Der finale Gesetzestext der neuen Batterieverordnung kommt ja erst noch (ab 1. Halbjahr 2023) und zwecks Steigerung der Recyclingquote von Batterien jeglicher Art, müssen die Batterien von jedermann leicht entfernbar sein (und damit auch leicht austauschbar)
Beiträge von ManfredK
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Garmin hat in der Vergangenheit bewiesen, dass austauschbare Akkus im Bereich dessen was im Motorradbereich benötigt wird kein Problem sind.
Ab Dezember 2024 wird wohl in der EU ein Gesetz kommen, dass Smartphone-Hersteller und ähnliche Geräte (also auch Navigation) "zwingt" den Austausch des Akkus für "jedermann" zu ermöglichen. Geräte wie der XT werden dann nicht mehr möglch sein.
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Ich wüsste nicht, dass die alten BMW Navis exFAT können. Kann eigentlich kein Garmin Navi. Bist du da sicher?
Können sie auch nicht --> Auszug aus der BA
Im Bereich BMW - Automobil wird exFAT genutzt --> https://winfuture.de/news,74116.html aber das gilt nicht für den Navigator
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Es wurde was geladen, aber ich finde niXS. Wohin wird das abgelegt, wenn wirklich etwas herunter geladen wurde?
Schau doch mal im Verzeichnis "CoreService" deines Rechners nach
Ich finde z.B. im Verzeichnis C:\ProgramData\Garmin\CoreService\Downloads\SafetyCamera\SafetyCamera_SafetyCamera.010-D1537-00\rmu\SafetyCameras\web\gpi den Download der SafetyCams die ich einem Update hinsichtlich des Datum zuordnen kann.
Ist ein bisschen Fleißarbeit da das Datum erst beim einzelnen Datenordner angezeigt wird
Ist ein Beispiel für ein Update dass ich am Freitag angestoßen hatte
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Zumo XT lässt sich nicht mehr aufladen - Akku tot?
Wenn man ein anderes Thema hat (Garmin Navi vs. Smartphone) könnte man doch einfach einen neuen Thread aufmachen.... ist doch gar nicht so schwierig.
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Drück dir die Daumen!!
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In den allermeisten Fällen wird es sich um einen Zufallsfund handeln. Wenn z.B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zufällig auf dem Bildschirm eines Handys oder auf dem Bildschirm des Navis eine aktive App mit den entsprechenden Warnhinweisen gesehen wird könnte ein dringender Verdacht auf illegale Nutzung gegeben sein. Evtl. sind dann auch weitere Maßnahmen wie z.B. Sicherstellung (mit Zustimmung) oder gar Beschlagnahmung (mit richterlicher Kontrolle) zur Beweissicherung möglich.
Würde das Gerät zu diesem Zeitpunkt (Kontrollorgan kann den Bildschirm einsehen) abgeschaltet sein fehlen entsprechende Verdachtsmomente und es wären keine weiteren Maßnahmen möglich.
Ich persönlich freue mich auf eine korrekte Anzeige der zulässigen Geschwindigkeit (unabhängig von einer Warnfunktion) und bin für Abweichungen dann auch selbst verantwortlich. Wenn Kontrollen dann auch noch mit dem notwendigen Augenmaß hinsichtlich der Standortwahl (Gefahrenpunkte) erfolgen würden gibt es bei mir keine Aufregung.
Hätte mein Garmincamper korrekt angezeigt das ich auf einer SSxy nur 70 km/h mit dem Wohnmobil fahren dürfte hätte ich nicht einen Bußgeldbescheid bekommen. Anzeige war fehlerhaft, die Verantwortung trage ich.
Wenn ich glaube, dass ich 10m nach dem Ortsschild in Frankreich noch 54km/h fahren darf obwohl nur 50 km/h erlaubt sind, dann ist das mein Fehler und mein Geldbeutel.
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Es lohnt sich nicht, das Thema weiter zu diskutieren...
Die gesetzliche Regelung ist soweit klar:
Im § 23 StVO Absätze 1a und 1c ist das konkrete Verbot für alle Menschen die ein Fahrzeug führen.
Da es in den dt. Gesetzen keine Definition des Begriffes Fahrzeugführer gibt, muss man leider das Strafgesetzbuch in den §248 oder 316 heranziehen, die mit den elektronischen Geräten nichts zu tun haben sondern für den BGH genutzt wurden die Merkmale der Fahrzeugführung festzulegen.
Kurz zusammengefasst, wer hinter dem Lenkrad sitzt darf keine Maßnahmen oder Geräte nutzen oder vorrätig halten die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen - Ausnahme öffentliche Durchsagen/Anzeigen die z.B. von Radiosendern veröffentlicht werden. Wer nicht hinter dem Lenkrad sitzt führt keine Fahrzeug und ist daher von der StVO diesbezüglich nicht eingeschränkt. Bei Navigationsgeräten darf nach § 23 StVO 1c (beim Führen eines Fahrzeuges) die Funktion der Anzeige nicht genutzt werden (vom Fahrzeugführer) - es ist aber z.B. nicht verboten vor Antritt einer Fahrt die zutreffenden Standorte anzuschauen und sich z.B. diese Standorte zu merken.
Über diese Regelung darf man sich aufregen wenn man möchte und kann dem auch durch ein *Plonk* (Ignorierfunktion) Ausdruck verleihen wird damit aber keine Änderung oder andere Auslegung der StVO erreichen.
Und dieses Thema trenne ich bewusst von der Problematik der Beachtung von Höchstgeschwindigkeiten oder anderen Regeln des Straßenverkehrs. Das ist für mich ein völlig anderes Kapitel und passt auch nicht so wirklich in ein Forum das sich um Navigationsgeräte dreht.
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Was ist daran also nicht zu verstehen?!
Das frage ich mich auch....
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Fast richtig ...
Da es keine genaue legal Definition des "Fahrzeugführers" gibt geht das ein bisschen durch die Hintertür..
§ 248b StGB und 316 StGB sind daher die einzigen Krücken die das zusammen mit einem BGH urteil definieren:
Zitat aus dem BGH 'Urteil:
Führer eines Kraftfahrzeugs im Sinne dieser Vorschrift ist, wer das Fahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb des Fahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist (BGHSt 49, 8, 14; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 18; vgl. Sowada in LK 11. Aufl. § 316 a Rdn. 17 m.w.N.). Danach ist Führer des Kraftfahrzeugs stets derjenige, der es im Straßenverkehr in Bewegung hält. Befindet sich das Fahrzeug, in dem sich das (potentielle) Tatopfer aufhält, nicht (mehr) in Bewegung, so ist darauf abzustellen, ob das Opfer als Fahrer (noch) mit der Bewältigung von Betriebs- oder Verkehrsvorgängen befaßt ist (vgl. BGHSt 49, 8, 14).
Beifahrer und sonstige Mitfahrer "führen" im Sinne der StVO kein Fahrzeug und dürfen deswegen technische Einrichtungen des Fahrzeuges wie z.B. Navigationsgeräte usw. benutzen und darüber auch mit dem Fahrzeugführer kommunizieren.
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ja, korrekt - im Abs. 1c ist die nach meinem Verständnis entscheidende Formulierung:
"Wer ein Fahrzeug führt,
Da der Begriff des Fahrzeugführers im § 248 StGB definiert ist, müssen wir uns keine Gedanken darüber machen was dem Beifahrer erlaubt ist.
Über die übrigen von dir genannten Punkte muss sich jeder einzelne seine persönlichen Gedanken machen.
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Ging es hier nicht um das Thema "Größe einer GPI-Datei" oder ging es hier um juristische Bewertungen der Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit von Radarwarnern?
Im übrigen empfehle ich die Lektüre des § 23 (1a bzw. 1c) der StVO https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Zitat: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät,......
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Möglichkeit 1) Die Karte in BC auf einen passenden Zoomfaktor einstellen
Möglichkeit 2) Die Funktion "messen" unter den Werkzeugen nutzen...auch um z.B. Die Abmessungen des gezeigten Kartenbildes festzulegen
Problem.... Wie definierst du den Begriff interessanter Ort?
Gibt es dazu eine POI Definition die dir wichtig ist? Dann könnte dir die Suche nach einer bestimmten POI Art hilfreiche Unterstützung bieten.
Und aus der angezeigten Luftlinie nicht vergessen später die echten Entfernungen zu ermitteln.
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Beim XT in 2D Darstellung mit einer Zoomstufe <3km mit Innerortsstraßen, ab 3,0km Zoom nur außerorts Straßen
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Das ist bei mir auch so. Der Zeitpunkt (Maßstab) vom Umschalten der reinen Übersichtskarte auf die detaillierte Abbildung ist von den Einstellungen BC abhängig.
Ob gut oder schlecht hängt natürlich von jedem einzelnen ab, mir taugt es.
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Bevor man sich um Hardware kümmert, sollte man erst die Fragen aus #12 mit dem Veranstalter klären.
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Ist keine Möglichkeit die auf eine Nation beschränkt sind - auch die Nato macht das https://winfuture.de/news,66007.html oder in den USA https://www.aerotelegraph.com/…-gefaehrden-passagierjets
Und das Militär verfügt über Mittel um GPS überflüssig zu machen oder Störungen des GPS herauszufiltern.
Für die meisten von uns hat das aber beim fahren oder wandern keine Auswirkungen
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