Aktuelle Beobachtungen:
1.
Bei ebay ist gerade eine Auktion abgeschlossen worden, bei der „originalversiegelte“ Update-CD´s City Select 6 ohne Freischaltcode versteigert wurden. Das Höchstgebot lag letztlich bei 111Euro.
(wie wir wissen, hat der Käufer daraus keinerlei Rechte oder Nutzungsmöglichkeiten erworben, da ein Freischaltcode nicht enthalten war. Einen Hinweis auf Freischaltcodes im allgemeinen oder speziellen gab es im Verkaufsangebot nicht und es bedurfte somit einer gesonderten Nachfrage. Eine theoretische Nutzungsmöglichkeit für die erworbenen CD´s bestände, wenn der Käufer aus individuellen Gründen bevorzugt auf CS 6 und nicht auf die aktuelle CS 7 updaten möchte.)
2.
Gestern hat mich jemand aus dem Bekanntenkreis angesprochen, der sich im letzten Sommer ein 76C und CS 6 gekauft hat. Im Gespräch wurde klar, daß er zwar die Software für das Gerät freigeschaltet hat, sich aber mit den Lizenzbedingungen bezüglich Gerätefreischaltung und Koppelung der Software an die Hardware nicht im geringsten auskannte.
Meine Thesen:
A:
Der durchschnittliche Kunde versteht die Kartenfreischaltung nicht umfassend, beziehungsweise, er versteht sie häufig erst nach dem Kauf der Ware.
B:
Die Lizenzbedingungen von Garmin Karten sind für den Käufer überraschend und somit als rechtlich zumindest fragwürdig zu bewerten. (Von der nach deutschem Recht fragwürdigen Koppelung von Software an Hardware mal ganz abgesehen.)
Zur Rechtslage: (bin kein ausgebildeter Jurist, daher keine §§)
Wenn ein Endverbraucher ein Produkt erwirbt, so obliegt es ihm, sich vor Abschluß eines Kaufvertrages über die Produkteigenschaften, den Geschäftsbedingungen des Käufers etc. zu informieren. Der Käufer darf dabei darauf vertrauen, daß ein Verkäufer den Käufer von überraschenden Klauseln, die vom allgemeinen Geschäftsgebrauch des jeweilige Rechtsgeschäftes abweichen, zu informieren hat. Der Verkäufer hat in diesem Fall besondere Aufklärungspflichten. Ein allgemeiner Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen reicht in diesem Fall allein nicht aus. (Gäbe es diese Bestimmung bezüglich überraschender Klauseln nicht, waren die alltäglichen Rechtsgeschäfte nicht mit einem vertretbaren Informationsaufwand durchzuführen.)
Nach meinen Beobachtungen und Einschätzungen informiert die Firma Garmin in ihren Katalogen, Internetveröffentlichungen, also in den üblichen Informationsquellen, nur sehr zurückhaltend über die Freischaltungsmodalitäten von Kartensoftware.
Meine aktuellen Beobachtungen (s.o.) bestätigen mir, das viele Kunden von Garmin-Produkten die Freischaltbedingungen nicht verstehen. Wer in einen Laden geht, GPS-Gerät und GPS-Software wie andere elektronische Geräte und Software erwirbt, wird nicht von den speziellen Besonderheiten informiert. Wenn er Glück hat, wird er vom Verkaufspersonal darauf hingewiesen. Wenn der Kunde sich aber vor allem über das aktuelle Prospektmaterial informiert, oder insbesondere nicht im spezialisierten Fachhandel kauft, hat er kaum eine Chance auf vollständige Information, wen er nicht einen unüblichen Aufwand betreibt.
Ich würde sogar behaupten, daß jemand, der z.B. ein Gerät in den USA bestellt, fast größere Chancen hat, ausreichende Informationen zu erhalten, da dieser sich wohl im Vorfeld umfassender informiert. Zum Beispiel über dieses Forum.
Jetzt sollten wir aber nicht den Forumsnutzer als den durchschnittlichen Kunden annehmen. Wer hier aktiv wird, beschäftigt sich intensiver mit der GPS-Materie als der durchschnittliche Verbraucher.
Sam
P.S.
Sollte eine Diskussion meiner These erfolgen, dann empfände ich es als hilfreich, wenn wir uns nicht in individuellen Emotionen verlieren würden, sondern nur die Rechtlage erörtern würden. Fragen zur Freischaltung bitte in einem gesondertem Thema.