hier meine Antwort an Garmin
sehr geehrter .........................
vielen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch sind die darin vorgetragenen Argumente nicht geeignet, eine einseitige Vertragsaufhebung von Garmin zu rechtfertigen.
1. Das 276c hatte nie die Speicherkapazität, den gekauften und später zum Update angebotenen Kartensatz, speichern zu können!
Beim Kauf meines Gerätes gab es einen Speicherchip mit max. 256 MB. Da passte gerade mal ein Teil von Deutschland drauf!!! Später dann mit NT Karten und dem endlich verfügbaren "großen" Speicherchip von 528 MB war es dann möglich ein wenig mehr als nur Deutschland zu speichern. Mehr Speicherkapazität wurde von Garmin für dieses Gerät nie angeboten. (Da mussten erst die Russen kommen um zu zeigen, dass auch 2GB geht)
Also war es beim 276c immer nötig, den gesamten Kartensatz auf dem Computer zu speichern, um dann einzelne Kartenkacheln via MS oder BC an das Gerät zu senden!!
2. Fakt ist, zwischen der Kartenversion 2017.1 und 2017.2 hat sich nichts so verändert, dass die technischen Funktionen des 276c nicht ausreichen würden!
Darüber hinaus sollten die Justitiare Ihres Hauses wissen, dass nach einem Vertragsabschluss jegliche Änderungen in den Vertragsbedingungen, die zur Zeit des Vertragsabschlusses Gültigkeit hatten, nur einvernehmlich vorgenommen werden können. Deshalb rate ich Ihnen , doch mal die Vertragsbedingungen genau zu studieren, die 2010 gültig waren.
Aus oben genannten Gründen hoffe ich sehr, dass Garmin nicht weiter diese willkürlich getroffene Maßnahme aufrecht hält und treuen Kunden das Kartenupdate aus fadenscheinigen Gründen verweigert.
Das was evtl. damit erreicht werden soll, nämlich die Kunden zu zwingen ein neues Gerät zu kaufen, wird wahrscheinlich auch eintreffen. Das wird aber sicher kein Gerät von Garmin mehr sein.
In der Hoffnung auf eine befriedigende Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rüdiger ..................