Zukunft von Navi-Apps ungewiss: Neuer Gesetzes-Entwurf sorgt für Unruhe
Das aktuelle Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1975. Um zentrale waldpolitische Herausforderungen anzugehen, etwa die Klima- und Biodiversitätskrise, soll es in großen Teilen überarbeitet und ergänzt werden.
Aktuell liegt ein Referentenentwurf dafür aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf dem Tisch. Der ist noch nicht als Gesetz verabschiedet, dient aber zumindest als Diskussionsgrundlage.
Im Vergleich zum bestehenden Gesetz gibt es viele neue Punkte, die aufgegriffen werden, unter anderem einen Paragraph, der sich mit Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald befasst und mit geeigneten Wegen für Fahrräder.
Neu ist beispielsweise Paragraph 33, in der aktuellen Diskussion auch oft als Komoot-Paragraph bezeichnet. Im dritten Absatz heißt es:
Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Dieser Abschnitt betrifft vor allem beliebte Outdoor-Apps wie Komoot oder Strava, mit denen viele Fahrradfahrer, Läufer oder Wanderer ihre Strecken aufzeichnen und teilen. Wichtiges Detail: Die Kartierung von Strecken über bereits vorhandene Wege ist explizit nicht gemeint, ebensowenig gibt es Einschränkungen für die reine Navigation nach vorhandenen Tracks.
Doch es gibt noch mehr Diskussionsstoff für Outdoor-Fans: In Paragraph 29 Absatz 3 geht es außerdem um die Frage, wo man mit Fahrrädern im Wald noch fahren darf. Aktuell heißt es dort "nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade".
Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. hat bereits eine erste Stellungnahme zum Thema abgegeben. Dort betont man nochmal, dass es sich noch nicht um den finalen Gesetzesentwurf handelt. Trotzdem sei man von den Formulierungen im § 29 alarmiert und befürchtet einschneidende Regelungen für Fahrradfahrer und auch Fußgänger.
Nach einer Einarbeitung in die Gesetzesvorlage will der Verband eine sinnvolle Strategie erarbeiten und die Interessen aller Mountainbikern vertreten.
Quelle: https://www.chip.de/news/Zukun…uer-Unruhe_185037321.html