Uhrzeit/Geschwindigkeit aus Tracks lesen?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo! Vielleicht ist die Frage schonmal gestellt worden, ich konnte aber leider nichts finden. Werden die einzelnen Trackpunkte vom Garmin GPS (176) mit der Uhrzeit gespeichert? Wenn ja, wie kommt man dann in Mapsource an diese Daten? Damit könnte man nämlich sehr gut auch die Geschwindigkeit im Abschnitt zwischen zwei Trackpunkten berechnen.


    Grüße,
    Marcus

  • Zitat

    Zitat von mhanke@28.01.2005 - 00:01
    ...wie kommt man dann in Mapsource an diese Daten? Damit könnte man nämlich sehr gut auch die Geschwindigkeit im Abschnitt zwischen zwei Trackpunkten berechnen.


    Die Berechnung macht MS bereits für dich, ist alles in Tabellenform vorhanden -
    Datum - Uhrzeit - Position - Geschwindigkeit - Höhe über dem Meer usw.


    GPS an PC anschliessen, MS starten und das Hakerl auf TRACKS setzen,
    die Trackaufzeichnung wird jetzt vom GPS in den PC übertragen.
    In MS klickst du jetzt auf das Register Tracks, dort findest du div. Einträge wie
    Active log - track001, 002 usw.
    mit der linken mousetaste 2mal auf einen dieser Einträge klicken,
    oder einmal mit der linken mousetaste blau markieren und mit der rechten mousetaste auf "Eigenschaften von Track".
    schaut dann so aus:
    Trackeigenschaften ansehen - hier klicken


    dort kannst du dir auch durch klicken auf PROFIL ein Höhenprofil deiner Trackaufzeichnung ansehen.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Hallo Kurt,


    es tut mir leid, dass ich das Thema nochmal zur Sprache bringen muss, aber ich habe es jetzt überprüft: Bei mir werden definitiv weder Uhrzeit noch "Strahlgeschwindigkeit" angezeigt. Die Angaben im Track beschränken sich auf Index, Höhe, Teilstrecke, Richtung und Position. Inteessanterweise scheint die Anzeige der Geschwindigkeit von der Software (Mapsource 6.1) schon vorgesehen zu sein, denn in der Trackstatistik darunter gibt es (leere) Felder für "verstrichen" und "Durchschnittsgeschwindigkeit".


    Woran liegt es also, dass meine Tracks offenbar nicht die Uhrzeit der Trackpunkte mit aufzeichnen? Geräteeinstellung (176C)?


    Grüße aus Salzburg,
    Marcus

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  • Hallo Markus,


    Es gibt 2 Arten von Track's auf deinem 176-er..........


    1) Der aktive Track: Name Aktiv Log, Aktiv Log 01, Aktiv Log 02, ..............
    2) gespeicherte Track's in den 15 vorhandenen Trackspeichern des 176-er


    Wenn du den 176-er in MapSource ausliest, dann werden beide Arten von Track's auf den PC überspielt.


    Die Track's unter 1) haben alle Informationen, die Track's unter 2) nur die Informationen, die du in deinem 2. Beitrag aufgezählt hast.


    Das ist (leider) bei allen Garmin-geräten so........... :bye:

  • Zitat

    Das ist (leider) bei allen Garmin-geräten so...........


    Hallo Winfried

    Aber: es war schon immer etwas Besonderes, einen Palm zu haben. „Unser“ iQue 3600 belässt die Zeitinformationen ausnahmsweise in der Trackaufzeichnung, so dass man stets als Protokoll die Weg-Zeit-Funktion besitzt.
    Als ich mir den iQue zulegte, musste ich mich daran gewöhnen, dass da eben alles ein bisschen anders abläuft. Wer möglichst genaue Aufzeichnungen möchte, muss allerdings häufig speichern, denn das Begrenzen auf 500 Punkte gilt auch beim iQue.


    Fehlende Routenübertragung ergibt einen Minuspunkt, warum soll das Gerät dann nicht an anderer Stelle mal anderen GARMINs etwas voraushaben?


    Grüße
    Bunav

  • Zitat

    Zitat von Bunav@11.02.2005 - 13:03
    Aber: es war schon immer etwas Besonderes, einen Palm zu haben. „Unser“ iQue 3600 belässt die Zeitinformationen ausnahmsweise in der Trackaufzeichnung, so dass man stets als Protokoll die Weg-Zeit-Funktion besitzt.


    Und um der Vollständigkeit genüge zu tun: Der cf-Que 1620 löscht die Zeit ebenfals nicht, wenn ein ActiveTrack gespeichert wird. Lediglich die Länge wird auf 1500 Punkte runtergerechnet.



    mfg
    JLacky

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  • Zitat

    Zitat von mhanke@11.02.2005 - 09:23
    Bei mir werden definitiv weder Uhrzeit noch "Strahlgeschwindigkeit" angezeigt. Die Angaben im Track beschränken sich auf Index, Höhe, Teilstrecke, Richtung und Position. Inteessanterweise scheint die Anzeige der Geschwindigkeit von der Software (Mapsource 6.1) schon vorgesehen zu sein, denn in der Trackstatistik darunter gibt es (leere) Felder für "verstrichen" und "Durchschnittsgeschwindigkeit".


    Woran liegt es also, dass meine Tracks offenbar nicht die Uhrzeit der Trackpunkte mit aufzeichnen? Geräteeinstellung (176C)?


    Hallo Marcus,


    wie Winfried schon erklärt hat, erhältst du die Uhrzeit und das Datum NUR von einem ACTIVE LOG!


    Actice log bedeutet, du musst mit deinem Gerät draussen sein,
    SAT Empfang haben und nur in dieser Trackaufzeichnung sind alle Daten vorhanden, inkl. Datum und Uhrzeit!
    Wenn du den Track im Geräteeigenen Speicher ablegst, gehen diese Daten verloren.


    ANMERKUNG:
    Achtung auch beim testen! Wenn du eine Trackaufzeichnung zurückspielst in dein GPS Gerät so gehen ebenfalls Daten verloren! Auch wenn du ein zuvor gespeichertes Aktive Log zurückspielst!
    Durch die Übertragung vom PC zurück auf das GPS gehen Daten verloren, zumindest bei unserem SP3.


    Daher nochmal: NUR mit einem Aktive Log testen, welches noch nicht gespeichert wurde!
    Aufgrund der Tatsache das bei den gespeicherten Tracks Daten verloren gehen können, speichern wir immer unser Aktiv Log auf dem pocket pc ab mit g7toCE.
    Dabei gehen KEINE Daten verloren!
    Wieder daheim setzen wir die einzelnen Tracks wieder zu einem Gesamttrack zusammen in MapSource.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Hallo Kurt,


    nun also klärt sich der Nebel meiner Ratlosigkeit! Danke für die ausführliche Information. Eigentlich ist diese Trackaufzeichnung ja ganz praktisch, da man im Falle eines Unfalls wenigstens einen Anhaltspunkt für die eigene Geschwindigkeit und den genauen Unfallzeitpunkt hat. Ob dies allerdings bei Gericht als Beweis anerkannt würde, wage ich zu bezweifeln, da die Daten doch allzuleicht nachträglich manipuliert werden können.


    Danke nochmal!
    Marcus

  • Das Thema Unfall hatten wir hier schon mal,
    ich glaube die Rechtsexperten waren damals der Meinung, man sollte
    das GPS Gerät gleich am Unfallsort sicherstellen lassen um einen Mißbrauch der Daten zu verhindern.
    Inwieweit dann die rechtliche Grundlagen weiter aussehen, weiß ich nicht.
    Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum der hier mehr Auskunft darüber geben kann.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Zitat

    Zitat von Kurt-oe1kyw@12.02.2005 - 08:46
    ich glaube die Rechtsexperten waren damals der Meinung, man sollte
    das GPS Gerät gleich am Unfallsort sicherstellen lassen um einen Mißbrauch der Daten zu verhindern.

    Wie sähe das dann bei etwaigen "Anzeigen" wegen "angeblicher" Übertretungen aus?
    Wäre ein Track-Auszug/Ausdruck für einen gerechtfertigten Einspruch nützbar?

    regards, M. Brunner
    MS 6.16.3, Toshi NB510-108, Win7pro
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  • Moin!


    Was wirklich gerichtsfest ist, liegt immer sehr am Einzelfall, es sei denn, es hat sich eine allgemeine Rechtssprechung durch häufige Fälle herausgefiltert. (dürfte beim GPS noch nicht der Fall sein) Letztlich ist das aber immer im Ermessen des Richters, welche Beweismittel er wie in seiner Urteilsfindung berücksichtigt. Wenn Du als unabhängiger Zeuge Deine Aussagen mit solchen Daten unterstützt, dann wird es anders zu werten sein, als wenn Du als Angeklagter versuchst, mit Hilfe der GPS-Daten aus einer schweren Anschuldigung heraus zu kommen. Wenn Du Glück hast, stellt er vielleicht das Verfahren wegen Zweifel an der Schuld ein.


    Aber merke immer: Vor Gericht wird nicht danach Recht gesprochen, wie die Wahrheit war, sondern danach, was vor Gericht als Wahrheit erscheint!


    UND: ich bin kein ausgebildeter Jurist.


    Der genaue Zeitpunkt läßt sich aber sehr exakt bestimmen. :D


    Es läßt sich aber auch umkehren. Stellt Euch vor, die Polizei beschlagnahmt Dein GPS in der Absicht, Dir die Anwesenheit am Unfall- oder Tatort nachweisen zu können. Das wird mit der zunehmenden Verbreitung von Navigationsgeräten sicher in Zukunft nach einen Unfall vorkommen.
    Also: beim nächsten Banküberfall vorher die Trackspeicherung deaktivieren :lol: :lol: :lol: , nur leider kannst Du dann nicht nachvollziehen, wo die Flucht entlang ging. :(


    Sam :P

  • Zitat

    Zitat von ugly sam@12.02.2005 - 11:13
    Es läßt sich aber auch umkehren. Stellt Euch vor, die Polizei beschlagnahmt Dein GPS in der Absicht, Dir die Anwesenheit am Unfall- oder Tatort nachweisen zu können.


    Die Rechtslage könnte so ähnlich sein wie bei den Black Boxes, die eine Zeit lang mal diskutiert wurden. Diese zeichnen alle Zustände des Fahrzeugs (Blinker, Bremse, Geschwindigkeit, usw.) auf und lassen sich im Falle eines Unfalls (Unfallfalls :unsure:) auswerten. Allerdings war die Verwendung und Auswertung als Beweismittel absolut freiwillig.


    Kein Jurist da? Es gibt doch so viele... :lol:

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  • Zitat

    Zitat von Tonga Joe@12.02.2005 - 11:33
    Allerdings war die Verwendung und Auswertung als Beweismittel absolut freiwillig.


    Moin!


    Bewahre Dir Dein Vertrauen!


    Ich habe es nicht mehr in dieser Zeit ohne World-Trade-Center.


    Jetzt darfst Du mich gerne einen Pessimisten nenne, denn ich werde Dir entgegnen, daß Pessimisten nur Optimisten mit Erfahrung sind.


    Alles wird letztlich gut, denn: vanitas in omne est!


    Sam :)

  • Zitat

    Zitat von ugly sam@12.02.2005 - 11:13
    wenn Du als Angeklagter versuchst, mit Hilfe der GPS-Daten aus einer schweren Anschuldigung heraus zu kommen.


    Ich meinte jetzt noch gar nicht "schwere" Vergehen; aber zZ tendieren die Behörden bei uns ja zu Versuchen zusätzliche "Deppensteuer" einzutreiben.
    100er Zone, der Tacho geht ~10kmh optimistisch und steht definitiv unter 120, ergo muß die tatsächliche unter 110 liegen; trotz an sich vorgeschriebener 10kmh Tolleranz löst die speed-cam aber aus...
    So, jetzt zeigt mein track aber 108kmh und die kommen mit 112kmh... soll man sich nun den Ärger mit Einspruch antun?
    Genau genommen müßte man sich heute ohnehin auch schon Videosysteme im Fahrzeug installieren und ggF nachher einen Unfallhergang oder ähnliches beweisen zu können....

    regards, M. Brunner
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  • :huh:
    Hallo Leute! Mir ist nicht ganz klar was die Trackaufzeichnung beim Radar nützen könnte: ich habe den Eindruck, dass die im Track ausgewiesene Geschwindigkeit die mittlere zwischen zwei Trackpunken ist. Da beim Radar aber eine Momentmessung durchgeführt wird bewirkt der Vergleich doch gar nichts!

    servus
    graf / Ybbs a.d. Donau
    Skype: graf_c1

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  • Moin!


    Wenn ich mich recht entsinne, gibt es die 10% Toleranz deshalb abgezogen, weil das eine mögliche Fehlerquote des Kontrollgerätes ausgleichen soll. (Messtoleranzen hat jedes Messgerät. Anders geht es nicht).
    Theorie: Du fährst 100km/h und das Gerät ermittelt aufgrund seiner Messtoleranz eine Wert etwas über 100km/h. Sagen wir 109km/h. Also zieht man die Toleranz vom Messwert ab, liegt man unter 100km/h. Nix Ticket!


    Wenn Du die 10% Toleranz aber so auffäßt, daß Du dort, wo 100km/h gestattet sind, auch 110km/h fahren kannst ohne ein Ticket zu bekommen, dann setzt mal im obrige Überlegung den Startwert auf 110.


    Eine Geschwindigkeit über 100km/h ist nicht mehr legal. Auch wenn man eventuell von Tickets absieht.


    Jetzt glaube nicht, daß ich viel anders fahre als Du. Nur an der Überlegung, das 110 km/h noch sicher ohne Ticket abgehen, ist nicht zwingend richtig. Illegal ist jeder Wert über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.


    Die Überlegung, daß man wohl kein Ticket bekommt, wenn man etwa 10% schneller fährt stimmt halt scheinbar auch aus dem Grund, daß die KFZ-Tachos tendenziell etwas mehr anzeigen als es der Realität entspricht.


    Ob Du mit 108km/h real Einspruch gegen eine Messung von 112km/h Einspruch einlegen sollst? Sind 108km/h denn legal?


    Wenn ich mit Tachoanzeige 120 im 100km/h Bereich fahre, habe ich nicht mehr das Gefühl, daß es nicht mal gleich kurz hell werden könnte. Du?



    Sam

  • Zitat

    Zitat von ugly sam@12.02.2005 - 15:40
    Sind 108km/h denn legal?

    Da sie ja erst ab 110+ strafen dürfen....


    Klar, ist alles Auslegungssache, sollte ja auch nur ein Beispiel sein; fact ist daß man als Berufsfahrer seine Geschwindigkeit primär den Fahrbahn/Sichtverhältnissen anpasst, daher auch logisch daß man in besagter 100er nicht mit 160 durchfegt, die Bedingungen ließen das ohnehin nicht zu, ist ja eine Frage der Verantwortung.
    Klar ist aber daß ich daher meine Augen auf der Fahrbahn, und nicht ständig am Tacho habe; und dann habe ich immer dieses "Kleinvieh"...
    Die stellen sich ja nicht dort auf wo es wirklich gefährlich wäre, nönö, natürlich primär dort wo überbreite Fahrbahnen mit wenig Verkehr; und da empfinde ich es definitiv als Abzocke.
    (Wenn sie wirklich Kohle machen wollen, gäbe es Sinnvolleres wie zB endlich mal alle abstrafen welche ständig die Kreuzungen verstellen; das wäre mal was Nützliches und damit könnten sie sich blöd-verdienen....)
    Habe immer so "Kleinigkeiten" wie 61 auf 4-spuriger, 111 auf komplett leerer Überlandstraße und so... immer Werte wo man mit den Fahrzeugtachos nicht wirklich weiß ob das jetzt wirklich "gerechtfertigt" ist, oder denen jetzt nur gerade einfach nur die Wagenfarbe gefallen hat...
    Darennens mich in einer 100er mit +125, sage ich "ok, erwischt; keine Frage, gehört mir".
    Diese "Kleinabzocke" dagegen finde ich aber ärgerlich, hat IMO auch keinerlei "erzieherischen Wert"; ganz im Gegenteil, denn nachdem die Exikutive bei uns außer "am Straßenrand stehen und für's Durchfahren Geld kassieren" aber so genau überhaupt nichts mehr in punkto Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit tut, vergrößert es maximal den Ärger...

    regards, M. Brunner
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  • Zitat

    Zitat von mbrII@12.02.2005 - 17:19
    Da sie ja erst ab 110+ strafen dürfen....

    Die dürfen schon bei +1km/h bestrafen. Ganz selten passiert das sogar. Aber es "lohnt" den Verwaltungsaufwand eigentlich nicht.
    Und mit +6 und +8km/h hat es mich auch schon 2x erwischt.


    Ich habe übrigens die Trackaufzeichnung meines SP3 schon mal benutzen können, als mir eine Polizistin an der Ampel hinten rein gefahren ist. Die Polizistin behauptete, ich hätte grundlos gebremst.
    Die gegnerische Versicherung zahlte nach mailen des Tracklogs ohne weitere Komplikationen. Dank der systembedingt exakten Uhrzeit könnte man ja die Ampelschaltung zu der Zeit nachschauen, diese werden auch exakt protokolliert. Allein die Drohung notfalls mit einem derartigen Sachverständigengutachten den eigenen Standpunkt zu untermauern, reichte aus.


    Thomas

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  • Zitat

    Zitat von toms@14.02.2005 - 13:32
    Die dürfen schon bei +1km/h bestrafen.

    Jaja, hatten wir vor einigen Jahren auch schon mal, der officer meinte sich da wegen 32 in einer 30er etwas "aufführen" zu müssen...sind aber Einzelfälle, man ist schon froh wenn die Leute in 30er Zonen unter 50 gehen, damit ist der Zweck der Zone auch schon erfüllt (org. Zitat Exikutivbeamter)
    Aber schon mal gut zu wissen das die GPS-tracks ggF verwendet werden können, bzw zumindest hilfreich sind.

    regards, M. Brunner
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  • Mal ein Update zu der Section-Control auf der A2:

    Zitat

    Exakt befindet sich die Section Control zwischen Krumbach (Einhausung Königsberg) und Grimmenstein (Kilometer 73,5 bis 67,0). Überwacht wird bei trockener Fahrbahn die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten von 130 km/h für Pkw, 100 km/h für Busse und 80 km/h für Lkw. Autofahrer werden bei Schnee und Nässe durch die Anzeige "80 km/h" gewarnt, gleichzeitig wird diese Geschwindigkeit auch überwacht

    Doch 130 wenn trocken?? Die Aussage irritiert mich etwas, denn bis dato zeigten die overhead Tafeln immer entweder 100 oder 80...
    Etwa gar absichtliche Fehlinfo um zu Beginn gleich mal fest abcashen zu können??

    Zitat

    3. Geschwindigkeitsmessung mit Section Control (Streckenmessung):
    Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h hat ein Abzug von 3 km/h und über 100 km/h ein Abzug von 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeitswerte zu erfolgen.

    Na da werden also fröhlich, vollautomatisch die Organverfügung ausgedruckt, frankiert und versandt...
    Wird wohl doch essentiell werden eine eigene exakte Anzeige zu haben...

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