Bei einem defekten Gerät, welches nach 3-maligem Austausch immer noch nicht funktioniert, kann ich als Kunde vom Wandlungsrecht Gebrauch machen.
Das jemand dies gemacht hätte, wurde hier noch nicht berichtet.
Das Gerät daheim verstauben zu lassen ist jedenfalls keine gute Lösung.
Das ist bei uns in der Schweiz nicht so einfach, so nach der Devise "gekauft ist gekauft". Meines Wissens gibt es in der Schweiz kein Wandlungsrecht. Ich hatte deswegen mit meinem Lieferanten und mit Garmin Schweiz einen heftigen Disput.
Es ist nicht so, dass mein Garät nicht funktioniert. Ich brauchte dringend ein Gerät für eine anstehende Reise, und nach so vielen Pannen hintereinander konnte ich mich nicht mehr auf das Zumo Verlassen, sprich kein Vertrauen. So bin ich kurzfristig auf das Montana umgestiegen. Das Zumo läuft nun in der Dose mit und gelegentlich auf dem 2. Motorrad, sobald ich die Halterung Montiert habe.
Dennoch, es weist gelegentlich ein merkwürdiges Verhalten auf: sporadisch schaltet es sich ohne sichtlichen Grund aus. Also werde ich es noch einmal hinschicken müssen.
Marlene