Rechtliche Frage: Touren übernehmen

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,
    ich bin derzeit dabei, Touren aus gedruckten Werken für mich zu digitalisieren und in Routing-Programme (Motorrad Tourenplaner, Garmin MapSource) zu überführen. Meine Frage jetzt an die Rechtsverdreher unter euch: kann ich mit den so erhaltenen Daten machen, was ich will, z.B. (meine Meinung in Klammern)?


    persönlich verwenden (ja)
    an Freunde verschenken (ja?)
    elektronisch veröffentlichen (natürlich ohne Originalmaterial irgendeiner Art zu verwenden (ja??)
    verkaufen (ja?????)


    Falls nein als Antwort - ändert sich das, wenn man die Tour nur minimal / stark abwandelt?


    Ich bin der Meinung, bei der Digitalisierung handelt es sich um einen neuen schöpferischen Prozess, bei dem neues mit Copyright behaftetes Material entsteht.


    Wie ist eure Meinung?


    Rubber Duc

  • Zitat

    Zitat von Rubber Duc@25.04.2005 - 08:29
    Ich bin der Meinung, bei der Digitalisierung handelt es sich um einen neuen schöpferischen Prozess, bei dem neues mit Copyright behaftetes Material entsteht.


    Wenn Du das so machen dürftest (was ich nicht bestätigen, mir aber nicht vorstellen kann), dann könnte das jeder andere auch mit Deinen Werken tun. Dann wäre es nicht weit her mit Deinem "Copyright behaftetes Material". Irgendwas schließt sich da aus...

  • Zitat

    Zitat von Rubber Duc@25.04.2005 - 08:29
    ich bin derzeit dabei, Touren aus gedruckten Werken für mich zu digitalisieren und in Routing-Programme (Motorrad Tourenplaner, Garmin MapSource) zu überführen.


    Wie ist eure Meinung?


    Meine Meinung ist, daß nie die Tour selbst geschützt sein kann, sondern nur deren Aufbereitung (in welcher Form auch immer).


    Daher hätte ich keine Bedenken, was selbst erstellte Routen betrifft, auch wenn diese sich an bereits anderweitig bekannten Strecken orientieren.


    Aber das ist nur meine persönliche Meinung, die nicht auf rechtlichem Fachwissen beruht ;)


    Allerdings würde ich mich nicht trauen, etwas zu verkaufen oder auch nur Bekannten als "eigene Leistung" anzubieten, daß ich nicht selbst oder in Abstimmung mit anderen erstellt oder zumindest überprüft habe. Wer garantiert dir denn, daß die irgendwo beschriebene Route so noch fahrbar ist, wenn man davon ausgeht, das jeder nur vom anderen abkupfert :D? Wie wärs denn, wenn du an die ursprünglichen Verlage herantrittst, und deine Leistung als sinnvolle Ergänzung für die nächste Auflage des betreffenden Führers anbietest?


    Uwe

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  • Glück auf!


    Ich bin zwar kein Rechtsverdreher. Aber ich bin Buchautor. Eben einer von denen, die auch Motorrad-Tourenbücher veröffentlichen.


    Also: Urheberschaft bezieht sich ja auf einen schöpferischen Prozess. Und der ist durch deutsche und internationale Gesetze geschützt.
    Ich kann natürlich keine Straßen erfinden. Mein schöpferischer Prozess besteht darin, dass ich
    - mehrere Straßen zu einer Route zusammenstelle
    - Karten dazu anfertige bzw. anfertigen lasse
    - die Route mit einem Text beschreibe
    - von markanten Punkten der Strecke Fotos anfertige
    - evtl. ein Roadbook dazu schreibe
    - das Ganze in Buchform (oder als Karte/Zeitschrift o.ä.) gestalte


    Wenn also irgend jemand einen dieser schöpferischen Prozesse für ein eigenes Produkt verwendet, benutzt er meine Urheberschaft. Wenn ich ihm dazu nicht die Genehmigung gebe, verletzt er geltendes Recht.


    Soweit die Theorie.


    In der Praxis würde ich als Autor natürlich differenzieren. Bei einem neuen Produkt (z.B. eine GPS-Routen-Sammlung der Touren aus meinen Büchern), würde ich zunächst mal prüfen, ob das meinen Buchverkäufen (von denen ich ja lebe) schadet. Ein Beispiel: Ich schreibe auch Bücher, aus denen man vorlesen kann. Theoretisch könnte jemand auf den Gedanken kommen, daraus ein Hörbuch zu machen.
    Wenn jemand so etwas mit der Absicht tut, dieses Hörbuch zu verkaufen und damit Geld zu verdienen, würde ich ihm dieses nur gestatten, wenn er mich in angemessener Form am Gewinn beteiligt.
    Wenn er dies z.B. macht, um das Hörbuch an Blinde zu verschenken, würde ich ihm meine Einwilligung dazu geben.


    Zur Frage von Rubber Duc, ob man mit der Digitalisierung einen neuen, eigenen schöpferischen Prozess eingeleitet hat: Nein! Definitiv nicht. Wenn jemand aus meinen Büchern ein Hörbuch macht, liest er meine Texte, Formulierungen und Recherchen vor. Das ist zwar Arbeit für den Vorleser – aber keine schöpferische. Also auch kein neues Copyright.


    Die grundsätzliche, rechtliche Frage ist klar: Eine Digitalisierung von Routen aus Büchern/Karten/Zeitschriften verletzt Urheberrecht, sofern sie nicht ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist. (Freunden darf man natürlich auch eine Kopie schenken). Sobald man die Digitalisierung öffentlich macht, braucht man das Einverständnis des Urhebers oder des Verlags. Egal, ob man die Digitalisierung verkauft oder verschenkt.


    Also, sobald man so etwas veröffentlicht, MUSS das Einverständnis der Rechteinhaber vorliegen.


    Ich habe bisher zwei Motorradbücher (Ruhrgebiet/Rheinland) und ein Fahrradbuch veröffentlicht. Touren daraus findet ihr auch in der Naviboard-Routensammlung (habe ich selbst dort reingestellt). Sicherlich gibt es Leute, die sich die Touren lieber runtersaugen, als sich die Bücher zu kaufen. Auf der anderen Seite sehe ich eine digitale Veröffentlichung mit meinem Einverständnis und mit einer vollständigen Nennung der Quelle (Autor/Buchtitel/Verlag/ISBN) als eine Art Werbung an, denn in den Büchern steht ja noch eine Menge mehr als nur die nackten Touren. Z.B. Motorrad- und Fahrradtreffs mit Testnoten, Beschreibungen der Streckenbeschaffenheit, von Sehenswertem längs der Routen, kleine Tipps etc. Wer die Bücher hat, weiß mehr als derjenige, der nur die Route runterlädt.


    Da sich aus meiner Autoren-Sicht Vor- und Nachteile die Waage halten, würde ich mein Einverständnis zur Digitalisierung geben, wenn damit keine Gewinnabsichten verbunden sind und die Quelle eindeutig genannt wird. Ob andere Autoren das ebenso sehen, weiß ich nicht. Man muss sie vorher auf alle Fälle fragen!!


    Gruß – Wolfgang Berke


    P.S.: Wer sich für meine Bücher interessiert (Vorsicht, Werbung!!), hier ein Link.

  • Hi,


    Habe da so ein kleines Problem mit Routen die veröffentlicht wurden - z.B. Denzel.
    Wenn ich selber den Tourenvorschlag abgefahren bin, selbst aufgezeichet habe (GPS, Fotos, was sonst noch immer), warum soll ich das nicht veröffentlichen dürfen und muss vielleicht auch noch den "Denzel" fragen? Nur weil sich z.B. die Route mit irgendeiner Veröffentlichung deckt, darf ich dann nicht? Die Strassen, Wege, ... sind ja auch dieselben. Da wird es mit Beweis schon ein bissl schwer.
    Ich weiss, das ist schon ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Ich würde dabei auch nicht den Denzel zitieren - max. ein Hinweis, dass die Route auch im Denzel steht. Dadurch weiss ich nicht so wie sich das mit Routen überhaupt "schützen" lässt.
    War nur so eine Überlegung.


    Werner grüsst
    p.s. Denzel war nur als Beispiel geschrieben.

  • Ich bleibe noch mal bei meinem Beispiel "Hörbuch".


    Demnach in der Logik von ravwerner:


    Habe da mal das Buch eines fremden Autoren laut meiner Oma vorgelesen. Zufällig lief auch gerade ein Aufzeichnungsgerät mit. Habe dann die Aufzeichnung für alle anderen Omas dieser Welt gleich auf CD gebrannt und in Umlauf gebracht. Und natürlich noch eine mp3-Datei davon ins Web gestellt ...


    Wofür brauchen wir eigentlich noch Copyrights? Wofür Gema, VG Wort, VG Bildkunst? Ist doch alles public domain. Gehört allen.


    Alle, die Bücher schreiben, Karten zeichnen, Musik komponieren, Software entwickeln, Filme machen, brauchen nix zu verdienen. Soll doch Vatter Staat für die aufkommen.


    So - oder so ähnlich?


    Kann doch nicht euer Ernst sein - oder?


    Wolfgang

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  • >>Glück auf!


    >>Ich bin zwar kein Rechtsverdreher. Aber ich bin Buchautor. Eben einer von denen, >>die auch Motorrad-Tourenbücher veröffentlichen.


    >>Also: Urheberschaft bezieht sich ja auf einen schöpferischen Prozess. Und der ist >>durch deutsche und internationale Gesetze geschützt.
    >>Ich kann natürlich keine Straßen erfinden. Mein schöpferischer Prozess besteht >>darin, dass ich
    >>- mehrere Straßen zu einer Route zusammenstelle



    dies kann jeder andere auch wie stellst du sicher das dies noch nie jemand zuvor so gefahren/zusammengestellt hatt?



    >>- Karten dazu anfertige bzw. anfertigen lasse


    wie stellst du sicher das dies noch nie jemand zuvor gemacht hat





    >>- die Route mit einem Text beschreibe


    dies ist allerdings dein schöpferischer prozess



    >>- von markanten Punkten der Strecke Fotos anfertige


    diese markanten Punkte habe sicherlich div. andere vor dir auch schon angefertigt(Fotos vom Haus Scheppen, Baldeneysee,Zeche Zollverein, LaPaDu gibt es tausenfach)



    >>- evtl. ein Roadbook dazu schreibe


    dies ist allerdings dein schöpferischer prozess, wobei ich natürlich auch jeder andere ein Roadbook für eine Tour schreiben könnte und sich da wieder die frage stellt wen dies in einer Ausführlichkeit, wie z. B. für eine Ralley erforderlich, geschrieben ist dies als abgekupfert zu bewerten währe.



    >>- das Ganze in Buchform (oder als Karte/Zeitschrift o.ä.) gestalte


    auch dies ist dein schöpferischer prozess, haben aber viele ander vor und auch nach dir gemacht





    >>Wenn also irgend jemand einen dieser schöpferischen Prozesse für ein eigenes >>Produkt verwendet, benutzt er meine Urheberschaft. Wenn ich ihm dazu nicht die >>Genehmigung gebe, verletzt er geltendes Recht.


    >>Soweit die Theorie.


    >>In der Praxis würde ich als Autor natürlich differenzieren. Bei einem neuen Produkt >>(z.B. eine GPS-Routen-Sammlung der Touren aus meinen Büchern), würde ich >>zunächst mal prüfen, ob das meinen Buchverkäufen (von denen ich ja lebe) >>schadet. Ein Beispiel: Ich schreibe auch Bücher, aus denen man vorlesen kann. >>Theoretisch könnte jemand auf den Gedanken kommen, daraus ein Hörbuch zu >>machen.
    >>Wenn jemand so etwas mit der Absicht tut, dieses Hörbuch zu verkaufen und damit >>Geld zu verdienen, würde ich ihm dieses nur gestatten, wenn er mich in >>angemessener Form am Gewinn beteiligt.
    >>Wenn er dies z.B. macht, um das Hörbuch an Blinde zu verschenken, würde ich >>ihm meine Einwilligung dazu geben.


    Das mit dem Hörbuch ist meiner Meinung nach nicht zu vergleichen.




    >>Zur Frage von Rubber Duc, ob man mit der Digitalisierung einen neuen, eigenen >>schöpferischen Prozess eingeleitet hat: Nein! Definitiv nicht. Wenn jemand aus >>meinen Büchern ein Hörbuch macht, liest er meine Texte, Formulierungen und >>Recherchen vor. Das ist zwar Arbeit für den Vorleser – aber keine schöpferische. >>Also auch kein neues Copyright.


    ob man das Hörbuch mit z. B. eine Tourbeschreibung Kesselbach-Mittenwald-Timmelsjoch-Jaufen-Penserjoch--Bozen-Brennerstr. zurück vergleichen kann wage ich zu bezweifeln, und in wie weit du dies als schöpferischen Prozess bezeichnen kannst?, gerade in den Alpen z. B. Sella Runde sind garantiert schon lange vor erscheinen div. Roadbooks abgefahren und beschrieben worden.


    >>Die grundsätzliche, rechtliche Frage ist klar: Eine Digitalisierung von Routen aus >>Büchern/Karten/Zeitschriften verletzt Urheberrecht, sofern sie nicht ausschließlich >>zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist. (Freunden darf man natürlich auch eine >>Kopie schenken). Sobald man die Digitalisierung öffentlich macht, braucht man das >>Einverständnis des Urhebers oder des Verlags. Egal, ob man die Digitalisierung vverkauft oder verschenkt.


    wie kannst du sicherstellen das die digitalisierte Tour genau aus deinem Buch stammt und nicht schon vor Jahren von meinem Opa gefahren wurde und ich diese aus seinem Kartenmaterial verwende.


    Dies scheint mir gar nicht so einfach zu sein.





    Gruß


    Travelman

  • @ wob :bye:


    interessante Diskussion habe ich da anscheinend losgetreten. Zunächst einmal zur Klarstellung: ich habe nicht vor, Touren, die irgend jemand veröffentlicht hat, zu digitalisieren und damit Einnahmen zu erzielen (aller-, allerhöchstens ein leckeres Getränk von den Kumpels spendiert zu bekommen), mir war dieser Gedankengang lediglich bei der "Arbeit" gekommen und wollte mal andere Meinungen dazu hören.


    Dein Ruhrgebiets-Buch habe ich bereits und das vom Rheinland habe ich heute bei Amazon bestellt. Die Ruhrgebiet / Bergisches Land Touren finde ich sehr schön, ist vor allem für jeden etwas dabei, mal schnellere Passagen, mal kleine Sträßchen.


    Ich finde - als juristischer Laie - die rechtliche Lage absolut uneindeutig und vermute (auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand), dass eine gerichtliche Eintscheidung sehr vom Richter abhängen würde. Denn da fallen immer wiedr Entscheidungen, die sehr stark von der Sachkenntnis (sofern vorhanden) und der Tagesform des Richters abhängig sind.


    In diesem Sinne


    Gruß


    Rubber Duc

  • Travelman,


    es wäre etwas einfacher, deinen Beitrag zu lesen, wenn du für Zitate den "Quote"-Button benutzen würdest. Und vielleicht auch nicht alles wiederholen würdest, was ich geschrieben habe.


    Zitat

    wie kannst du sicherstellen das die digitalisierte Tour genau aus deinem Buch stammt und nicht schon vor Jahren von meinem Opa gefahren wurde und ich diese aus seinem Kartenmaterial verwende.


    Nehmen wir mal an, wir würden uns in so einer Sache vor Gericht streiten müssen, würde mein Anwalt dich auffordern, die Karten deines Opas als Beweismittel vorzulegen. Wenn sie echt und authetisch sind, müsste ich meine Klage zurück ziehen. Falls dein Opa die Karten bereits veröffentlicht hätte, hätte ich einen ziemlich Schwarzen Peter in der Hand. Falls es die Opa-Karten nicht gibt (oder sie gefälscht wären), hättest du ein Problem.


    So - jetzt holen wir das noch mal zurück auf eine vernünftige Ebene. Da die meisten von euch sich wahrscheinlich damit noch nicht beschäftigt haben, hier noch mal kurz ein paar Anmerkungen zum Autorendasein und den damit verbundenen Problemen.


    Es ist ja heute kaum möglich, über etwas zu schreiben, worüber noch nichts exisitiert. Also muss ich mir als Autor von Tourenbüchern (u.a.) anschauen, was es bereits auf dem Markt gibt. Das sollte ich alles kennen, bevor ich loslege. Und ich sollte darauf achten, nichts aus anderen Büchern zu übernehmen. Sonst habe ich nämlich bald ein Problem.


    Natürlich kann ich in meinen Tourenvorschlägen Straßen und Streckenteile verwenden, die auch in anderen Karten oder Büchern schon mal berücksichtigt wurden. Schließlich kann ich ja für meine Bücher keine neuen Straßen bauen/erfinden (schade eigentlich).


    Die rechtliche Frage, Rubber Duc, ist keine Grauzone oder von der Tagesform der Richter abhängig. Es gibt ganz klare Urteile, ab wann ein Werk als Plagiat eines anderen angesehen wird.


    Das, was für mich als Autor gilt (nämlich nicht von anderen abzukupfern), gilt natürlich für "Laien" genauso.


    Und Travelman, Haus Scheppen kannst du natürlich auch fotografieren, so oft du willst. Und diese Fotos auch nach Herzenslust veröffentlichen. Wenn du aber eines der Bilder aus meinen Büchern nimmst, sieht die Rechtslage schon anders aus. Ebenso, wenn du z.B. die Rankings und Bewertungskriterien aus meinen Büchern abkupfern würdest.



    Zurück zum eigentlichen Thema:


    Ich habe ja (erstes Posting) bereits meine Meinung dazu kundgetan. Wenn jemand eine oder mehrere meiner Touren digitalisiert und sie ohne Gewinnabsicht mit einem klaren Herkunftsverweis anderen zugänglich macht: bitteschön.


    Ich will aber darauf hinweisen, dass meine Einstellung zu dieser Sache kein Freibrief ist, andere Autoren ungefragt abzukupfern. Und um nichts anderes geht es hier. Gewinnabsicht hin oder her. Bei einem Rechtsstreit geht es dem Kläger in der Regel um den entgangenen Gewinn. Denkt bitte daran, bei allem was ihr öffentlich tut. Fragen ist doch das mindeste. Gebietet schon alleine die Höflichkeit. (Und das Urheberrecht verlangt es sogar!)



    So - und wen all diese Argumente und Fakten immer noch nicht überzeugt haben, wie wär's denn damit:


    In diesem Board und in vielen privaten Websites (z.B. Kurt & Silvia oder Micha) wimmelt es von nützlichen Tipps, Touren etc. Jetzt stellt euch vor, ich sammel das alles ungefragt, stelle es fein zusammen und veröffentliche dann das Buch "Wolfgang Berkes Guide to GPS" (oder so ähnlich). Falls einer von euch meckert: Habe ich mir doch alles selbst ausgedacht (haha!). Das Geld mit dem Buch verdiene ich natürlich alleine. Fändet ihr witzig? Nicht wirklich - oder?


    Grüße - Wolfgang Berke

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  • Zitat

    Zitat von wob@26.04.2005 - 16:29


    Die rechtliche Frage, Rubber Duc, ist keine Grauzone oder von der Tagesform der Richter abhängig. Es gibt ganz klare Urteile, ab wann ein Werk als Plagiat eines anderen angesehen wird.


    Moin Wolfgang,


    ab wann man ein Buch als Plagiat ansehen kann erscheint mir, als Laien, relativ einfach zu sein. Urteile ab wann man eine Tour, z. B. vielbeschriebene Sella Ronda, als Plagiat ansehen kann würde mich schon interessieren. Bei solchen fragen weiß ich warum ich keine Touren veröffentliche.


    Ansonsten bin ich deiner Meinung, gute arbeit sollte auch bezahlt werden, wer Touren aus Büchern digitalisiert sollte die Bücher auch selber kaufen und die GPS-Routen dem Autor zur Verfügung stellen


    Habe letztens bei einem Freund dein Pott Buch gesehen werde mir mal deine Touren anschauen.



    Gruß :bye:


    Travelman

  • An wob


    Servus, will Deine Leistung usw. nicht beschneiden oder falsch ansehen.
    Kurz zurück auf Deine Antwort von meiner vorigen Meldung: Dein Vergleich hinkt auch für mich, aber ok.
    Wenn Du "alles" lesen willst, so gratulier ich Dir, da wirst Du auch schon viele "Tourenfahrer und diverse Motorradmagazine" bei Dir zu Hause gestapelt haben :)
    Ich will auch keine Texte, Fotos oder dergleichen von wo anders veröffentlichen, wenn ich die Route selber gefahren bin, so sammle ich meine eigenen Erfahrungen, die sich aber ohne weiteres mit z.B. deinen Erfahrungen, decken können, deswegen hab ich da aber noch nichts abgekupfert.


    Ich wollte nur den Sinn von Copyright auf Routen, Touren hinterfragen.


    Werner grüsst, schreibt aber zu Zeit kein Buch :bye:

  • Zitat

    Wenn Du "alles" lesen willst, so gratulier ich Dir, da wirst Du auch schon viele "Tourenfahrer und diverse Motorradmagazine" bei Dir zu Hause gestapelt haben


    Ich habe schon so manches an Touren-Literatur in meinem Büro rumliegen. Man muss ja "Konkurrenzbeobachtung" betreiben, netter gesagt: schauen, was die Kollegen so machen.


    Und ich habe so manche Tour aus den einschlägigen Zeitschriften, den Denzels, Highlights etc. abgefahren. Und natürlich auch manches, was sich hier im Naviboard angesammelt hat. Man will ja schließlich auf dem Laufenden bleiben. Und ich habe auch den Ehrgeiz, manch sattsam bekannte Pfade zu verlassen. Weniger aus Copyright-Erwägungen, mehr aus sportlichen Gründen...


    Bei mir ist die Rechtslage aber auch etwas sensibler als bei Laien, die Touren ohne Gewinnabsicht veröffentlichen. Bei mir würde ein nachgewiesenes Plagiat finanzielle Konsequenzen haben.


    Wenn jemand ohne Gewinnabsicht eine bereits abgedruckte Route noch mal in anderer Form irgendwo veröffentlicht, gäbe es zunächst mal nur einen Unterlassungsanspruch. Wenn man sein "Plagiat" dann fix wieder aus dem Netz nimmt, dürfte eigentlich nichts passieren.


    Zitat

    Urteile ab wann man eine Tour, z. B. vielbeschriebene Sella Ronda, als Plagiat ansehen kann würde mich schon interessieren


    Es gibt ja Klassiker, die schon seit Jahren oder Jahrzehnten "herumgereicht" werden. In der Musik würde man so etwas "Volkslied" nennen oder "Traditional". Normalerweise gehört so etwas allen (dem Volk, eben) und man muss keine Tantiemen an irgendwen abführen, wenn man es singt. Oder abdruckt. Ähnliches gilt natürlich auch für einige Alpen- oder Mittelgebirgsklassiker des Straßenbaus.


    Obwohl das Urheberrecht und die dazu gehörende Rechtsprechung manchmal ganz kuriose Wege gehen. Noch ein Beispiel aus der Musik. Da gab's mal einen geschäftstüchtigen Musikverleger aus München, der seine Mitarbeiter nach alten Liedern Ausschau halten ließ. Wann immer die Urheberrechte an diesen alten Lieder ausliefen, die Komponisten längst tot waren, schnappte das Münchener Cleverle zu und sicherte sich mit seinem Musikverlag die Urheberrechte daran.
    Schließlich gelang ihm das auch noch mit der Internationalen ("Völker hört die Signale - auf zum letzten Gefecht ..."). Und wo immer dann ordentliche Linke in der Öffentlichkeit ihre Hymne sangen, mussten sie an Herrn S. abdrücken.
    Und da die damalige DDR einen Narren an diesem Lied gefressen hatte, durfte sich der geschäftstüchtige Münchener über so manche Mark vom Klassenfeind freuen.



    Gruß - Wolfgang
    (der sich schon den Tag im Kalender angestrichen hat, an dem die Internationale wieder frei wird ...)

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  • Interessantes Thema...


    Meine Rechtsvorstellung hierzu: Solange man die Tour selber plant oder gar fährt und nicht einfach "abkupfert" kann hier kein geistiges Eigentum vorliegen, die Strassen / Wege / Pfade exestieren schliesslich auch ohne die Tourbeschreibung. Der kreative (und damit schutzfähige) Teil liegt in der Ausarbeitung und Beschreibung der Tour. Ich kann jederzeit die 999. Version einer Tourbeschreibung der ligurischen Grenzkammstrasse veröffentlich ohne mit den 998 anderen Autoren in Konflikt zu geraten, die Variationen einer Tour sind aufrgund der geografischen Verhältnisse sehr gering.


    Oder um bei den Beispielen zu bleiben: Wenn eine Tour als solches schutzfähig wäre, dann wäre es auch eine Biografie. Solange ich aber selber recherchiere, kann ich die 999. Biografie von Albert Einstein veröffentlichen, selbst wenn inhaltlich dann das Selbe bei herauskommt, wie bei den 998 vorher (was eigentlich der Fall sein sollte, der Mann hat schliesslich nur en Leben gehabt).


    Daher bauen Autoren solcher Werke gerne ganz kleine Fehler ein - taucht dieser Fehler dann woanders auf, erkennt man sofort ein Plagiat.


    @wob,


    hast Du zu der Geschichte mit der "Internationalen" ein Quellennachweis? Menes Wissens nach können erloschene Urhberrechte nicht einfach so wieder aktiviert werden. So sind klassische Werke nicht mehr schutzfähig, nur die Interpretationen derselben.

  • Zitat

    Zitat von Uwe LC8@28.04.2005 - 09:21
    Interessantes Thema...


    Meine Rechtsvorstellung hierzu: Solange man die Tour selber plant oder gar fährt und nicht einfach "abkupfert" kann hier kein geistiges Eigentum vorliegen, die Strassen / Wege / Pfade exestieren schliesslich auch ohne die Tourbeschreibung.



    Mahlzeit,



    absolut meine Meinung. :8 Sorry ich will den Autoren ja nicht zu nahe treten, aber wenn ich so manche Artikel in gewissen Motorradzeitschriften lese, dann muß ich immer schmunzeln. Es stellt sich in den Artikeln so dar, als wenn für Motorradfahrer etwas absolut "Neues" entdeckt wurde. Dabei wurde wieder einmal das Rad neu erfunden. Schließlich gab`s die Straßen schon als manche von den Schreiberlingen noch nicht einmal das Licht der Welt erblickt haben.
    Btw, die Zeitschriften müssen gefüllt werden, Qualität ist nicht alles. Als Beispiel nenne ich einmal das Büchlein vom Hig...lig..Verlag. Die schönsten Touren im Münsterland. Ich sage nur absolut untauglich, die Kartenabbildungen (1:200000) muß man mit der Lupe darstellen. Ein Bekannter hat im letzten Jahr danach eine Tour geplant. (oder besser versucht). Manch ein Privatautor der seine Homepage pflegt und seine selber gefahrenen Strecken dort einstellt und beschreibt hat m.E. ein höhere Qulifizierung als manch selbst ernannter Autor.


    Gruß
    Crashdax

  • Zitat

    Zitat von wob@26.04.2005 - 17:29
    Nehmen wir mal an, wir würden uns in so einer Sache vor Gericht streiten müssen, würde mein Anwalt dich auffordern, die Karten deines Opas als Beweismittel vorzulegen. Wenn sie echt und authetisch sind, müsste ich meine Klage zurück ziehen. Falls dein Opa die Karten bereits veröffentlicht hätte, hätte ich einen ziemlich Schwarzen Peter in der Hand. Falls es die Opa-Karten nicht gibt (oder sie gefälscht wären), hättest du ein Problem.


    Upps. das hatte ich ja ganz übersehen...


    Wolfgang, in Deutschland gilt "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten. Wenn Du also in diesem Fall gegen Travelman gerichtlich vorgehen würdest, müsstest Du beweisen, dass sein Opa diese Tour nicht gefahren ist und nicht umgekehrt. Das macht die Sache so schwierig und daher der Trick mit den kleinen Fehlern (das ist so ziemlich die einzig verlässliche Methode für solch eine Beweisführung).


    Wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, ob eine blosse Auflistung von Wegpunkten (mehr ist eine Tour in digitaler Form letztendlich nicht) überhaupt schutzfähig ist, im Gegensatz zum Wettbewerbsrecht liegt beim Urheberrecht die Messlatte ein wenig höher. Wenn, dann könnte dies nur unter den Begriff "Sammelwerke" fallen.


    In denm Augeblick, wo jemand Deine Tourbeschreibungen (Wortlaut) oder Bilder auch nur teilweise übernehmen würde, sieht die Sache schon ganz anders aus, hier liegt ganz klar ein geistiges Eigentum vor.

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  • Wie wärs denn, wenn man folgende Fälle betrachtet:


    Jemand hat eine oder mehrere Touren schriftlich veröffentlicht, jedoch ohne Koordinaten.


    1) Jemand anders digitalisiert eine Tour davon (100% gleiche Strecke): Beweislage für den Autor ist schwierig, weil die Übereinstimmung bei einer Strecke Zufall sein kann.


    2) Jemand anders digitalisiert alle Touren (100% gleiche Strecke): Beweislage für den Autor ist gut, weil diese Vielzahl von Übereinstimmungen in Anzahl der Touren und Streckenführung kaum Zufall sein kann.


    3) Jemand anders digitalisiert eine oder mehre Touren davon und baut dabei Abweichungen ein: Beweislage für den Autor ist schwierig.


    Einfacher wirds, wenn Koordinaten kopiert werden: stimmen diese überein, kann das kein Zufall sein.


    Ohne jetzt den Autoren Geheimnisse entlocken zu wollen, aber wie will man bei Touren denn absichtlich kleine Fehler einbauen? Erstens würde das (sofern die Strecke betroffen ist) auch die ehrlichen Kunden treffen (mit entsprechendem Rückschlag in Richtung Autor), zweitens würde das dem Kopierer auffallen, wenn er die Strecke vom Programm routen läßt und drittens interessieren den Kopierer andere Fehler überhaupt nicht, weil er die gar nicht übernimmt.


    Rubber Duc

  • Zitat

    Zitat von wob@26.04.2005 - 16:29
    In diesem Board und in vielen privaten Websites (z.B. Kurt & Silvia oder Micha) wimmelt es von nützlichen Tipps, Touren etc. Jetzt stellt euch vor, ich sammel das alles ungefragt, stelle es fein zusammen und veröffentliche dann das Buch "Wolfgang Berkes Guide to GPS" (oder so ähnlich).


    Ich kann den Wolfgang zum Teil ja verstehen, aber genau diese Diskussionen haben uns zu folgendem Entschluß gebracht für unsere privaten webseiten betreffend Urheberrecht und Copyright, etc bitte im untersten Drittel nachlesen auf unserer Seite zu diesem Thema:
    Verwendung unserer Inhalte durch Dritte - das letzte Drittel lesen


    Und wie Wolfgang schon festgestellt hat, zum Teil lässt es sich gar nicht mehr eruieren von wo oder woher welcher Tourenvorschlag, Teilstreckenvorschlag kommt.
    Als aktuelles Beispiel bei uns die Kalte Kuchl.
    Die Gegend und die div. Touren um die Kalte Kuchl taucht in zig Bikerbüchern, webseiten, Tourenplanern usw. auf, es wäre also unmöglich zu behaupten dass stammt aber jetzt von uns.
    Bei Bildern ist es etwas anderes! Hier lässt sich leichter feststellen ob das verwendete Bild jetzt von unserer Canon Digicam ist oder nicht...
    Aber wie schon auf unseren Seiten geschrieben steht:
    bedient euch, wir erkennen unsere Texte und Fotos auch so wieder

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

  • Zitat

    Wolfgang, in Deutschland gilt "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten. Wenn Du also in diesem Fall gegen Travelman gerichtlich vorgehen würdest, müsstest Du beweisen, dass sein Opa diese Tour nicht gefahren ist und nicht umgekehrt.


    Nein. Der Autor sagt ja in diesem konstruierten Fall: "Travelman hat mich beklaut." Und da Travelman die vermeintlich geklaute Uhr im Internet angeboten hat, muss er (Travelman) dem Gericht beweisen, dass er sie von seinem Opa bekommen hat.


    Zitat

    hast Du zu der Geschichte mit der "Internationalen" ein Quellennachweis? Menes Wissens nach können erloschene Urhberrechte nicht einfach so wieder aktiviert werden. So sind klassische Werke nicht mehr schutzfähig, nur die Interpretationen derselben.


    70 Jahre nach dem Tod eines Komponisten erlöschen die Urheberrechte. Wenn sich der Komponist sein Werk nicht hat schützen lassen, ist es schon eher vogelfrei.
    Der Trick mit der Gema (und den angeschlossenen Verwertungsgesellschaften anderer Länder) ist recht simpel. Man lässt sich als "Bearbeiter" registrieren (arrangiert dann eben noch eine zweite Stimme oder eine Variation in der Musikbegleitung dazu) und hat dann das ursprünglich freie Werk in seinem Musikverlag.
    Aktuell ist "Die Internationale" (Text und Musik: Eugene Pottier und Pierre Degeyter, Entstehung 1871/1888) mit den verschiedensten "Bearbeitern" bei der Gema gelistet, u.a. bei den Musikverlagen Friedrich Hofmeister VEB Musikverlag und Phonica Edition, jeweils als "Originalverleger". (Schlag nach bei http://www.gema.de)


    Wir haben uns jetzt aber seeehr weit von der eigentlichen Fragestellung entfernt.


    Nochmals: Wenn ich eine Tour 1:1 aus einem bereits erschienenen Druckwerk in anderer Form veröffentliche (egal ob als gdb-, als pdf- oder als sonstwas-Dokument), habe ich das Urheberrecht verletzt. Ob ich die erstmals gedruckte Fassung kenne oder nicht, spielt keine Rolle.


    Wenn ich eine bereits gedruckte Tour ein wenig verändere (z.B. Start/Ziel woanders hinlege, Fahrtrichtung ändere, vielleicht noch 15% bis 20% der Strecke verändere), sieht das schon anders aus - und ich hätte bei einem Rechsstreit ganz gute Chancen.


    Die Ursprungsfrage von RubberDuc war:


    Wenn ich eine Tour 1:1 aus einem Buch oder einer Zeitschrit übernehme, verletzte ich dann das Urheberrecht?
    Ganz klare Antwort: JA.


    Schaffe ich mit der Umwandlung in eine GPS-Datei ein neues, eigenes Copyright?
    Ganz klare Antwort: NEIN.


    Meine Empfehlung an alle, die so etwas vorhaben: Fragt die Autoren. Ich bin sicher, dass die meisten ihr ok geben werden.


    Gruß -Wolfgang

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  • Zitat

    Zitat von wob@28.04.2005 - 17:08
    Nein. Der Autor sagt ja in diesem konstruierten Fall: "Travelman hat mich beklaut." Und da Travelman die vermeintlich geklaute Uhr im Internet angeboten hat, muss er (Travelman) dem Gericht beweisen, dass er sie von seinem Opa bekommen hat.


    Das wäre ja schlimm, wenn das so wäre. Ich könnte also behaupten, dass jemand, den ich nicht mag, mich beklaut hat und wenn er nicht das Gegenteil beweisen kann, ist er fällig? Gott sei Dank ist die deutsche Rechtssprechung noch nicht so weit. "In dubio pro reo" und somit die Beweislast des Klägers ist in der Verfassung verankert, und da kann sich kein Richter rüber hinweg setzen. Eine andere Sache ist, wann ein Tatbestand als bewiesen gilt, dies ist immer eine Frage der Auslegung.


    P.S.: Ich würde niemals einen Tourenvorschlag eines anderen als den meinen ausgeben ;)


  • ich käme nicht auf die Idee, Sachen (AUCH Informationen) die man mir netterweise zur Verfügung stellt als meine aus zu geben. Das WWW lebt von Verlinkungen bzw ist eine.
    Wenn ich eine Tour in MS nach baue, habe ich eine Arbeit erbracht, ein anderer aber die ganze Informationssammlung und Dokumentation.
    Ich bin inzwischen ein paar tolle Touren gefahren, die ich aus dem Netz habe. Die Strecken selbst hätte ich wegen fehlender Ortskenntnisse niemals finden können. Sollte jemand solche Touren auf seiner Site veröffentlichen, gehört meiner Meinung nach zumindest (natürlich wenn bekannt) ein Link zur Site oder zumindest ein Hinweis dazu, dass man die Daten aus dem Netz von einem Unbekannten hat - also ein Quellenverzeichnis-. Die eigene Arbeit (optimiert für GPS XY mit Kartensoftware YZ) kann man ja erwähnen.


    Wenn jemand öfter seine gesammelten Informationen woanders als eigene Leistung wiederfindet wird er vermutlich seine Informationen einschränken.


    @all
    Gibt es zu wenig Respekt vor anderer Leuten Leistung?


    PS: bin kein "Rechtverdreher", aber mein Motto ist:
    Was du nicht willst was andre tun..

    Willi

    276c, FW 5.60, 2 GB, 278, FW 3.60 - MapSource 6.13.7 + MapSource 6.16.3 - CN NT 2015.20
    Datenaustausch mit GPX | eeePC 4G