MapSource-Freischaltung für Gebrauchtkäufer

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Navi-Fans,


    ich habe via Internet einen gebrauchten StreetPilot III erworben, incl. aller Freischaltcodes und und des Registriegrungscodes für dieses Gerät. Damit bin ich in der Lage, demnächst kostenpflichtig auf CityNavigator Version 7 upzudaten.


    Aber wie kann ich mich vor einem evtl. Mißbrauch schützen? Schließlich bin ich nicht der einzige, der die Zugangsdaten (Registriegrungscode) kennt, denn der Vorbesitzer hat sich die Daten möglicherweise notiert. Somit könnte er sich doch dann meine Version 7 kostenlos für sein neues GPS als Zweitgerät freischalten, oder sehe ich das falsch?


    Da der Unlock-Bereich nicht passwortgeschützt ist, könnte ich mir die Lösung vorstellen, dass Garmin meinen Registrierungscode sperrt und mir einen neuen mitteilt, der dann nur mir bekannt ist. Oder wie läuft das Verfahren in solchen Fällen?


    Ich bin doch sicher nicht der erste, der sich hierüber Gedanken gemacht hat. Welche Erfahrungen habt ihr?

  • Zitat

    Zitat von Henning@11.02.2005 - 15:38
    ich habe via Internet einen gebrauchten StreetPilot III erworben, incl. aller Freischaltcodes und und des Registriegrungscodes für dieses Gerät. Damit bin ich in der Lage, demnächst kostenpflichtig auf CityNavigator Version 7 upzudaten.


    Aber wie kann ich mich vor einem evtl. Mißbrauch schützen? Schließlich bin ich nicht der einzige, der die Zugangsdaten (Registriegrungscode) kennt, denn der Vorbesitzer hat sich die Daten möglicherweise notiert. Somit könnte er sich doch dann meine Version 7 kostenlos für sein neues GPS als Zweitgerät freischalten, oder sehe ich das falsch?


    Das ist korrekt, jeder der die Zugangsdaten (Registrierungscode) hat, hat auch Zugriff auf alle Funktionen auf den Unlock Seiten von garmin.
    Allerdings siehst du das sofort auf deinem "Konto" bei garmin.
    Wenn du also den zweiten Freischaltcode nicht verwendet hast, so kann das nur
    der Vorbesitzer gemacht haben.
    Eine Passwortabfrage nach dem einloggen gibt es nicht bei garmin.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

  • Moin!


    Du siehst das korrekt. Dort befindet sich eine Lücke. Allerdings muß man ja beim Freischalten eine Seriennummer angeben, so daß man sich in einer gewissen Form identifiziert. In Deinem Fall fällt natürlich auch schnell der Verdacht auf den Vorbesitzer. Aufpassen sollte man beim Kauf, daß das gekaufte Gerät als Erstgerät registriert ist, denn sonst erwirbt man kaum eine Update-Möglichkeit, beziehungsweise updated gleichzeitig das Erstgerät des Verkäufers mit, was dieser, ohne das Du es merkst, bei einem Besuch des Seite ersehen kann und da dort der Code steht, könnte er ihn auch verwenden, ohne daß Du es merkst.
    Allerdings denke ich, daß das vielen Kaufern auch egal ist. Wenn man sieht, wie auf alles bei ebay geboten wird, auf dem Mapsource steht, kann es kaum anders sein. CS mit einem Freischaltcode (also: Zweitgerät ist frei), gegen dort für um die 200 Euro über den Tisch.


    Theoretisch könnte man auch auf der unlock-Seite solange 8stellige Codes eingeben, bis man zufällig einen richtigen Code trifft (Brute-Force-Attack). Allerdings wie oben. Bei Freischaltung des Geräts muß die SerienNr. eingegeben werden, die unter Umständen rückverfolgbar wäre. Und so wie Garmin sich mit seinen Freischaltcodes vor unberechtigter Nutzung ihrer Software absichert, sollte Garmin wohl auch einen erheblichen Fahndungsaufwand betreiben, um Missbräuche dieser Art zu verhindern. Das Ganze dann nach amerikanischem Recht: das kann teuer werden!!!


    Hebe die Adresse Deines Verkäufers auf und tritt ihm gegebenenfalls auf die Füße. Du hast gute Chancen, daß ihm das dann weh tun könnte.


    Sam

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  • Hallo Kurt,


    Zitat

    Zitat von Kurt-oe1kyw@12.02.2005 - 08:43
    Allerdings siehst du das sofort auf deinem "Konto" bei garmin.
    Wenn du also den zweiten Freischaltcode nicht verwendet hast, so kann das nur
    der Vorbesitzer gemacht haben.


    "sofort" ist relativ, denn man schaut doch als Besitzer eines Gerätes nicht ständig in seinem Konto auf der Unlock-Site nach, ob ein anderer den Freischaltcode für das Zeitgerät abgerufen hat.


    Und wenn das geschehen ist, kann man doch eh nix mehr retten, oder ist Garmin da kulant und gibt dem rechtmäßigen Erwerber der CN 7 eine zweite Chance? Oder muss ich dann den "Hacker" zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen?


    Zitat

    Zitat von Kurt-oe1kyw@12.02.2005 - 08:43
    Eine Passwortabfrage nach dem einloggen gibt es nicht bei garmin.


    All diese Fragen würden sich nicht ergeben, wenn Garmin den Unlock-Bereich per Passwortabfrage schützen würde. Der jetzige Zustand ist total unbefriedigend und technisch nicht mehr zeitgemäß. Im Gegensatz zu jedem passwortgeschützen Freemail-Account geht es hier neben dem Mißbrauchsrisiko nämlich um Werte, die zu schützen sind.


    OFF-TOPIC: Kurt, die Infos über den SP III auf eurer Website sind sehr hilfreich!

  • Zitat

    Zitat von Henning@12.02.2005 - 11:55
    Hallo Kurt,
    "sofort" ist relativ, denn man schaut doch als Besitzer eines Gerätes nicht ständig in seinem Konto auf der Unlock-Site nach, ob ein anderer den Freischaltcode für das Zeitgerät abgerufen hat.


    Und wenn das geschehen ist, kann man doch eh nix mehr retten, oder ist Garmin da kulant und gibt dem rechtmäßigen Erwerber der CN 7 eine zweite Chance? Oder muss ich dann den "Hacker" zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen?



    Moin!


    Garmin wird im Mißbrauchfall, nicht der richtige Ansprechpartner sein, denn gegenüber Garmin kannst Du nur schwer einen Mißbrauch beweisen können. Oder mal anders herum betrachtet: wenn Du bei Garmin sagst, der Code wurde nicht von mir angefordert, und Garmin geht darauf ein, dann wäre dadurch eine neue Form des Mißbrauchs möglich. Anders mag es aussehen, wenn nachweislich Mißbrauch vorliegt, aber dann hast Du, wie von Dir angemerkt, einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber demjenigen der den Mißbrauch vorgenommen hat. Gegen diesen kann man ggf. aber auch strafrechtlich zugreifen, denn das erfüllt den Tatbestand der widerrechtlichen Aneignung fremden Eigentums, also Diebstahl.


    Zusammengefaßt:


    Anzeige bei der Polizei und Geltendmachung eines zivilrechtlichen Sacdenersatzanspruches. Natürlich kannst Du auch mal Deinen Anwalt einen Brief an den Verkäufer aufsetzen lassen, in dem Ihr ihn über mögliche Rechtsfolgen aufklärt, wenn der Schadenersatz nicht rüber kommt :motz:


    Sam


    P.S. Wir diskutieren hier aber etwas ins Blaue hinein. Hat jemand solche Erfahrungen?