ZitatZitat von jensebert@2.01.2005 - 01:29
......... aber bei 36monaten gewährleistung tangiert mich das nicht wirklich
....
hallo!
gewährleistung heisst, dass der händler (nicht der hersteller) gewährleistet, dass das gegenständliche objekt ZUM ZEITPUNKT DES KAUFS in ordnung war. diese gewährleistung hält er - in deinem fall - für 36 monate aufrecht.
das hat nichts mit nicht-mehr-funktionieren nach einer bestimmten zeit zu tun, schon garnicht, wenn diese durch abnützung bedingt ist.
ein nicht mehr funktionieren des klettbandes nach zb 2 jahren wäre nur dann grund für eine reklamation, wenn es sich um eine 36 monatige garantie handeln würde. für eine solche garantie hat dann in der regel der hersteller (nicht der händler) geradezustehen.
lg
g