im Prinzip die Wiederholung der DSK Orientierungshilfe vom April 2018 - damals noch als Positionsbestimmung zur Interpretation durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden und die Gerichte.
Insbesondere der Verweis in 6. auf Art.25 Abs.2 zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ist als Forderung nach einem Opt-in auszulegen. Erste Auslegungen dazu in beigefügtem Artikel bei Haufe mit Verweis auf die Novellierung der Orientierungshilfe ein Jahr später.
Erste Verurteilungen darauf basierend gab es bereits im Sommer 2019 und weitere werden folgen.
Vor allem die Zwecke, bei denen der Betroffene nicht selbst Nutznießer der Datenerhebung und Weitergabe ist, die also primär dem Anbieter kommerziell dienen, werden inzwischen recht kritisch gesehen - da die Erforderlichkeit kaum nachweisbar ist.