Warum sorgt eigentlich dieses SEHR einfache Thema immer wieder für solche Diskussionen.
Da wird von gesetzlicher Garantie und so Zeug gesprochen.
Es gibt die gesetzliche Gewährleistung.
Das ist eine Sache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und niemand anderem sonst. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen, daß das Gerät bei der Übergabe fehlerfrei war. In den restlichen 18 Monaten muß der Käufer beweisen, daß es bei der Übergabe fehlerfrei war. De facto ist die Gewährleistung damit auch nur 6 Monate wie früher auch. Außerdem ist "Gerät defekt -> Gewährleistung" ein Irrglaube. Das Gerät muß bei der Übergabe in Ordnung gewesen sein sonst nichts. Gewährleistung ist keine 2 Jahres Funktionsgarantie.
Sie ist nicht übertragbar, was bedeutet, wird das Gerät weiterverkauft gibt es keine Gewährleistung mit dem ursprünglichen Händler mehr. Sondern wieder nur zwischen Käufer und Verkäufer.
Die Garantie ist eine Vertragsbeziehung zwischen wem auch immer. Manchmal mit dem Eigentümer des Geräts und dem Hersteller. Oft mit dem Erstkäufer und dem Hersteller. Es gilt ausschließlich, was in den Garantiebedingungen steht. Nix anderes. Anspruch hat man nur darauf.
Um es überspitzt zu sagen. Steht in den Garantiebedingungen, daß das defekte Gerät zwischen 12:00 und 12:10 Uhr bei Garmin England auf einem Bein hüpfend mit Pudelmütze auf dem Kopf abgegeben werden muß, dann ist das so.