Hallo Leute,
da es nun immer mehr so aussieht, als ob die verbleibenden Firmware-Bugs der epix nicht mehr behoben werden, habe ich mich mal an den Händler und an den Garmin-Support gewendet mit der Frage, wie denn das nun sei mit dem gesetzlichen Recht auf Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung. Als Aufhänger, ich muss ja einen konkreten Mangel benennen, habe ich den Fehler mit der Trackfarbe genommen, weil der eindeutig nachweisbar und leicht nachzuvollziehen ist. Freilich ist der auch nicht sehr gravierend, so dass man ihn u.U. als kosmetisches Problem abtun könnte.
Hier das Ergebnis, sinngemäß nacherzählt:
Händler (ein größerer deutscher Outdoor-Versand):
1. auf E-Mail-Anfrage: keine Antwort,
2. auf telefonisches Nachhaken (sehr freundlich): Firmware-Fehler? Kann ich gerne reklamieren. Dazu muss ich das Gerät natürlich einschicken. Sie senden das dann weiter an Garmin. Ich könnte natürlich auch direkt bei Garmin in München anrufen. Die Leute seien sehr nett und kompetent und helfen gerne weiter.
Aha.
Garmin-Support, auf Anfrage per E-Mail:
1. (sehr freundlich) sie melden den Fehler weiter an die Produktentwickler. Die werden prüfen, ob man was machen kann,
2. auf meine Rückfrage, ob es denn überhaupt noch Updates geben wird, und wie sie denn andernfalls mit der Gewährleistung umzugehen gedenken: (nicht mehr ganz so freundlich) über Firmware-Updates gebe man keine Auskunft und mit Reklamationen soll ich mich an den Händler werden.
Fazit: alles korrekt und nicht zu beanstanden. Auf etwas mehr kundenorientierten Service hatte ich aber dann doch gehofft.
Mein Eindruck: hier wird allseits gemauert in der Hoffnung, dass die meisten Kunden klein beigeben. Mit genügend Ausdauer bekommt man vermutlich am Ende das Gerät zurückgegeben und den Kaufpreis erstattet. Mir persönlich nützt das nichts, weil ich die epix behalten und auch nicht wochenlang entbehren möchte. Also werde ich wohl zu denen gehören, die klein beigeben.
Frage: hat jemand der Mitlesenden hier in DE es schon geschafft, die epix auf Gewährleistung zurückzugeben (also NACH den 14 Tagen Umtauschrecht)?
Viele Grüße,
Erik