Beiträge von AndreasL

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    das hat doch damit nichts zu tun. BERLI ist alles vorwärts da ich beim Rückwärts noch alle Zahlen und Sonderzeichen drin habe. Das N ist Vorwärts schneller zu erreichen, beim R müsste ich zählen.
    Die Matrix beim Quest/eTrex ist in Sachen Tempo der Eingabe Haushoch überlegen.

    Da ich vorher ein Quest hatte (und davor ein eTrex Vista) fande ich die Eingabe am 278 doch schon etwas Steinzeitlich. Es dauert im Vergleich sehr lange. Grade beim 278 muss man, bedingt durch die große Karte mit den vielen Infos, fast alle Namen ausschreiben eh die Suche unten das Richtige anzeigt.


    So muss ich zum Eingrenzen immerhin BERLI schreiben wenn ich Berlin suchen will. Mit der Buschstaben Matrix des Quest geht das in wenigen Sekunden, beim 27x brauche ich dafür fast eine Minute da ich jeden Buchstaben immer wieder von A beginnend durchblättern muss. Das ist einfach mühselig.

    12.01.2007, 12:54 Uhr


    Bremen (dpa) - Das blinde Vertrauen in sein Navigationssystem
    hat einen Autofahrer in Bremen in das Gleisbett einer
    Straßenbahn geführt. Der Mann sei von der freundlichen Stimme
    seines Bordcomputers aufgefordert worden, nach links
    abzubiegen, wie die Polizei mitteilte. Er zögerte nicht lang
    und lenkte sein Auto über einen erhöhten Bordstein. Dabei
    landete er im Gleisbett einer Straßenbahn und steckte fest.
    Erst ein Abschleppwagen konnte ihn befreien.

    Zitat

    Wer sich Radar-POI installiert, hat die Absicht PERMANENT die Geschwindigkeitsvorgaben zu missachten und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Dadurch ist die chararkterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt


    Nun, ich weiss wo diese Anlehnung her ist.


    Radarwarner durfte man nach der Änderung des Fernmeldegesetzes Legal kaufen und vertreiben. Es gab keine Regelung in der STVO dazu. Vor dieser Änderung war das Gerät über das Fernmeldegesetz verboten.


    Dann kam es, das ein nun legaler Radarwarner Bersitzer durch übereifrige Beamte vor dem Kadi landete. Dieser Benutzer klagte gegen die ungerechtfertigte Beschlagnahme und musste sich den Pruch oben vom Richter anhören (Bayern): Wer einen Radarwarner einsetzt ist ein Potentieller Raser und will mit Vorsatz Rasen also ist der Betrieb eines solchen Geräts ein Vorsatz zum Rasen und dem muss Einhalt geboten werden. Dieser Meinung schlossen sich andere Richter an und irgendwann wurde dann der §23 erweitert.


    Und immer schön dran denken: Vor einem Richter und auf hoher See ...
    Oder: Recht haben und bekommen ....


    Mir persönlich gefällt aber am besten: Wo kein Kläger, da kein Richter

    Das 278 ist Brandneu. Gibt es erst seit Mitte November. Das 276 wird niemand verkaufen, weil es nicht besseres gibt, so einfach ist das :)



    Noch ein Nachtrag zum POI beim 278: Du kannst die POI's in das Gerät übertragen ohne eine Speicherkarte zu benutzen. Das Garät hat interen Speicher dafür. Dort werden auch Tracklogs etc abgelegt. Wie groß und wie viel frei ist, weiss keiner.

    Der Unterschied in Sachen POI vom 276 zum 278 liegt im Detail:


    Der 278 kann User POIS als CSV Datei (Excel Tabelle) einladen und macht diese als User Pois im Menu sichtbar. Diese können auch als WP herangezogen werden. Desweiteren unterstützt der 278 einen Annäherungsalarm (als Geräte Pipser, nicht aus dem Lautsprecher) wenn die Dateinamen der POIs entsprechend gestaltet sind oder der manuelle Upload der POIs gewählt wurde, wo man das für jeden einzelnen POI definieren kann.


    Eine POI Liste kann nicht im Gerät erweitert werden, die Liste muss zur Änderung jedes mal neu hoch geladen werden.


    Das alles kann der 276 so nicht.


    Hier arbeitest du anders. Du nimmst die CSV, wandelst die punkt in Wegpunkte um, machst aus diesen Wegpunkten eine Mapsource Map, machst diese Map transparent und kannst diese zusätzlich zu den anderen Karten im Gerät benutzen. Das ist aufwendiger wenn man keine fertigen findet und selber machen muss und du musst auf den Annäherungsalarm verzichten.


    Die hier im Forum zu findene Radar Overlay Map stammt von 2004 und kann eigentlich nur noch als Machbarkeitsstudie betrachtet werden, denn es gibt massenhaft änderungen.
    Die Alpenpässe hingegen ändern sich nicht so schnell :)

    Zitat

    Und jetzt kommt natürlich die Frage auf, warum sind die "Radar-POI " installiert? Ganz klar, der Benutzer will zumindest die Chance haben, dass er den einen oder anderen Blitzer im Vorfeld angezeigt bekommt, um seine Geschwindigkeit anzupassen. Damit wird aber doch schon belegt, dass er vorher seine Geschwindigkeit nicht angepasst hatte und mit hoher wahrscheinlichkeit ohne POI ein Foto entstanden wäre. Was hat also der POI getan.....er hat vor einem Blitzer gewarnt/hingewiesen.


    Das ist nicht richtig. Ich betrachte die POI Warnung eher als einen Hinweis an mich, mich genau dann nochmals zu versichern das man genau da sein Tempo einhält.


    Das mach ich natürlich sowieso aber nicht ständig, denn sonst komme ich vor lauter gucken auf dem Tacho zu nichts anderes mehr. Es ist sehr schnell passiert das man leicht drüber ist oder sich grade nicht sicher ist, wie schnell man fährt.


    Außerdem könnte ein Verkehrsteilnehmer vor mir plötzlich aus Schreck (Sowas passiert laut Behörde natürlich nicht, gibt entsprechende Urteile) voll auf die Bremse latschen, was dann für mich recht unerwartet kommt. So werde ich genau an dieser Stelle zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt.


    Man kann als Autofahrer einfach nicht immer 100% Aufmerksam sein. Der Großteil geschieht aus der Praxis völlig automatisch.

    nun, man könnte moderne (!) Autoradios durchaus dazu bringen, wenn auf einem Sender Verkehrsfunk kommt diesen einzublenden. Das geht bei meinem Pioneer irgendwie über RDS und Radiotext Auswertung. Aber lassen wir uns mal überraschen, wie das umgesetzt werden soll. So richtig vorstellen kann ich mir das auch nicht.


    Das Problem an einem FM Transmitter ist doch, das man einen bestimmten Radiosender hören muss und den Transmitter dann aufdiese Frequenz einstellen muss.
    Wenn man nur CD hört könnte man Navi durchsagen mittels TA Funktion durchstellen

    Genau das ist der Knackpunkt. Ein Navi mit Poi kann NICHT vor Überwachungsmaßnahmen warnen da es solche nicht aktiv detektieren kann. Es gibt lediglich einen benutzerdefinierten Näherungsalarm aus, an dem sich eine stationäre Überwachungsanlage befinden kann.


    Ein GPS ist primär nicht dazu bestimmt Radarwarner zu sein. Ich warte entsprechende Urteile gelassen ab. Böswillige auslegung geht natürlich immer zu lasten des Besitzers. Passiert auch, wenn der Richter keinen Plan von der Materie hat und sich beraten lässt.


    Es gibt andere Geräte die einen Microcontroller und ein GPS Modul haben, dazu eine fest programierte POI Liste. Kein Display oder Ähnliches. Diese Geräte machen nichts anderes als bei Annäherung an die Starenkästen loszupiepsen. Ich will hier keine Werbung machen, aber das Teil ist sehr handlich und sieht eher wie eine reine GPS Antenne aus.

    wie gesagt, mann kann sich um die Formulierung "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" streiten.


    Ist ein GPS mit Unfallschwerpunkten dafür bestimmt? Zumindest nicht im Ausliefungszustand ohne geladene POI's, aber man könnte ja.
    Das ist alles ein Kaugummikonstrukt, den man gegen den Benutzer auslegen kann wenn mann will. Schwammig formuliert und immer anwendbar auf fast alle moderne Navis.


    Die Sache erinnert mich immer an folgendes: Fliegst du von der Fahrbahn ab drückt man die noch ein Ticket für unangepasste Geschwindigkeit rein, denn mit angepasster Geschwindigkeit wärst du nicht abgeflogen. Ein Schelm, wer da böses denkt.


    machen wir hier weiter -> http://www.naviboard.de/vb/showthread.php?t=17576

    nun gut, ich sehe schon, ihr wollt das hier diskutieren:)



    Der Vergleich mit Radiodurchsagen oder Atlas mag zwar logisch sein, aber wer sagt das Rechtsprechung und Gesetze Logisch sein müssen? Der Griff zum Handy im Auto kostet auch 40,-- und nen Punkt, der Griff zum MP3 Player bleibt ungesühnt.


    Ich beziehe mich nachfolgend auf Deutschland, die Rechtsgrundlage in anderen Staaten ist mir unbekannt.


    Das Gesetz in Deutschland:

    § 23 (1b) StVO: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    In der amtlichen Begründung zum Radarwarnerverbot steht das PoiWarner und sogar kombinierte Geräte (z.B. Autoradio mit Navi+Poiwarner) von diesen Verbot betroffen sind. Zum Nachlesen (Seite 11): http://www.parlamentsspiegel.d…/dokument.php?k=BBD751/01


    zu § 23 gibt es eine ganze Sammlung von Anhängen und Kommentaren sowie Diskussionen die sich auf bestimmte Formulierungen beziehen. Die Hauptfrage ist hierbei immer ob ein Navi, das auch (!) zusätzlich Radar-POI anzeigen könnte (!) bereits darunter fällt oder ob hier der Hauptzweck (die Navigation) es von der Zuordnung als 'technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen' befreit denn es ist ja nicht vom Hersteller dafür bestimmt (wie im Gesetz formuliert) Radarfallen anzuzeigen. Auch kann ein GPS keine Radarfallen detektieren.


    Eine weitere Frage ergibt sich, ob und wie ein Gerät eine Überwachungsmaßnahme anzeigen kann. Ein POI Näherungsalarm ist einfach eine optisch/akustische Meldung zur Annäherung an einen vorher definierten Ort.


    Ein Grundsatzurteil gibt es noch nicht und solange wird nach Ratsherrenart entschieden. Es soll auch in D bereits zu beschlagnahmen gekommen sein aber ein komplett dokumentierter Vorgang ist mir noch nicht unter gekommen.

    Du rechnest noch verkehrt. Denk dran, das das 278 2GB intern hat und alle Karten gleich drin. Das auf ein 276 zu kriegen ist 1) unmöglich und wenn du 2) das mit 512'erKarten realisierst deutlich teurer.


    Rechne das ganze Zubehör des 278 zusammen und du siehst das der Preis gut ist. Warum ein altes 276C kaufen wenn der 278 schon alles hat? Außerdem gibts als Bonus den Poi Loader :)

    Nimm ein 278Kit, da ist alles dabei. Gerät mit 2GB intern, 33 Länder CN9NT, Autohalter, Marine/Motorrad Halter, Auto Strom, Strom mit offenen Enden, BeanBag, kleine KFZ Klebe Halterung, USB Kabel, Abdeckhaube, Netzteil. Bei mir war sogar nen Rammount dabei, aber das könnte Comkor reingebundelt haben. Tutti kompletti.


    Wenn du eigene Karten installieren willst brauchst du allerdings noch ein Speichermodul. Hier reichen billige 128MB Karten (da CN9 ja schon im Gerät ist). Die sind recht Preiswert gebraucht zu bekommen.