Um mal die Sache etwas weiter zu spinnen, wenn sich das Mitführen auch auf alle Fahrgäste beziehen würde, müsste beispielsweise der Fahrzeugführer alle seine Mitfahrer kontrollieren, ob nicht etwa auf deren Telefonen Apps vorhanden sind, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen o.ä. warnen. Man stelle sich das Procedere beispielsweise bei einem Flixbus vor .
Einsatz von Radarwarnern
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Es lohnt sich nicht, das Thema weiter zu diskutieren...
Die gesetzliche Regelung ist soweit klar:
Im § 23 StVO Absätze 1a und 1c ist das konkrete Verbot für alle Menschen die ein Fahrzeug führen.
Da es in den dt. Gesetzen keine Definition des Begriffes Fahrzeugführer gibt, muss man leider das Strafgesetzbuch in den §248 oder 316 heranziehen, die mit den elektronischen Geräten nichts zu tun haben sondern für den BGH genutzt wurden die Merkmale der Fahrzeugführung festzulegen.
Kurz zusammengefasst, wer hinter dem Lenkrad sitzt darf keine Maßnahmen oder Geräte nutzen oder vorrätig halten die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen - Ausnahme öffentliche Durchsagen/Anzeigen die z.B. von Radiosendern veröffentlicht werden. Wer nicht hinter dem Lenkrad sitzt führt keine Fahrzeug und ist daher von der StVO diesbezüglich nicht eingeschränkt. Bei Navigationsgeräten darf nach § 23 StVO 1c (beim Führen eines Fahrzeuges) die Funktion der Anzeige nicht genutzt werden (vom Fahrzeugführer) - es ist aber z.B. nicht verboten vor Antritt einer Fahrt die zutreffenden Standorte anzuschauen und sich z.B. diese Standorte zu merken.
Über diese Regelung darf man sich aufregen wenn man möchte und kann dem auch durch ein *Plonk* (Ignorierfunktion) Ausdruck verleihen wird damit aber keine Änderung oder andere Auslegung der StVO erreichen.
Und dieses Thema trenne ich bewusst von der Problematik der Beachtung von Höchstgeschwindigkeiten oder anderen Regeln des Straßenverkehrs. Das ist für mich ein völlig anderes Kapitel und passt auch nicht so wirklich in ein Forum das sich um Navigationsgeräte dreht.
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Wie sollte im Zuge einer Kontrolle das Vorhandensein einer Handy-App, welche einen Gefahrenpunkt meldet, der Kontrollierende das bemerken?
Eigentlich auch beim Navi, welches sich ja abschaltet, wenn man das Fahrzeug abstellt.
Verboten ja, aber wie darf man sich das vorstellen? Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte - und alle Telefone und Navigationsgeräte bitte ebenfalls entsperrt zu mir. So in etwa?
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alle Telefone und Navigationsgeräte bitte ebenfalls entsperrt zu mir.
Welche Navis kann man denn bitte sperren?
Kenne diesseits nur das Zumo 550, bei dem man einen PIN - Code eingeben konnte ...
Gruß
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In den allermeisten Fällen wird es sich um einen Zufallsfund handeln. Wenn z.B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zufällig auf dem Bildschirm eines Handys oder auf dem Bildschirm des Navis eine aktive App mit den entsprechenden Warnhinweisen gesehen wird könnte ein dringender Verdacht auf illegale Nutzung gegeben sein. Evtl. sind dann auch weitere Maßnahmen wie z.B. Sicherstellung (mit Zustimmung) oder gar Beschlagnahmung (mit richterlicher Kontrolle) zur Beweissicherung möglich.
Würde das Gerät zu diesem Zeitpunkt (Kontrollorgan kann den Bildschirm einsehen) abgeschaltet sein fehlen entsprechende Verdachtsmomente und es wären keine weiteren Maßnahmen möglich.
Ich persönlich freue mich auf eine korrekte Anzeige der zulässigen Geschwindigkeit (unabhängig von einer Warnfunktion) und bin für Abweichungen dann auch selbst verantwortlich. Wenn Kontrollen dann auch noch mit dem notwendigen Augenmaß hinsichtlich der Standortwahl (Gefahrenpunkte) erfolgen würden gibt es bei mir keine Aufregung.
Hätte mein Garmincamper korrekt angezeigt das ich auf einer SSxy nur 70 km/h mit dem Wohnmobil fahren dürfte hätte ich nicht einen Bußgeldbescheid bekommen. Anzeige war fehlerhaft, die Verantwortung trage ich.
Wenn ich glaube, dass ich 10m nach dem Ortsschild in Frankreich noch 54km/h fahren darf obwohl nur 50 km/h erlaubt sind, dann ist das mein Fehler und mein Geldbeutel.
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Hallo mario_b,
So pauschal bleibt die Aussage "falsch" - egal wie oft Du die wiederholst. Die StVO verbietet es für den "Fahrer" - so ist es korrekt. Wenn Dein Beifahrer / Sozia ein Navi in der Hand hat der davor warnt ist das tatsächlich in Deutschland zulässig.
aus gegebenem Anlass (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23).
Gruß Torsten
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Urteilsbegründung genau lesen - im Grundegenommen hat der Beifahrer in dem Beispiel dem Fahrer sein Handy hingelegt. Der Fahrer hat das Handy bei der Kontrolle schnell weg geschoben. Alles aktiv Fahrer ... im Grundegenommen klärt es das es egal ist "wem" das gerät gehört und ja das wäre auch mein Rechtsverständnis. Es wird sogar darauf hingewiesen das der Fahrer hier offensichtlich eine Nutzung gebilligt hat und damit ist der Fahrer wieder beim Nutzen derer.
Zitat: "Dem Gericht zufolge hat dabei das Handy der Beifahrerin mit einer geöffneten Blitzer-App auf der Mittelkonsole gelegen."
Einfach nur behaupten ach das ist gar nicht mein gerät hat noch nie in den Fällen geholfen.
"Dass dem Fahrer dieser Umstand bewusst gewesen ist, schloss das Amtsgericht daraus, dass er dieses »zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde.«"
Wäre auch schwierig zu sagen "Ohhh war mir gar nicht bewusst das da ein handy mit radarwarner neben mir lag"
Die Interpretation von Spiegel daraus das damit grundsätzlich die Nutzung für Beifahrer verboten ist teile ich nicht und gibt das Urteil auch nicht her.
Ein ähnlichen Fall gab es mal bzgl. Radarwarnern (nicht APP) - ist der so angebracht das der Fahrer ihn mit sehen kann ist der Fahrer mit in der Verantwortung. So wird es bei der APP auch gesehen.
Die Feinheit ist ob der Fahrer von der APP den Blitzer erfährt (dann ist er aktiv) oder vom Beifahrer (dann ist er passiv).
Und selbst wenn man es anders Interpretieren will das es für Beifahrer generell Verboten wäre dann seit 7.2.2023 diesen Jahres erst.
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Ergänzung dazu
"Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht."
Das ist exakt der Punkt ... und in dem beschriebenen Fall recht einfach mit "ja" zu beantworten das der Beifahrer Ihm das Handy mit der App auf die Mittelkonsole gelegt hat.
Ich sehe da nicht mal eine Nutzung des Beifahrers, sondern eine zur Verfügung stellen des Handys vom Beifahrer.
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Genau so sehe ich das auch! Nutzt es nur der Beifahrer ohne das es der Fahrer sehen oder hören kann - also nicht aktiv gewarnt wird, kann der Beifahrer machen was er will. Überlegt doch mal z.B. ein Reisebus, meint Ihr wirklich es ist verboten wenn hinten auf der Hoppel jemand eine Blitzer App nutzt...
Der Mitfahrende kann dem Fahrer natürlich die Warnung mündlich oder wie auch immer weitergeben, nur eben muss dieses menschliche "Glied" in der Warnkette von Nöten sein. Neben der Frage der Nutzung gibt es allerdings auch noch das "betriebsbereite Mitführen" aber hier wird auch vom Fahrer gesprochen, meiner Meinung nach führt z.B. der Fahrer von einem Reisebus nicht alle Smartphones und sonstigen Geräte der Fahrgäste mit - mitführen bedeutet frei darauf zugreifen zu können und das kann der Fahrer eben nicht wenn das Smartphone oder Gerät nicht Ihm gehört und z.B. in der Mittelkonsole liegt...
VG
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