Hallo
Mit GTM/Ozi+Mapdekode und cGpsmapper+Mepedit (kostenloser Version) können IMG's im Format R&R erstellt werden. Dieses Format wird von der Worldmap, allen R&R's und TOP's verwendet (TRE, RGN und LBL Bereich vorhanden).
Damit können Linien, Flächen, Punkte (einfache und POI's) und Orte verwendet werden.
In den MG's gibts zusätzlich Straßenkreuzungen und Adressen (NET Bereich).
In den "neuen" MG's und CS mit Routingfunktion noch den NOD Bereich.
Die CS sind zusätzlich noch verschlüsselt.
In einem Projekt (z.B. R&R-Euro, Topo-US, ...) müssen alle detail IMG's vom gleichen Typ sein. In der *.TDB (wie ein Inhaltsverzeichnis) steht für jede IMG, für jeden Bereich (LBL, TRE, ...) die Größe, Dateiname der IMG (Nummer) und der Name.
Wenn man eine IMG verändert, muß man danach auch die Einträge in der TDB ändern (wenn in der neuen IMG einzelne Bereiche größer sind als vorher -> Fehler beim Download mit Mapsource). Sendmap prüft die Größe der Bereiche nicht (aber die Prüfung in Mapsource bietet eine gewisse Sicherheit für's GPS).
Ändert man eine World-map, Topo oder R&R (v3), kann die geänderte IMG (nach Update der *.TDB) wieder im original Projekt verwendet werden (gleicher Dateiname).
Mit Mapdekode ist so ein Update einzelner IMG Daten in der TDB möglich (siehe Beschreibung in "Reference.pdf" bei den Mapdekode Dateien).
<http://planeta.terra.com.br/in…load1/dekode_contract.htm>
<http://kerzendorf.com/gps/mapdekode/mapdekode.html>
<http://groups.yahoo.com/group/map_authors/files/>
Will man eine MG, R&R>v4, CS ändern, werden nur die R&R Daten verwendet (Adressen, Routing gehen verloren). Das bedeutet die neue IMG hat nicht alle Bereiche wie vorher -> nicht im original Projekt verwendbar.
Man erstellt am besten ein eigenes Projekt, mit den neuen detail IMG's (mit neuen Namen/Nummern), einer Übersichts-IMG und einer *.TDB (Beschreibung:"Reference.pdf").
Wie das mit Mapedit/cGpsmapper geht kann ich nicht beantworten, geht aber.
Mit den kostenpflichtigen cGpsmapper Versionen soll man auch MG's (mit Adressen, und mit Routing) erstellen können. Gesehen habe ich es noch nicht.
Wer für MG's Erweiterungen von z.B. Höhenschichten, Wanderwege, ... haben möchte,
kann eine R&R Karte nur mit diesen Daten als "transparent" erstellen (neues Projekt), und die dann mit der MG zusammen auf den GPS laden.
Normal "liegen" die MG's über den R&R, und die über der World. Wenn die R&R aber transparent ist, liegt sie immer oben und ist "durchscheinend".
Damit kann man zwar keine MG's/CS's korrigieren, aber ergänzen, und man verliert die MG Daten nicht.
Zum Copyright:
Garmin IMG's können für den eigengebrauch erweitert/verändert werden.
Diese dürfen aber nicht weitergegeben werden.
Neuerstellete IMG's (aus legalen, FREIEN, eigenen Daten) dürfen auch weitergegeben werden (sind ja euer geistiges Produkt).
Man darf das IMG Format dekodieren, um andere Programme erstellen zu können, um mit Mapsource/den IMG's zusammen zu arbeiten. Das neue Prog. darf aber nicht das gleiche können wie das original (darf keine Konkurrenz für Mapsource sein ).
Die Beschreibung des IMG Formates darf aber nicht weitergegeben werden!!!
So sieht es zuminders in Österreich aus:
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Kurztitel
Urheberrechtsgesetz
Fundstelle
BGBl.Nr. 111/1936 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 93/1993
§/Artikel/Anlage
§ 40E
Inkrafttretedatum
19930301
Dekompilierung
§ 40e.
(1) Der Code eines Computerprogramms darf vervielfältigt und
seine Codeform übersetzt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt
sind:
1. Die Handlungen sind unerläßlich, um die erforderlichen
Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines
unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen
zu erhalten;
2. die Handlungen werden von einer zur Verwendung des
Vervielfältigungsstücks eines Computerprogramms berechtigten
Person oder in deren Namen von einer hiezu ermächtigten Person
vorgenommen;
3. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen
Informationen sind für die unter Z 1 genannten Personen noch
nicht ohne weiteres zugänglich gemacht; und
4. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des Programms, die
zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.
(2) Die nach Abs. 1 gewonnenen Informationen dürfen nicht
1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des
unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden;
2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die
Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms
notwendig ist;
3. für die Entwicklung, Vervielfältigung oder Verbreitung eines
Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für
andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen verwendet
werden.
(3) Auf das Recht der Dekompilierung (Abs. 1) kann wirksam nicht
verzichtet werden.
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Grüße aus Wien
Peter
mailto:mapdekode@gmx.net