wird Momentangeschwindigkeit in Track gespeichert?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hi all,


    in der Alpenerepublik gibt es ja immer noch den Landgendarm mit dem "geeichten Geschwindigkeits-Messauge" ... :( Wenn so ein Amtsinhaber dich anhält und dir sagt, daß du bei erlaubten 50km/h mit 70 km/h gefahren bist, dann ist das unumstößlich so, besonders, wenn du Nicht-Ösi bist.
    Wenn ich jetzt aber sicher bin, daß ich nur 55 km/h gefahren bin und mein 276C die ganze Zeit Track-Punkte aufgezeichnet hat, gibt es dann eine Möglichkeit, aus der Trackaufzeichnung die tatsächlich am Punkt "X" gefahrene Geschwindigkeit anzuzeigen und damit die österreichische Land-Obrigkeit ad absurdum zu führen? :motz:
    Idealer Weise vor Ort am GPS, um dann ungeschoren und gesetzestreu weiter fahren zu können. :bye:


    Fragende Grüße: Christian

  • Moin Christian,


    wurde hier schon mal diskutiert, sozusagen GPS als Unfall-Daten-SPeicher.
    ich würde sagen: vergiss es :)


    Gespeichert werden die Position und die Uhrzeit, hieraus ergibt sich die Geschwindigkeit zwischen zwei Punkten.


    1. Bestimmt dein GPS nur etwa jede Sekunde einmal die Position. Was dazwischen war...?


    2. Daraus folgt: Hat dein GPS mal (warum auch immer) einen Punkt bestimmt, der mächtig daneben liegt, liegt auch deine Geschwindigkeit daneben.
    Kann sein zu deinem Vorteil (Punkte liegen zu dicht beisammen als "in echt"), oder zu deinem Nachteil (Messpunkte liegen zu weit auseinander).
    Ich weiss, das ist nicht der Normalfall, aber wer schon mal durch ein Tal mit Wald gefahren ist, weiss, was ich meine.


    Damit dein GPS irgendwie als Beweismittel zulässig ist, müsstest du es unverzüglich nach dem Unfall/der Messung dem Grünen(Blauen, etc.) übergeben, ohne zu wissen, was denn nun wirklich drauf ist.
    Ausserdem: wenn sie es schon in den Fingern haben und du drauf beharrst, dass es korrekte Messungen sind:
    Dann kannst du nur hoffen, während des ganzen Active Logs gesetzeskonform gefahren zu sein...


    Da hilft nur:
    Österreichischen Dialekt oder Kennzeichen zulegen ;)


    Gruß
    Jens

  • Hi,vor Ort gehts nicht,am PC kein Problem mußt nur bei der Trackaufzeichnung einen möglichst kleinen Wert eingeben damit du kurze Abschnitte zum auswerten zu verfügung hast.
    CIAO Matzi

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  • Hallo Matzi und Christian,


    dass eine Auswertung am PC möglich ist, hat ja Jens bereits erklärt und auch auf die Probleme hingewiesen.


    Ich habe mir mal Tracks in MapSource angesehen, die Geschwindigkeit wird nach der simplen Methode „Wegdifferenz dividiert durch Zeitdifferenz“ ermittelt. Mit etwas mehr Aufwand (der PC macht das „mit links“) könnte man durch Verwenden mehrerer Punkte numerisch differenzieren, der gleitende Schnitt könnte die einzelnen Ungenauigkeiten mildern.


    Es versteht sich von selbst, dass man mit dem Log nicht nachträglich kommen kann, und ich weiß nicht, ob es im kritischen Fall als Beweismittel zulässig wäre. Im Prinzip sind die MapSource-Werte zu niedrig, man denke nur an den Extremfall einer Haarnadelkurve. Da können zwei Punkte einen sehr geringen Abstand haben, tatsächlich musste man aber eine viel größere Strecke fahren, so dass die angegebene Geschwindigkeit zu niedrig liegt.


    Grüße
    Bunav



    ** N51.30° E6.59° (incl. SA) **
    *** iQue 3600 ***
    ** GPSMAP 76C **


  • Hi,


    als Österreicher sage ich Dir vergiß es.


    Du müßtest dich weigern das Organmandat zu bezahlen daraus ergibt sich eine Anzeige. Bei der Stellungnahme dazu müßtes dur BEWEISE vorlegen, und bisher ist soweit ich weiß nur der geeichte und verplombte UDS (Unfall Daten Schreiber)
    zugelassen. Und die Auswertung ist meist teurer als der Nutzen.
    Vor Ort mit dem Gendarmen zu diskutieren ist sinnlos besonders als Ausländer.


    Grüße
    Geko

  • Hallo Christian!


    Wie es in Östereich gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen.


    In D und CH wird auf jeden Fall der Tracklog als Beweismittel nicht anerkannt. Dies liegt m.W. daran, dass sich die Behörden mit dem Metier GPS zum einen nicht auskennen, zum anderen es bekannt ist, dass die Aufzeichnung nur sehr grobe Werte wieder gibt. Kannst du ganz einfach feststellen. Bremse mal z.B. von 80 km/h bis zum Stillstand. Und dann versuche, aus den aufgezeichneten Werten den tatsächlichen Bremsweg zu ermitteln :unsure: .

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