Genaugenommen hast Du damit Recht.
Tatsächlich haben die Waldbesitzer oder auch die staatlichen Behörden natürlich die Möglichkeit weitere Regelungen zu treffen.
In NRW ist es z. B. so, dass solche festen Wege entweder als Radwanderwege gekennzeichnet sind, oder das Radfahren ausdrücklich gestattet ist.
Dort spielt die Regelung keine Rolle, sondern gilt nur für die "unmarkierten" Wege.
Mal abgesehen davon, dass ich noch nie einen "Schutzmann :D" im Wald gesehen habe, der Radfahrer kontrolliert, würde ich mir aber nicht wegen solcher extremen Situationen (30cm Schnee) den Kopf zerbrechen und einen entsprechend breiten und festen Weg mit dem Bike einfach nutzen. Auf die theoretisch mögliche Diskussion vor Gericht lasse ich mich gern ein. (Eine Strasse wird auch nicht dadurch zum Wanderweg, dass nach einem Sturm mal ein umgestürzter Baum die Weiterfahrt verhindert. ^_^)
Damit zeigts du genau das Problem: Die Absicht des Gesetzes ist sicherlich nicht schlecht ( gewisse Auswüchse zu bekämpfen), die handwerkliche Ausführung ist aber durch diese zu Mißbrauch einladenden Formulierungen aber miserabel. Und das im nachhinein durch Gerichte ( gegebenfalls durch alle Instanzen) wieder zurechtbiegen lassen ist sicherlich nicht jedermanns Sache ( auch aus finanziellen Gründen). Besser wäre, wenn das Gesetz von vorneherein deutlich restriktiver in Bezug auf Verbote ist.