Hallo,
im Italienurlaub Oktober 2011 hatte ich einen Leihwagen von Europcar Italien.
Während einer Übernachtung parkte ich auf einem für Anwohner reservierten Parklplatz und hatte am nächsten Morgen ZWEI Knöllchen á 39 €.
Auf Rückfrage am nächsten Tag bei der Gemeindeverwaltung bekam ich als Begründung, daß ich auch an zwei Tagen (Abend des einen und Morgen des anderen Tages) auf dem Parkplatz stand. Zu weiteren Diskussionen hatte der uniformierte Amtsmann keine Lust.
Ich hatte mich entschlossen, nicht zu bezahlen.
Ende Januar fand ich auf meiner Kreditkartenabrechung eine Belastung von Europcar Italia in Höhe von 72,60 € ohne weitere Hinweise.
Laut Anfrage beim deutschen Vermittler des Leihwagens handelt es sich um die zweimalige Gebühr für die Übermittlung der Daten des Leihwagennehmers an die italienische Kommune. Dies sei so üblich und steht auch in den italienischen Vertragsbedingungen und enthalte natürlich noch nicht die Gebühren für die Knöllchen.
Nach ausgiebigem Googeln fand ich die Info, daß Strafzettel (zzgl. Bearbeitungsgebühr) unter 70 € nicht eingefordert werden. Die Parksünden für 39 € sollen demnach nicht verfolgt werden. Darauf hatte ich auch gehofft. Da die Personendaten bei Europcar angefragt wurden, rechne ich damit, daß irgendwann eine Zahlungsaufforderung der beiden Knöllchen zzgl. fetter Bearbeitungspauschale eintrifft.
Hat jemand Erfahrung mit Stafzetteln aus Italien?
Ab 2010 soll sich daran was geändert haben.
Bringt es noch was, die zwei Knöllchen à 39 € gleich zu überweisen oder abwarten und mit fettem Aufschlag (Bearbeitungsgebühr) rechnen.
Gegen das m.M. nach ungerechtfertigte doppelte Knöllchen Einspruch zu erheben dürfte aufgrund sprachlicher Probleme und der dortige Behördenwillkür kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Gruß bergdohle