keine ahnung wie es in der schweiz ist...
in deutschland ist es NICHT eindeutig. entsprechende gesetzte dagegen beziehen sich auf technische geräte, die die technik der verkehrsüberwachungsbehörden stören oder überlisten sollen.
solche geräte wären radarwarner (die auf physikalischem wege radarwellen empfangen) oder etwa "gegenblitzer", die einen gegenblitz auslösen und damit das beweisfoto unwirksam machen.
eine POI-sammlung ist aber lediglich eine adressensammlung. sie ist rechtlich ungefähr so anzusiedeln, wie die warnung in der wegbeschreibung an den besucher, er möge hinter der autobahnabfahrt kleckersdorf aufpassen, da würde häufig geblitzt.
auf keinen fall verboten ist es, sich vor antritt der fahrt über bekannte blitzstellen auf der geplanten route zu informieren. ob das auswendiglernen dieser blitzstellen vor antritt der fahrt legal ist, ist dagegen unklar
anders mag es aussehen bei warnungen im Navi "just in time"... aber wie soll das nachgewiesen werden?
bei strenger auslegung der bestehenden gesetze wäre dann der empfang von blitzerwarnungen im autoradio in dem moment illegal, wo der gemeldete blitzer sich auf der aktuellen route befindet. über blitzer in anderen gegenden darf man sich natürlich informieren. ist natürlich alles völlig absurd und eine einheitliche rechtssprechung ist zut zeit noch nicht gegeben.
anderer ansatz: was kosten ein eingezogenes navi und das bußgeld zum thema? vielleicht 1200 euro zusammen? wenn man sich damit ein fahrverbot wegen deutlicher geschwindigkeitsüberschreitung erspart, dann hat es sich doch satt gelohnt... zumindest, wenn mann seinen führerschein beruflich benötigt.
ok, und jetzt steinigt mich :D:p:D
lupus