Vor allem, was hat der Sinn bzw. die Daseinsberechtigung einer Norm damit zu tun, wenn sie irgendjemand irgendwo nicht einhält oder richtig umsetzt ?
Die Diskussion ist außerdem irreführend, wenn das Wasser ins Batteriefach und durchaus nicht ins Gerät eingedrungen ist, wie man beim Nachlesen der Ursprungsbeiträge überwiegend nachlesen kann. Wenn nicht jegliche Angaben fehlen, aber dann werden eh' dünne Bretter gebohrt.
Ein Gerät nach IXP-7 ist sehr wasserbeständig und entspricht dem, was man umgangssprachlich als wasserdicht bezeichnet.
Die Begriffe gehen hier leider munter durcheinander:
1. Wasserdicht ist wasserbeständiger als spritzwasserdicht. Wasserdicht heißt aber nicht, daß man damit tauchen kann. Jede Angabe von Wasserdichtigkeit bezieht sich auf eine Zeit und Wassertiefe (Druck).
2. Spritzwasserdicht heißt nur, daß ein Gerät Wasserspritzer verträgt, aber nicht in Wasser eingetaucht, oder längere Zeit sehr hoher Luftfeuchtigkeit oder etwa starkem Regen ausgesetzt werden darf.
3. Strahlwasser ist etwas völlig anderes als Spritzwasser, und ein starker Wasserstrahl kann höhere Drücke ausüben als die Tauchtiefe, in der das Gerät getestet wurde. Aber selbst Regen auf dem Motorrad übt keine Belastung aus, denen ein Gerät nach IXP-7 nicht gewachsen ist. Einzelfälle durch Fertigungsfehler mal ausgenommen.
Meiner Erfahrung nach halten Garmin-Geräte nach IXP-7 jedem im Outdoorgebrauch normalen Wassereinfluß stand. Man kann eben damit nicht Tiefseetauchen, und man sollte beim Abspülen des Drecks nicht gleich den harten Massagestrahl einer Brause verwenden.
viele Grüße
Andreas