Neues Hessisches Waldgesetz

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Im Gesetztesentwurf des neuen Hessischen Waldgesetzes ist unter anderem folgende Passagen zu finden:


    Zitat

    Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist.

    D.h doch das man nicht mit Freunden, Ehefrau/Ehemann, seinen Kindern den Wald betreten darf?
    :eek:


    Damit führt Hessen das mittelalterliche Feudalrecht wieder ein!
    :angry:


    Das aufgrund der Lobbyarbeit der Waldbesitzer und Jägerschaft ein Gesetzesänderung geplant war um Mountainbiken und Geochachen im Wald zu verbieten geisterte schon länger durch die Szene.
    Aber das geht deutlich darüber hinaus, was ich je befürchtet habe.


    Wenn ich es richtig verstanden habe will die hessische Landesregierung dieses Gesetz noch vor den Sommerferien durch das Parlament jagen.


    Sobald ich mehr Informationen habe (u.a. den Gesetzesentwurf) werde ich diese hier verlinken.


    ray

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  • Hallo Ray,


    so wie ich es lese müsste alles ok sein solange man die Wege nicht verlässt.


    Ich weiß nicht wie groß in Hessen der Anteil der Cacher und Mountainbiker an den Waldbesuchern ist um hier Lobbyarbeit dagegen zu unterstellen. Vielleicht geht es ja vordergründig um Holz- und Pilzesammler :confused:


    Ansonsten könnt Ihr zukünftig Eure Rennen als Einzelfahrten organisieren, dann ist auch wieder alles schick :D

  • Zitat

    D.h doch das man nicht mit Freunden, Ehefrau/Ehemann, seinen Kindern den Wald betreten darf?


    Darfst Du doch, solange "nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist." Das liest sich für mich: Solange Du nichts als die normalen Fußabdrücke hinterlässt ist alles ok. Wer sich aufführt wie ein Rudel Wildschweine kann belangt werden. Und das ist doch auch gut so.


    Zum Teil hinterlassen die organisierten Spaßaktionen schon einen beträchtlichen Schaden. Und die rechtlich Handhabe gegen solche Vollpfosten ist in den bisherigen Gesetzen eher mau. Ich glaube auch nicht, dass jetzt ein Waldbesitzer jeden Tag Patrouille geht, um jede Ansammlung von mehr als 2 Menschen zu kontrollieren. Aber wenn sich eine Mountenbikepiste oder Geocacheautobahn gebildet hat, kann er mit einem deutlichen Verweis auf die Rechtslage entsprechende Seiten, die für den Massenauflauf verantwortlich sind, unterbinden. Und dafür habe ich Verständnis.

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  • mal sehen wie lange es noch dauert, bis man als Spaziergänger am Waldanfang Eintritt zahlen darf...

  • Da sich einige "Naturfreunde", darunter auch Cacher, manchmal wie "die Axt im Walde" benehmen, kann ich dem Gesetz durchaus positive Aspekte abgewinnen. Wer die Natur, den Besitz anderer respektiert, hat ja nichts zu befürchten...

  • ... ist genau so nichtssagend, wie vieles, was in ähnlichen Regelungen steht... Butter bei die Fische kommt doch erst dann, wenn es drum geht, was denn nun eigentlich " eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes " sein soll, und wer das festlegt... :rolleyes:

    Uwe

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  • ... ist genau so nichtssagend, wie vieles, was in ähnlichen Regelungen steht... Butter bei die Fische kommt doch erst dann, wenn es drum geht, was denn nun eigentlich " eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes " sein soll, und wer das festlegt...


    Hallo Uwe, hallo zusammen,



    dafür gibt es dann eine Verwaltungsvorschrift :(


    Ich halte Rays Bedenken für durchaus berechtigt. Rechtlich darf jeder den Wald nutzen, wobei eigene Bedürfnisse stets gegen die Bedürfnisse anderer und gegen den notwendigen Schutz des Waldes abzuwägen sind. Dabei muß man nicht besagte Vollpfosten zum Maßstab werden lassen, insbesondere wenn erkennbar wird, daß einzelne Interessengruppen den Wald am liebsten exklusiv nutzen möchten.



    schön' Abend


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • http://www.dimb.de/images/stor…ldG-E-Gesetzesentwurf.pdf


    Hier ist nun der ganze Gesetzesentwurf.
    Ich bin kein Jurist und werde sicherlich einiges falsch interpretieren.
    Nach Überfliegen habe ich zumindest als Radfahrer kein gutes Gefühl.
    Wie weit andere Erholungsuchende mit Einschränkungen rechnen müssen ...


    Die oben zitiere Passage ist in alle Richtungen interpretierbar.
    Sie gibt uns keine Rechtsicherheit, weil die Exekutive nach Gutdünken das Gesetzt auslegen kann.
    Naja, bis ein Gericht darüber entscheidet. :rolleyes:



    ray

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  • Also ab §15 kann ich nichts aufregendes finden.
    Wer sich nicht wie die Axt im Walde aufführt sollte auch nix zu befürchten haben.

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  • Für mich liest sich das so:
    Nach §15 Abs. 2 dürfen z.B. MtBiker nur noch auf festen oder befestigten Wegen fahren.
    Fest oder befestigt heißt, daß man mit einem normalen PKW (zweispuriges KFZ ohne Allrad) ganzjährig den Weg befahren können muss. M. a. W. der Weg muß auch noch ausreichend breit für ein Auto sein. Damit dürfte das Querfeldeinfahren und die Benutzung nur 1m breiter Waldwege ein Ende haben. Aber macht ja sowieso niemand. ;)
    In NRW stehen übrigens schon lange am Begin schmalerer Waldwege teilweise die Verkehrzeichen 239 (http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php). Insbesondere auf steileren Wegen, käme der durchschnittliche Radfahrer ohnehin nicht auf den Gedanken dort zu fahren. Die Problematik ist erst durch die Zunahme der Mountainbikes aufgekommen.

  • Insbesondere auf steileren Wegen, käme der durchschnittliche Radfahrer ohnehin nicht auf den Gedanken dort zu fahren.



    wart mal ab, was bald die starken Mountainbikes als E-Bike anstellen...

  • http://openpetition.de/petitio…erbot-in-hessens-waeldern


    Vom DIMB initialisiert wurde eine Petition gegen diesen Gesetzesentwurf gestartet.


    Diese Petition wird unter anderen von den Grünen, den Reitern und Geocachern unterstützt.


    Hier die kleine Anfrage seitens der Grünen
    http://igsz.eu/HESSEN/00000002…A-Waldbetretungsrecht.pdf


    ray

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  • Ich finde das ist ganz ok so.
    Im Prinzip heißt das doch nur das nur größere Gruppen in den Wald dürfen wenn vorher gewährleistet wird das kein Schaden passiert.
    Inwiefern man dann Beeinträchtigung ausdehnt ist natürlich dann eine andere Sache.

  • Ich denke die Einschränkung ist schon größer, vor allem für die Moutainbiker, die jetzt quasi auf die "festen", breiten Wege verwiesen werden können ohne, dass es weiterer Maßnahmen, wie Verkehrzeichen bedarf.


    Hessen hat bereits ein Waldgesetz in dem in §24 Absatz 4 steht:
    "Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten, insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der Erlaubnis des Waldbesitzers."


    M. a. W. hat wohl die Mehrheit das so ausgelegt, dass ein Weg schon dort ist, wo schon eine "Spur" als Weg erkennbar ist, mit der Folge, dass man quasi "überall" fahren darf.
    Der zunehmende "Verkehr" und die damit verbundenen Nachteile für Wald, Tier und Mensch sollen mit dem neuen Waldgesetz etwas konkreter "reguliert" werden. Vorreiter ist Hessen damit aber nicht.

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  • Für mich liest sich das so:
    Nach §15 Abs. 2 dürfen z.B. MtBiker nur noch auf festen oder befestigten Wegen fahren.
    Fest oder befestigt heißt, daß man mit einem normalen PKW (zweispuriges KFZ ohne Allrad) ganzjährig den Weg befahren können muss.



    Wie legts du "ganzjährig" aus ? Wenn man da einen Wintertag nach 30 cm Neuschnee als Maßstab nimmt, gibt es keinen Waldweg mehr der noch befahren werden darf.
    Und bezüglich der Breite: Im Strassenverkehr ist man da nicht so zimperlich. Da ist es gang und gäbe, daß man Radfahrer ( zur ihrer Sicherheit ) auf Wegen mit nur 2m "lichte Breite" ( was nur 1,5m befestigte Breite erfordert ) mit Fußgängern zusammmenquetscht.

  • Fest oder befestigt heißt, daß man mit einem normalen PKW (zweispuriges KFZ ohne Allrad) ganzjährig den Weg befahren können muss.


    ... d.h. Radfahren nur noch auf Wegen, auf denen auch eine Kontrolle durch die Obrigkeit möglich ist, die natürlich zwingend auf diese Fahrzeuge angewiesen ist... :p

  • der MDL Bürger hat eine interessante Einstellung:


    Zitat

    Die neue Regelung zielt nur darauf, das Laufen oder Fahren abseits von befestigten Wegen als bereits bestehendes Verbot im Gesetz klarer herauszustellen. Verboten ist dies bereits jetzt - und das ist aus Gründen des Naturschutzes richtig.

    siehe http://www.abgeordnetenwatch.d…329--f347651.html#q347651


    ray

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  • Wie legts du "ganzjährig" aus ? Wenn man da einen Wintertag nach 30 cm Neuschnee als Maßstab nimmt, gibt es keinen Waldweg mehr der noch befahren werden darf.


    Genaugenommen hast Du damit Recht.


    Tatsächlich haben die Waldbesitzer oder auch die staatlichen Behörden natürlich die Möglichkeit weitere Regelungen zu treffen.
    In NRW ist es z. B. so, dass solche festen Wege entweder als Radwanderwege gekennzeichnet sind, oder das Radfahren ausdrücklich gestattet ist.
    Dort spielt die Regelung keine Rolle, sondern gilt nur für die "unmarkierten" Wege.
    Mal abgesehen davon, dass ich noch nie einen "Schutzmann :D" im Wald gesehen habe, der Radfahrer kontrolliert, würde ich mir aber nicht wegen solcher extremen Situationen (30cm Schnee) den Kopf zerbrechen und einen entsprechend breiten und festen Weg mit dem Bike einfach nutzen. Auf die theoretisch mögliche Diskussion vor Gericht lasse ich mich gern ein. (Eine Strasse wird auch nicht dadurch zum Wanderweg, dass nach einem Sturm mal ein umgestürzter Baum die Weiterfahrt verhindert. ^_^)
    Mich würde mal interessieren, ob in hessischen Wäldern nur vereinzelte MtBiker unterwegs sind und beinahe gar nicht mit anderen Gruppen zusammentreffen.
    In NRW ist das Nebeneinander tatsächlich mancherorts ein Problem, weil die Waldflächen klein und die Nutzergruppen(Wanderer, Jogger, Biker) zu groß sind, als dass es wirklich Spass macht z. B. am Sonntag durch den Wald zu gehen.
    Ich kann schon nachvollziehen, dass Jogger und Wanderer keine Lust haben, trotz verbotswidriger Nutzung der Wege durch MtBiker ständig "beiseite geklingelt" zu werden.

  • Das "beiseite klingeln" hast du in der Regel auf breiten Wegen.


    Die Problemzonen sind der Hochtaunus (zwischen Feldberg, Saalburg, Fuchstanz) und Teile der Bergstrasse.


    Die meisten Fußgänger würde ich als Spaziergänger einstufen, da wollen eher bequem nebeneinader laufen, das geht nun mal auf breiten Wegen gut.
    Einen Kilometer weg vom Parkplatz trifft man in der Regel niemanden mehr zu Fuß an. Damit habe ich kein Problem, ich kenne mich ja aus und weis was ich wann meiden sollte.
    Mit echten Wanderern unterhalte ich mich gerne, das funktioniert recht gut.
    Habe da schon öfters Streckentipps ausgetauscht.


    Aber das ist ja nicht das wirkliche Problem.
    Das ist nur vorgeschoben.
    Schau dir das Gesetz genau an, es kann gegen jede Nutzergruppe angewandt werden.


    ray

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