...es geht ja nicht um Gehörschutz, sondern darum, Navi Ansagen in den Helm zu bekommen. Mit denen schon gesagten Ohrhörern habe ich eine einwandfreie Umgebungsgeräuschkulisse und eine gute Ansage. Dazu kann ich auch noch Musik unterlegen, was manchmal auf langen Strecken entspannend sein kann.
Das einzige was ich ich noch teste, ist mit einem Blauzahnempfänger das Kabel Weg zu bekommen...
Helm und Navi-Ansagen-im-Helm
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Wo bitte steht, dass In-Ears im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
Das leitet sich von §23 Abs 1 Satz 1 StVO ab. Im Zweifelsfalle wirst Du das halt ausdiskutieren dürfen.Genau deswegen gibt es ja auch Gehörschutz mit im Strassenverkehr zugelassenen Filtern. Diese lassen die notwendigen Frequenzbereiche durch und dämpfen nicht über alles.
...es geht ja nicht um Gehörschutz, sondern darum, Navi Ansagen in den Helm zu bekommen.
Doch - MIR geht es um Gehörschutz UND Navi-Ansagen im Helm.Aber jeder wie er mag. Mich haben die bisherigen Versuche mit Universal-Lösungen halt nicht zufrieden gestellt und In-Ears fallen mir halt schlicht und ergreifend aus dem Ohr. Für unterm Helm ist das nix für mich.
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...die Äpfel Hörer sind ja nur im Ohr eingehängt. Die fallen nicht heraus. Ich habe heute wieder eine Fahrt gemacht, und sie fallen nicht heraus...
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Dann sei glücklich mit Deiner Lösung...
Es ist nunmal so, dass sich die menschliche Anatomie unterscheidet und es von daher keine Einheitslösung geben kann. Und wenn es sie doch gäbe, würde sie unterschiedlich empfunden werden
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Hallo Thomas D.,
Du hast geschrieben:
Zitat:
"Zitat von Matthes_2 Beitrag anzeigen
Wo bitte steht, dass In-Ears im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
Das leitet sich von §23 Abs 1 Satz 1 StVO ab. Im Zweifelsfalle wirst Du das halt ausdiskutieren dürfen.Genau deswegen gibt es ja auch Gehörschutz mit im Strassenverkehr zugelassenen Filtern. Diese lassen die notwendigen Frequenzbereiche durch und dämpfen nicht über alles."
In der StVo kann ich kein ABSOLUTES Verbot, wie Du geschrieben hast erkennen.
Lies bitte nochmals meinen Beitrag. Ich habe geschrieben "Wenn Umgebungsgeräusche ausreichend wahrgenommen werden können ..."
Damit wird ja das in § 23 StVo verlange erreicht.
Und ja, im Zweifel diskutiere ich das aus - wie momentan hier.Liebe Grüße
Matthes -
Ich lese hier garnichts nochmal. Wie ich bereits geschrieben habe: Jeder wie er mag.
Im Übrigen ist für mich dieses Thema erlaubt oder nicht durch - auch und vor allem deswegen, weil mir In-Ears nichts unter dem Helm taugen.
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Oh, ein sehr qualifizierter Beitrag.
Habe ich Dir auf den Fuß getreten?LG
MatthesGesendet von meinem SPX-24.HD mit Tapatalk
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Dann sei glücklich mit Deiner Lösung...
Es ist nunmal so, dass sich die menschliche Anatomie unterscheidet und es von daher keine Einheitslösung geben kann. Und wenn es sie doch gäbe, würde sie unterschiedlich empfunden werden
...ja, bin sehr glücklich, hätte nicht gedacht, dass die Lösung so einfach ist...