eTrex 30: zwei Karten gleichzeitig auf dem Gerät?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo zusammen,


    als Navineuling stehe ich kurz vor dem Kauf meines ersten Gerätes. Dazu will ich die City Navigator NT (DACH) und die Topo Deutschland Nord 2010 kaufen. Die City Navigator gibt es ja in Form einer SD-Karte und die Topo in DVD plus SD-Karte.


    Und nun meine Frage(n): kann ich beide Karten gleichzeitig auf dem eTrex 30 installiert haben?
    Wenn ja, wie? Eine Karte im internen Speicher und eine auf SD-Karte? Oder beide Karten auf einer neuen selbst geladenen SD-Karte?


    Ich möchte bei der Anfahrt, z.B. zu einer Wanderung, mit dem Pkw die City Navigator und anschließend bei der Wanderung die Topo nutzen. Ohne SD-Karten umstecken zu müssen.


    Ist das so möglich?


    Mit fragendem Gruß


    Nick

  • Also wenn Du zwei Karten in einem Gerät nutzen möchtest, solltest Du beide besser nach Möglichkeit auf DVD kaufen. Die Versionen auf Speicherkarte sind zwar leichter auf zukünftig neu angeschaffene Geräte übertragbar, aber da sind selten mehr als nur ein paar hundert Megabyte Platz gelassen, was für weite Kartenabdeckung dann nicht mehr genügt.


    Also besser den City Navigator auf DVD und die Topo Nord kommt sowieso mit Speicherkarte und DVD daher.
    Ausserdem kann man ein Dauerabo namens "Lifetime Update" nur mit der DVD-Version der City Navigator nutzen, nicht mit der SD-Karten Version.


    Willst Du die City Navigator übrigens tatsächlich nur fürs Auto nutzen, ist der etrex eine schlechte Wahl. Hier würde ich Dir eher ein Zweitgerät empfehlen.
    Den Garmin Nüvi 1240/1245 bekommt man schon für 75-90 Euro, dann inkl. Kartenmaterial.
    Während der Fahrt den etrex beachten oder sogar bedienen zu wollen, ist wegen der Ähnlichkeit zum Mobiltelefon mittlerweile sogar ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung. Die Anzeige ist schon recht klein und im gegensatz zum Nüvi kann der etrex nicht sprechen sondern lediglich piepsen.


    Dem etrex 30 liegt übrigens ein Gutschein für einen Teilausschnitt nach Wahl für die Topo Light bei. Das kann Niedersachsen/Bremen sein oder wenn das nicht genügt, vielleicht einfach ein Stück Deutschland, das in der Nord-Topo nicht mehr enthalten ist. (Bayern, Baden-Württemberg oder RLP-Hessen-Saarland)

  • Da das eTrex 30 genügend internen Speicher hat, geht schon so wie gedacht: CN als SD-Version und die Topo für´s Gerät freischalten und in den internen Speicher.
    Ich würde das Geld für eine CN auch besser in ein normales Navi investieren.

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  • Während der Fahrt den etrex beachten oder sogar bedienen zu wollen, ist wegen der Ähnlichkeit zum Mobiltelefon mittlerweile sogar ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung. Die Anzeige ist schon recht klein und im gegensatz zum Nüvi kann der etrex nicht sprechen sondern lediglich piepsen.



    ... und ich bin jahrelang mit dem alten eTrex gut gefahren, sprechende Navis gehen mir eh auf die Nerven. Gute Augen braucht man natürlich... :rolleyes:

    Daß es natürlich wirtschaftlich Blödsinn ist, eine CN für den eTrex zu kaufen, wenn man ein kompettes Navi für's Auto mit Kartenabdeckung für Europa unter 100 Euro bekommt, ist natürlich richtig. Aber wir wissen ja nicht, was der TO mit dem eTrex alles vorhat *). Ich fand es z.b. bei Städtereisen ohne Auto auch immer praktisch, ein Navi mit CN in der Tasche zu haben - weniger wegen der Karten, sondern wegen der umfassenden POI-Sammlung. Mal schnell den nächsten Supermarkt in Paris gesucht? Mit der CN kein Problem! ;)

    Uwe

    *) sorry, steht ja oben!
    Dafür würde ich dann auch eher für ZWEI Navis plädieren...

  • Moin und Danke für die bisherigen Antworten.


    Da ich meine Autofahrten zu über 90% mit einem analogen Navigationsmaterial namens Papierkarte vornehme und in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen sowieso weniger Auto fahren werde, würde ich ein Navi für die Straße eben selten nutzen. Eigentlich nur, wenn ich nicht mehr weiter weiß.
    Da erschien mir die CN DACH für 40 € die günstigste Lösung. Allerdings gibt es sie nur in der SD-Karten Version.


    Wenn es aber so funktioniert, wie RainerSurfer bestätigt, brauche ich mir ja nur noch über den Einsatz von CN oder Nüvi Gedanken machen.


    Nick

  • Während der Fahrt den etrex beachten oder sogar bedienen zu wollen, ist wegen der Ähnlichkeit zum Mobiltelefon mittlerweile sogar ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung.

    und das steht genau wo? Bitte hierzu mal eine Quelle. Danke.

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  • StVo §23.1 verbietet lediglich die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer, wenn das Gerät dazu in die Hand genommen werden muss.


    Wird man dabei beobachtet wie man ein kleines Navigations-Handgerät einhändig am Steuer bedient, ist das zwar streng nach Vorschrift nicht untersagt, dürfte jedoch in Diskussionen mit den Gesetzeshütern ausarten, wenn man erklären möchte, das man trotz amtlicher Beobachtung kein Telefon bedient hat.


    Laut bisheriger Rechtsprechung muss es sich um ein Gerät handeln, mit dem man Töne übermitteln kann, wodurch ein Telefonieren möglich gemacht würde.
    Das bedeutet, das man das Handy auch als Navi nicht in der Hand gehalten verwenden darf.
    Das es sich nicht um ein Handy handelt, sondern um ein nicht zum telefonieren geeignetes Navi, wäre ein zulässiger Widerspruch.
    Den wird man aber bislang stets vor Gericht anbringen müssen.


    Also wird man von der Polizei trotzdem angehalten oder falls nicht, bei Beobachtung der Nutzung der Halter des Fahrzeuges angeschrieben.
    Die Unannehmlichkeiten hat man also trotzdem.
    Durch eine Festinstallation des Gerätes, also eine Halterung im Fahrzeug, kann man die Verfolgung umgehen.

  • ok, Danke.
    So kenne ich das und ich dachte schon, ich hätte da was verpaßt.

  • StVo §23.1 verbietet lediglich die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer, wenn das Gerät dazu in die Hand genommen werden muss.


    Da Funkgeräte benutzt werden dürfen, wirds es auch bei der Bedienung eines GPS-Handheld keine Probleme geben.


    Zitat

    a. § 23 Abs. 1a StVO verbietet zunächst lediglich die Benutzung von Mobil- oder Autotelefonen, nicht aber die Benutzung oder Bedienung von Funkgeräten (vgl. Janker, NZV 2006, 69; Jur. Zentr. des ADAC, DAR 2001, 145; Hentschel, § 23 StVO, Rn. 31)


    Wenn man natürlich deswegen Schlangenlinien fährt, sieht es wieder anders aus.

    Mike (mike_hd)

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  • Der Gesetzgeber hat sich dabei zwar durchaus was gedacht, nämlich mögliche Ablenkungen des Fahrers als Verstoss ahnden zu können. Leider steht in der StVo aber explizit nur das Telefon als verbotener Gegenstand.
    Vorangegangen war eine Häufung von Unfällen mit Beteiligung von telefonierenden Fahrern.
    Ich würde mich nicht wundern, wenn sich dieser Ausschluss irgendwann mal auch auf andere Geräte ausdehnt.
    Gerichtsentscheidungen zu erfolgreichen und nicht erfolgreichen Widersprüchen bei Bußgeldverfahren gibt es zahlreich.
    Ich habe sogar schon ein Beispiel gefunden, bei dem ein Autofahrer annahm, das nur telefonieren verboten wäre und sich daher im Recht fühlte, da er "nur eine SMS geschrieben hatte".
    Dieser Widerspruch war natürlich erfolglos. Das dieser Fahrer dann allerdings mit der selben Summe zu Kasse gebeten wird wie Jemand der tatsächlich nur telefonierte, war vermutlich Glück.
    Ich stelle mir das aber ungefähr so abstrus vor, wie die Ausrede, man habe nur in seinem Etrex per Joystick die Adresse seines neuen Fahrziels eingegeben.


    Das Funkgerät hält man ja meist blind einfach an den Mund.
    Ist eben kein richtiges Telefon aber wohl weniger Ablenkend als ein Navi in der Hand.