Im Gesetztesentwurf des neuen Hessischen Waldgesetzes ist unter anderem folgende Passagen zu finden:
ZitatBetreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist.
D.h doch das man nicht mit Freunden, Ehefrau/Ehemann, seinen Kindern den Wald betreten darf?
Damit führt Hessen das mittelalterliche Feudalrecht wieder ein!
Das aufgrund der Lobbyarbeit der Waldbesitzer und Jägerschaft ein Gesetzesänderung geplant war um Mountainbiken und Geochachen im Wald zu verbieten geisterte schon länger durch die Szene.
Aber das geht deutlich darüber hinaus, was ich je befürchtet habe.
Wenn ich es richtig verstanden habe will die hessische Landesregierung dieses Gesetz noch vor den Sommerferien durch das Parlament jagen.
Sobald ich mehr Informationen habe (u.a. den Gesetzesentwurf) werde ich diese hier verlinken.
ray