Topo Deutschland, Austauschgeraet

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Moin Moin!


    ich bin etwas verwirrt bezueglich der Funktion dieser DRM-Kontrollen bei Topo Deutschland.


    Ich habe Topo-Deutschland als auch ein 60CS vor kurzem gekauft. Alles klappte zu meiner Zufriedenheit. Vor vier Wochen musste ich jedoch mein 60CS zur Reparatur einschicken. Heute habe ich ein Austauschgeraet bekommen. Ich hatte bei der Reklamation angegeben, dass die Topo Deutschland mit dem alten Geraet freigeschaltet wurde.


    Es ist mir bekannt, dass die GPS GmbH die Freischaltung in ihren Datenbanken bei Geraetetausch auf das neue Geraet umschreibt. Nun war ich aber gespannt, wie denn meine Installation von MapSource davon etwas mitbekommen soll.


    Sehr erstaunt war ich darueber, dass MapSource mit der Topokarte ohne jegliche Aenderung direkt mit dem neuen Geraet funktionierte (ich hatte keine Internetverbindung zu der Zeit...).


    Woher wusste die Software jetzt, das dies ein freigeschaltetes Geraet war?
    Das einzige was mir dazu einfallen wuerde, waere eine identische Geraetenummer, die ich mir aber leider nicht aufgeschrieben habe. Oder enthaelt das Geraet selber irgendwie die Freischaltung?


    CU Immo!

  • Hi,


    die Freischaltung der Topo D erfolgt für den jeweiligen PC und nicht für das GPS.
    Dies hat nichts mit der Freischaltung der CitySelects von Garmin zu tun, die Topo kommt auch nicht von Garmin, sondern von der GPS GmbH Gräfelfing.

  • Hallo flyingscotchman,


    Die Topo-Deutschland ist nicht mit den Garmingeräten verheiratet sondern mit deinem PC. Deshalb funktioniert die bei GPS-Gerätewechsel auch.
    Anders ist das bei City-Select(Navigator). Die werden auf ein GPS-Gerät freigeschaltet. :bye:

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  • Das heißt dann aber auch, daß ich wenn ich eine Kopie der Topo machen, und die Registrierung hacken würde, ich mit jedem GPSMAp Gerät arbeiten könnte?


    Gruß Alucard

  • Zitat

    Zitat von Winfried@23.02.2005 - 11:59
    Die Topo-Deutschland ist nicht mit den Garmingeräten verheiratet sondern mit deinem PC.


    warum aber ist das so?


    bestimmt nicht, weil es die GPS-Gmbh jemandem leicht machen will, den gesamten Freundeskreis mit Topo D zu versorgen.


    mir fallen 2 Möglichkeiten ein


    a) garmin.com hat kein Vertrauen in die GPS GmbH und hält die Verschlüsselungstechnologie für Karten geheim


    B) garmin.com verlangt einen verdammt hohen obulus für die Nutzung der empfängerabhängigen Kartenverschlüsselung (einschließlich der Nutzung des Freischaltdienstes)



    Variante a) erscheint mir unsinnig, denn die GPS GmbH hätte das fertige Kartenwerk an garmin.com übergeben können, um es von den jungs verschlüsseln zu lassen. - Da wollte Garmin.com wohl zu viel vom Kuchen abbekommen?


    Denn die GPS GmbH wird sich sicherlich der Risiken, die mit einer fehlenden Emfängerbindung der Topo-Karte einhergehen, bewussst sein...

  • Hallo,


    allem voran ist zu bedenken, dass in beiden Fällen (Garmin- UND Topo-Karten) Lizenzbestimmungen bzw. urheberrechtliche Belange zu beachten sind.
    Es ist in beiden Fällen daher gesetzlich unzulässig, Kopien anzufertigen und an andere zu verteilen. Ausnahme kann sein: Sicherungskopien für den Lizenznehmer/Inhaber des Nutzungsrechts.


    Alleine die Tatsache, dass eine Software nicht oder vergleichsweise "schwach" geschützt ist rechtfertigt nicht die Weiterverteilung. Die Nutzungsbedingungen sind verbindlich.


    Garmin treibt halt einfach mehr Aufwand als die GPS GmbH, um die Hürde höher zu setzen.


    Das kann evtl. auch daran liegen. das in den USA die Gesetzeslage anders ist (Genaugenommen sind "Softwarelizenzen" juristisch in D gar nicht existent, in USA dagegen schon. Dafür kennen die Amis kein "Urheberrecht" in unserem Sinne).


    Hin oder her, die Weiterverteilung es ist illegal.


    Und wir wissen ja alle: Raubkopierer sind Verbrecher! :rolleyes:


    In diesem Sinne
    Jürgen :)

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  • Zitat

    Zitat von anonymous@23.02.2005 - 14:28
    Alleine die Tatsache, dass eine Software nicht oder vergleichsweise "schwach" geschützt ist rechtfertigt nicht die Weiterverteilung. Die Nutzungsbedingungen sind verbindlich. ...


    das ganze dürfte jedem bewusst sein und wurde / wird tausendfach diskutiert -


    mich interessiert wirklich nur die Frage, warum ein vorhandenes und wohl recht sicheres Kopierschutzverfahren nicht verwendet wird.


    Anstelle des harten, aber in meinen Augen akzeptablen Verfahrens, werden - soweit ich das mitlesen konnte - Nutzungseinschränkungen für das Karteninstallationsprogramm angewendet, die in manchem ehrlichen Kunden die Frage keimen lassen dürften, ob er nicht ganz schön blöd war, solche Restriktionen hinzunehmen.


    Aber der Kartenanbieter hat nun mal eine Monopolstellung. Und wer eine elektronische Topokarte haben will, muss das wohl oder übel schlucken.

  • Zitat

    Zitat von hu26@23.02.2005 - 14:36
    mich interessiert wirklich nur die Frage, warum ein vorhandenes und wohl recht sicheres Kopierschutzverfahren nicht verwendet wird.


    ich weis es natürlich auch nicht, aber vermutlich wird Garmin nur eigene Karten über dieses Verfahren verschlüsseln.
    Kann es sein, das da auch einiges in der jeweiligen Firmware der Geräte hinterlegt ist. Wenn sie "allen" dieses Verfahren zugänglich machen würden, müsste die gesamte "Fremdsoftware" auch bei Garmin verwaltet werden. :bye:

  • Zitat

    Zitat von hu26@23.02.2005 - 14:36
    mich interessiert wirklich nur die Frage, warum ein vorhandenes und wohl recht sicheres Kopierschutzverfahren nicht verwendet wird.


    Auch das könnte an der unterschiedlichen Rechtslage in D und USA liegen. Es gab m. W. schon mal ein BGH-Urteil, dass eine Bindung von Software an eine bestimmte Hardware in D nicht zulässig ist. Lt. Urheberrecht darf der Urheber wohl nicht die Weiterveräußerung des Nutzungsrechtes (resp. der SW) einschränken, was mit eine Bindung an Hardware aber faktisch der Fall wäre.


    ACHTUNG: Das sind alles Interpretationen eines juristischen Laien...


    Grüße
    Jürgen :)

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  • Moin!


    Soweit ich es von einem ehemaligen Mitarbeiter der GPS-GmbH gehört habe, hat diese keinen Zugriff auf die Sicherungssysteme der Amis. Man bekommt dort zwar Demo-Codes für Geräte zugeteilt, kann aber selbst nicht darauf autark zugreifen. Oder anders formuliert: man muß nehmen, was die Amis herausgeben.


    Ich denke, das ist Teil des Sicherungssystems von Garmin USA. Nur ganz wenige Menschen haben dort Zugang zur Codegeneration. Nach außen wird sie nicht vergeben. Jede weitere damit befaßte Stelle / Mensch stellt eine potenzielle Lücke im System dar.


    Jetzt denke ich, die GPS-GmbH wird nicht darauf verzichten wollen, die Oberhoheit über ihr Produkt TOPO an Garmin USA abzutreten, bzw. mehr als notwendig daran mitverdienen zu lassen. Wie so häufig wird es eine Frage sein, wie die GmbH glaubt, am besten an der Vermarktung ihrer TOPO verdienen zu können. Letztlich bestimmend ist immer die Ökonomie (in der westlichen Welt).


    Sam

  • Zitat

    Zitat von ugly sam@24.02.2005 - 14:39
    hat diese keinen Zugriff auf die Sicherungssysteme der Amis.


    danke, sam


    nun ist meine Neugierde gestillt. Genauers könnte sicherlich nur GPS GmbH "persönlich" sagen, was diese, selbst wenn sie denn wollte, bestimmt nicht dürfte ...

  • Zitat

    …bestimmend ist immer die Ökonomie (in der westlichen Welt)


    Hallo Sam,


    warum diese Beschränkung auf den westlichen Teil? Es ist nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen, dass /vielleicht/eventuell /unter Umständen/ auch anderswo (Asien!) solche Prinzipien gelten könnten. Schul-Erinnerung: „schon die alten Römer“ haben uns das Zitat hinterlassen, dass Geld nicht stinkt.


    Grüße
    Bunav



    ** N51.30° E6.59° (incl. SA) **
    *** iQue 3600 ***
    ** GPSMAP 76C **

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  • Moin Brunav!


    Du hast mit den Römern sicher recht und auch mit dem Osten. Der eigentliche Spruch kennt die Einschränkung auf die Westliche Welt nicht. Er behauptet. daß dieses Prinzip IMMER gilt. Allerdings habe ich doch irgendwo, tief in mir drinnen, die Hoffnung, daß dieses Prinzip nicht immer und überall gilt.
    Die Realität zeigt, daß es in kleinen Nieschen auch manchmal, für einen Moment, ganz anders geht. Immer dann, wenn jemand nicht fragt: Was bekomme ich, wenn ich ....?


    Dir einen fröhlichen Tag


    Sam