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Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Tun sie das wirklich? Ich erinnere mich nur zu gut, dass es frueher die Updates vierteljaehrlich gegeben hat und sie bezeichnenderweise selbst in "Garmin-Sprech" immer noch so heissen (quarterly)! Siehe dortselbst.


    Die Musterfeststellungsklage als Instrument kann ab dem 01.11.2018 genutzt werden, falls ein grosser Personenkreis von den schaedigenden Aktionen einer Firma betroffen ist. Das duerfte hier der Fall sein.


    Hieß es nicht "bis zu 4 Updates" pro Jahr?


    Für 4 Updates tut sich nach meiner Erfahrung im Kartenmaterial für mich fast zu wenig, als ich das Zusammenstellen der Kartenimages unnötig oft machen möchte.


    Mir wäre es wichtiger, dass ich zumindest weiterhin Updates bekomme, solange es das passende Kartenmaterial noch gibt und man mich nicht mit faulen Ausreden rauskickt.

  • ... Musterfeststellungsklage ... mindestens fuenfzig Geschaedigte erforderlich ...

    Zunächst recht vielen Dank für Deine Recherche!
    Ohne jetzt schwarzmalen zu wollen ... ich bezweifle, daß es - welcher Person auch immer - gelänge, diese 49 Leute hinter sich zu versammeln, die auch noch Geld vorschießen ...


    Eigentlich bin ich ja Optimist ... aber manchmal auch Realist ;)


    Grüße von Peter aus L

    Zumo 595 mit CN EU2024.20 NTU / OSM // MacBook Pro / USB3+akt. USB2-Hub // X.136+BC 4813

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  • Zunächst recht vielen Dank für Deine Recherche!
    Ohne jetzt schwarzmalen zu wollen ... ich bezweifle, daß es - welcher Person auch immer - gelänge, diese 49 Leute hinter sich zu versammeln, die auch noch Geld vorschießen ...


    Eigentlich bin ich ja Optimist ... aber manchmal auch Realist ;)


    Grüße von Peter aus L


    Also Tagtraeumer bin ich auch nicht, wuerde mich auch eher als Realist bezeichnen und deswegen das Risiko eingehen es darauf ankommen zu lassen.


    Wenn denen keiner die Stirn bietet, kann man auch das bereits fuer das Lifetime Update eingesetzte Geld als verschwendet betrachten. So nicht! Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt bzw. hat schon verloren.


    Viele Gruesse
    Karl-Heinz

  • Gegen was würdet Ihr denn mit Verlaub jetzt überhaupt noch klagen wollen bzw. anders gefragt, in welchem Punkt glaubt Ihr denn "beschwert" zu sein? :confused:


    Wenn Garmin 1x jährlich die Updates fürs Lifetime veröffentlicht, sind sie juristisch aus dem Schneider (s. Post #22). :rolleyes:


    Gruss

  • Hallo!


    Wenn das sicher wäre und auch so kommuniziert werden würde wären sicher auch die meisten Zufrieden.


    Ich z.B. "friere" die gerade aktuelle Kartenversion eh vor der Saison ein um nicht in die Falle zu laufen das ich eine Tour mit einer alten kartenversion geplant habe.

    MfG
    Volker
    -----------------------------------------------
    Garmin ZumoXT>Motorrad |Zumo590>im Auto|Nüvi 3790>stille Reserve| Garmin 278>Backup|276cx>Backup

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  • Gegen was würdet Ihr denn mit Verlaub jetzt überhaupt noch klagen wollen bzw. anders gefragt, in welchem Punkt glaubt Ihr denn "beschwert" zu sein? :confused:


    Wenn Garmin 1x jährlich die Updates fürs Lifetime veröffentlicht, sind sie juristisch aus dem Schneider (s. Post #22). :rolleyes:


    Gruss


    Ich weiss ja nicht, ob Du den ganzen Diskussionsfaden gelesen und verstanden hast?


    Es ging vor allem auch darum, dass aeltere Geraete zunaechst _gar nicht_ mit Updates bedient wurden und bei Garmin Deutschland Anfragende mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden auf ein zu erwartendes komplettes Ausbleiben der Kartenupdates "vorbereitet" wurden.


    Konkret bestanden dieses Mal mehrere Wochen (und seien es "nur" zwei) Luft zwischen der Verfuegbarkeit fuer aktuellere und aeltere Geraete (z. B. GPSmap 276C), denen dann die Gnade am Ende doch noch zuteil wurde.


    Ich muss mir bei Gelegenheit nochmals die beim Kauf des Liefetime Paketes erworbenen Konditionen durchlesen. Die muessen irgendwo hier noch herumliegen. Da war meine ich von bis zu vier jaehrlichen Updates die Rede und die ersten Jahre auch so umgesetzt.


    Ich interpretiere die Art wie Garmin die Updates fuer aeltere Geraete mittlerweile handhabt als ein fuer sie sehr laestiges, unter Druck zustande kommendes Einloesen von Vertragsbedingungen.


    Sie haetten ihren Marketingmenschen halt damals nicht soweit von der Leine lassen duerfen, dass sie es jetzt - laenger als gewuenscht und erwartet - ausbaden muessen. Ist aber nicht mein Problem.


    Viele Gruesse
    Karl-Heinz

  • Ich weiss ja nicht, ob Du den ganzen Diskussionsfaden gelesen und verstanden hast?
    ...


    ... Da war meine ich von bis zu vier jaehrlichen Updates die Rede und die ersten Jahre auch so umgesetzt.
    ...


    Viele Gruesse
    Karl-Heinz


    Um meine Lesekompetenz etc. brauchst Du Dir wirklich keine Sorgen zu machen; ist nebenbei gesagt jahrzehntelang mein Job gewesen, u. a. dies anderen zu vermitteln! :D


    Zur Sache:


    Wie Du schon richtig geschrieben hast, verpflichtet/e sich Garmin BIS zu 4 Updates jährlich zu veröffentlichen.

    Wie das nun immer auch zustande kommen mag, ist bei allem Verständnis justiziabel völlig irrelavnt und auch nicht weiter zielführend.


    Solange Garmin dies 1x pro Jahr realisiert (was meines Wissens nach bislang auch jedes Jahr geschehen ist oder in welchem Jahr etwa nicht?), ist Garmin juristisch aus dem Schneider - auch wenn man sich vielleicht zu Recht über dieses sicher mehr als zweifelhafte Marketingverhalten so seine berechtigten Gedanken machen kann und darf. :rolleyes:


    Gruss

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  • So ist es, die Details stehen hier:
    http://www.garmin.com/de-DE/legal/lmdisclaimer


    Das ist aber auch nur die halbe Warheit, weil das "nur" der gegenwärtige Stand ist. Garmin hat den Disclaimer mehrfach angepasst und "für mich gültig" sollte der Stand sein, der zum Zeitpunkt des Kaufs gültig war. ;)


    Der erste (archivierte) Stand ist da sehr noch viel übersichtlicher:
    https://web.archive.org/web/20…/de-DE/legal/lmdisclaimer

    GuSy

  • Auch da steht "zu jährlich bis zu vier Updates".
    Wenn mich nicht alles täuscht, dann heißt das bei einem Update pro Jahr = Vertrag erfüllt.
    In welchem Jahr gab es kein Update?
    Steht irgendwo, dass die Updates alle zeitgleich erscheinen müssen?

    Nüvi 3598LMT-D, Zumo 590LM, Fenix 1+3, Montana 600, GPSMAP 278.

  • richtig, auch da steht bis zu 4 mal im Jahr!
    Damit ist die aktuelle Updatepolitik für die strittigen Geräte abgedeckt.


    Aber der ganze andere Schnickschnack wie

    Zitat

    Ein Produkt wird als nicht mehr funktionstüchtig angesehen und hat das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht, wenn für das Produkt seit mindestens 24 Monaten keine Updates heruntergeladen wurden.

    oder

    Zitat

    Falls es nicht möglich ist, den fehlenden verbleibenden Speicherplatz des Produkts durch die Maßnahme (a) oder die Maßnahme (b) zu umgehen, kann Garmin daraus schließen, dass die Nutzungsdauer des Produkts abgelaufen ist.

    die das Lebensende des Gerätes definieren, steht da nicht!

    GuSy

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  • Da will ich dir auch gar nicht widersprechen, nur ich suche die Grundlage für die Sammelklage. Die sehe ich momentan nicht gegeben.

    Nüvi 3598LMT-D, Zumo 590LM, Fenix 1+3, Montana 600, GPSMAP 278.

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  • Auch da steht "zu jährlich bis zu vier Updates".
    Wenn mich nicht alles täuscht, dann heißt das bei einem Update pro Jahr = Vertrag erfüllt.

    #Klugscheissermodus:


    Da steht aber nirgends was von "mindestens 1x pro Jahr".
    Gar kein Update ist doch auch bis zu 4x pro Jahr?
    Schlimm wäre es wenn Garmin auf einmal in einem Jahr 5 oder sogar mehr Updates anbieten würde. Das wäre dann wohl Vertragsbruch. :D

    ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı ´uuɐɯ ɥo

  • #Klugscheissermodus:
    ...
    Gar kein Update ist doch auch bis zu 4x pro Jahr?
    ...
    Das wäre dann wohl Vertragsbruch. :D


    "Bis zu" bedeutet juristisch keineswegs "gar kein" oder "null" o. ä. ...


    Wenn jemand z.B. "bis zu" 5 Jahren gem. § 242 StGB verurteilt wird bzw. werden kann, fährt er in jedem Fall ein!


    § 242 StGB Diebstahl - dejure.org


    Somit bedeutet "bis zu" im vorliegenden Fall analog mindestens 1x pro Jahr.


    q.e.d. :D


    Gruss