@Ortwin
Du hast recht!
Wie auch immer das eigene Rechtsempfinden sein mag, wer möchte sich schon mit Anwälten rumärgern.
Also sollte man die Bezugsquellen für die Ur-Daten verschweigen und dann liegt die Beweislast bei den Klägern.
Richtig?
@Kartograph
Das hättest Du doch auch einfacher ausdrücken können, oder?
Gruß,
Jens