelect Vollversion kaufen müssen (da auf die CityNavigator nur noch eine Freischaltung möglich war) und immer schön 2 Updates in Zukunft bezahlen sollen. So jedenfalls der Gedanke von Garmin. Also habe ich die CityNavigator mit dem UnlockCode und der Möglichkeit einer 2. Freischaltung bei ebay vertickert. Ich seh da überhaupt nichts illegales nur 1 Freischaltcode zu verkaufen. Für das Geld habe ich dann eine CitySelect Vollversion mit 2 möglichen Freischaltcodes erstanden.


    Garmin will noch nicht mal die Seriennummer des SP III zur weiteren Benutzung sperren lassen.


    Soviel zur Kundenfreundlichkeit von Garmin.


    Gruß TimS

  • Zitat

    Zitat von TimS@27.08.2004 - 17:46
    Ich hatte selbst noch eine CityNavigator Lizenz von einem gestohlenem SP III.......
    Garmin will noch nicht mal die Seriennummer des SP III zur weiteren Benutzung sperren lassen.


    Warum sollte garmin auch die Seriennummer sperren? Das bringt ja nichts!
    Der gestohlene SP3 hat ja bereits den 25stelligen Freischaltcode im garmin Datenchip drinnen. Dh. das Kartenmaterial welches sich auf dem gestohlenen SP3 befindet kann benutzt werden.
    Aber bei diesem gestohlenen SP3 kann niemand anderer ausser dir ein anderes Kartenmaterial aufspielen da der 25stellige Code nicht bekannt ist, denn hast du ja zu Hause und schon gar nicht kann derjenige ein update freischalten denn dafür
    braucht der momentante Besitzer deines gestohlenen SP3 wiederum den 8stelligen Reg.code und denn hast auch wiederum nur du.
    Ausser der SP3 wurde dir mitsamt Freischaltcode und Regcode entwendet, dann allerdings würd ich mich nochmal mit garmin in Verbindung setzen und extra darauf Hinweisen, bin sicher das die dann den 8stelligen Reg.code "stilllegen"...
    Solange aber die Codes in deinem Besitz sind bringt auch ein sperren des SP3 nichts,
    da der "jetzige" Besitzer(in) vom SP3 sowieso keinen Zugriff auf das Reg.konto bei garmin.com hat.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

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  • @Kurt


    Zitat

    Aber bei diesem gestohlenen SP3 kann niemand anderer ausser dir ein anderes Kartenmaterial aufspielen da der 25stellige Code nicht bekannt ist, denn hast du ja zu Hause und schon gar nicht kann derjenige ein update freischalten denn dafür
    braucht der momentante Besitzer deines gestohlenen SP3 wiederum den 8stelligen Reg.code und denn hast auch wiederum nur du.


    Das stimmt so nicht ganz. Laut Garmin Deutschland ist es möglich, mehrmals ein Gerät mit verschiedenen Kartenversionen freizuschalten. Der neue Freischaltcode wird unter einem anderem als meinen UnlockCode durch Eingabe der Seriennummer ermittelt. Hat mir Garmin Deutschland selbst empfohlen, als ich keine Begeisterung zeigte 2 Mal die Software zu kaufen. Somit kann ein anderer den SP III voll nutzen, indem er unter einem anderen UnlockCode die Seriennummer eingibt. Garmin ist das egal, der Nutzer des SP III bekommt den neuen Freischaltcode. Ich hingegen hab den SP III immer noch in der Registrierung drin und kann die Software nicht frei nutzen. Durch den Diebstahl ist der Nutzen der Software halbiert worden.


    Gruß TimS.