Nordamerika City Select

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • :bye: Hallo, Ich suche jemanden der die Nordamerika City Select hat und die möglichkeit ein zweites Gerät zu registriern mir überlässt, so dass ich nicht die gesamte Software für zwei Wochen kaufen muss. Bin bereit etwas darüf zu zahlen.
    Die Handhabung ist ja ziemlich einfach indem man auf dem Internet bei Garmin die andere Serialnummer freischaltet und mir dann die CD's kopiert.
    Dies ist legal, denn auf zwei Geräte hat man anrecht ..


    Wer kann sich dazu bereit erklären ? Wäre supertoll !!!


    Gruss Jollyjumper

  • Zitat

    Zitat von jollyjumper@29.01.2005 - 11:20
    Dies ist legal, denn auf zwei Geräte hat man anrecht ..


    Nur soviel zur angeblichen Legalität: GARMIN-FAQ


    mfg
    JLacky

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  • Zitat

    Zitat von Tonga Joe@30.01.2005 - 15:31
    Warum nicht gleich so: :)


    Damit man gleich sieht, das die Aussage von GARMIN ist. Hätte ich nur zittiert, hätte grantiert jemand gefragt: "Wo steht denn das?" :blink:


    mfg
    JLacky

  • Schon klar, Chef! Deshalb auch der :).


    Hoffentlich haben's nu alle geseh'n... :bye:

  • Hier haben wir wieder so einen Fall, bei dem die Lizenzvereinbarung im Widerspruch zu deutschem Recht steht. Wenn man die gekaufte Software nutzen will, muß man die EULA (EndUserLicenseAgreement) akzeptieren. Mit dem Kauf geht aber das Recht, diese Software (Karten) auch weiter zu veräußern auf den Käufer über. Solange ich keine Kopien behalte und die Software nicht weiter nutze, ist das absolut legal. Aus dem Text der FAQ könnte man ableiten, daß nur das Lizenz-Splitting, das Nutzen durch zwei verschiedene Personen gleichzeitig nicht erlaubt ist. Streng genommen müsste Garmin dem neuen Eigentümer sogar einen neuen Schlüssel geben und auch eine Zweitlizenz, da er (nach deutschem Recht) die Erstlizenz erwirbt - aber das ist wohl Utopie.


    Ich hätte jedenfalls kein schlechtes Gewissen, zumal niemandem ein Schaden entsteht. Garmin dürfte es wohl schwerfallen, diese "Lizenzverletzung" in Deutschland zu verfolgen, genausowenig wie wir unsere gesetzlichen Verbraucherrechte in USA durchsetzten könnten.



    paul-josef

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